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Rechtsanwalt Oliver Marson

Strafverteidigung gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft

Haftbefehl und Untersuchungshaft (§112 StPO) führen bei jedem davon Betroffenen zu einer enormen psychischen Belastung und existentiellen Bedrohung, die es nach Möglichkeit zu verhindern oder wenigstens zu verkürzen gilt. Auch ist die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt und somit die Strafverteidigung erheblich beeinträchtigt. Das sind Gründe genug, sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen.

Rechtsanwalt vor Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen

Es gibt aber noch einen weiteren Grund, sofort bei Festnahme einen Strafverteidiger einzuschalten. Weil nämlich der Einsatz des Rechtsanwalts zur Verhinderung oder Aufhebung des Haftbefehls schon in den ersten Stunden, Tagen und Wochen entscheidend den gesamten Verfahrensablauf positiv beeinflussen kann.

Die ersten Stunden, Tage und Wochen fordern dem Strafverteidiger beim Kampf um die Freiheit seines Mandanten alles ab.

Haftbefehl und Untersuchungshaft durch Haftverschonung aushebeln

Es gibt zahlreiche Praxisfälle und eigene persönliche Erfahrung, die ich als Anwalt für Strafrecht sammeln konnte. Daraus lässt sich ableiten, dass sich der Kampf gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft lohnt und es kaum “aussichtslose Fälle” gibt.

So ist es auch denkbar, selbst bei schweren Raub gem. § 250 StGB (Mindeststrafe 5 Jahre) Untersuchungshaft zu verhindern.

Auch bei Kapitalstrafsachen wie Mord kann durchaus eine Untersuchungshaft verhindert werden. Das ist dann unter Umständen der Fall, wenn statt Mord auch eine spätere Verurteilung “nur” wegen Totschlags (§ 213 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB) in Betracht zu ziehen ist. Und hier ist der Strafverteidiger gefragt, diesen argumentativen Kampf mit der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter aufzunehmen. Näheres zu den Voraussetzungen für den Haftbefehl finden Sie hier.

Haftbefehl und Untersuchungshaft bei Totschlag?

Auch bei dem Vorwurf schwerster Verbrechen wie Totschlag kann der Haftbefehl und Untersuchungshaft durch einen Rechtsanwalt erfolgreich „ausgehebelt“ werden. Ein Beispiel dafür finden Sie hier. Manchmal fehlt es aber schon an einem dringenden Tatverdacht, so dass der Haftbefehl nicht erlassen werden darf oder aufzuheben ist. Hier ein Beispiel für die Haftbefehlsaufhebung mangels drindem Tatverdachts.

Hinweise, wie Sie sich im Falle einer Hausdurchsuchung verhalten sollten, finden Sie hier. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.