Als Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, Tötungsdelikte, Mörder, Revision, Berufung, BGH, Strafverteidiger, Gerichtsprozess, Ermittlungsverfahren, Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen

Als Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige TötungDer Anwalt trägt hohe Verantwortung für seinen Mandanten, denn es geht um viel: Freispruch oder langjährige bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Anforderungen an die Strafverteidigung sind je nach Verbrechensart unterschiedlich.

Kompetente Strafverteidigung bei Kapitalverbrechen

Ich sichere Ihnen mit meiner jahrzehntelangen Praxiserfahrung als Fachanwalt für Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Ich erarbeite passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit meinem Mandanten. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Mandanten zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch bei Kapitalverbrechen

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach meiner rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfe ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal als Weg zur Verfahrensbeendigung

In anderen Fällen bediene ich mich meines Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal zu einer Verfahrensbeendigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu kommen. Dabei wende ich mitunter auch prozessrechtliche Möglichkeiten zur “Verfahrensverschleppung” an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu “fördern” oder zu “erzwingen”.

Haftbefehl bei Vorwurf von Kapitalverbrechen

Wer von solchen schweren Verbrechensvorwürfen betroffen ist, wird in den meisten Fällen zwangsläufig mit einem Haftbefehl konfrontiert. Er muss immer damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt und das zuständige Amtsgericht ihn auch erlässt. Die Praxiserfahrung zeigt, dass sich die Gerichte nicht immer die gebotene Mühe machen, um die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls korrekt zu prüfen und schnell dazu neigen, ohne große Nachfrage die Untersuchungshaft anzuordnen. In vielen Fällen finden sich die Beschuldigten dann in einer Justizvollzugsanstalt wieder und warten mitunter viele Monate auf ihren Prozess.

Haftverschonung bei Vorwurf von Kapitalverbrechen

Bei genauer Überprüfung der Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls durch einen Rechtsanwalt stellt sich oft genug heraus, dass in Wirklichkeit keine ausreichenden Gründe vorliegen und deshalb die Aufhebung des Haftbefehls beantragt und auch durchgesetzt wird. Denn allein der Vorwurf eines schweren Verbrechens rechtfertigt noch nicht die Untersuchungshaft. In anderen Fällen kann der Rechtsanwalt die Haftverschonung erreichen. Sie ist wie die Aufhebung des Haftbefehls auch mit der sofortigen Entlassung aus der Untersuchungshaft verbunden. Eines von vielen Beispielen finden Sie hier. Ob die Voraussetzungen zur Aufhebung des Haftbefehls oder wenigstens für die Haftverschonung vorliegen, prüfe ich gerne auch für Sie.

Zu den Tötungsdelikten finden Sie hier weitergehende Ausführungen.