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Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Raub

Der Raub (§ 249 StGB) ist ein strafrechtlicher Vorwurf mit dem nicht zu spaßen ist. Mit dem angedrohten Strafmaß von mind. einem Jahr Freiheitsstrafe, die bis zu 10 Jahren ausgedehnt werden kann, steht für einen Angeklagten viel auf dem Spiel. Kommt eine Qualifikation wie der schwere Raub (§ 250 StGB) dazu oder stirbt bei dem Raub das Opfer (§ 251 StGB), kann das sogar eine Verurteilung bis zu 15 Jahre oder sogar lebenslänglich nach sich ziehen.

Wer mit entsprechenden Straftatvorwürfen konfrontiert wird, ist gut beraten, wenn er sich von Beginn an zu seiner Verteidigung eines Rechtsanwalts bedient.

Was ist ein Raub?

Der Raub wird definiert als die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter dem Einsatz eines qualifizierten Nötigungsmittels. Was kompliziert klingt, erfasst jedoch genau das, was man sich unter einem Raub vorstellt.

Zunächst geht es um die Wegnahme einer fremden Sache. Das kann alles sein, was nicht dem Täter selbst gehört. Typisches Beispiel ist die fremde Handtasche. Diese muss weggenommen werden. Dabei darf also derjenige, dem eigentlich die Tasche gehört, kein Zugriff mehr darauf haben. Das ist erfüllt, wenn der Täter die Handtasche nun in eigenen Händen hält. Was den Raub von dem Diebstahl abgrenzt, ist das Nötigungsmittel. Die Eigentümerin der Handtasche wird entweder mit Gewalt oder mit einer Drohung dazu gezwungen, die Tasche herauszugeben. Gewalt ist zum Beispiel das starke Schubsen der Dame und gleichzeitige Entreißen der Handtasche. Eine Drohung würde darin liegen, wenn der Täter ihr androht sie zu erschießen, wenn sie nicht sofort die Handtasche herausgibt. Einen typischen Fall für einen schweren Raub finden Sie auch auf dieser Seite.

Die finale Verknüpfung – Ein Ansatz für die Verteidigung

Bedingung für dieses Nötigungsmittel ist im Juristendeutsch die „finale Verknüpfung von Gewalt/Drohung und der Wegnahme“. Der Täter muss diese gerade anwenden, um die Wegnahme zu erreichen. Die Gewalt oder Drohung darf also nicht nur eine bloße Begleiterscheinung der Tat sein. Dies ist der Fall, wenn ein Täter sich in einer Schlägerei befindet und dann zufällig noch das Portmonnaie entdeckt und entwendet. Auch hier wendet der Täter die Gewalt nicht in erster Linie an, um an das Portmonnaie zu gelangen. In der Praxis bedeutet dies, dass das Gericht explizit nachweisen können muss, dass der Täter die Gewalt/Drohung anwendet, eben um den erwarteten Widerstand des Opfers überwinden zu können. Wenn das Gericht dies nicht zweifelsfrei nachweisen kann, kann nicht nach einem Raub verurteilt werden. Dieselbe Beweissituation entsteht bei der Erpressung.

In der Verteidigung liegt demnach ein Schwerpunkt darauf, diese finale Verknüpfung in Frage zu stellen.

Strafzumessung – Kompetenz des Anwalts

Die Strafzumessung ist Sache des Richters und bis auf ein paar Rahmenbedingungen leider recht willkürlich. Dabei hat der Richter, die Umstände abzuwägen, die für oder gegen den Täter sprechen. Ein kompetenter Anwalt kann Ihnen helfen, die positiven Umstände, vor Gericht geltend zu machen.

Daher gilt auch hier, keine Aussage vor der Polizei/Staatsanwaltschaft zu machen, bevor nicht ein Anwalt konsultiert wurde. Dieser kann ihnen dabei helfen, sich bestmöglich zu verteidigen und somit das Strafmaß zu senken.

Weitere Informationen

Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.