Die fahrlässige Tötung, Strafrecht, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die fahrlässige Tötung als Straftatbestand

Die fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB ist ein Straftatvorwurf, der vor den Gerichten häufig verhandelt wird. Hier können Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden. Jeder von uns kann in eine so schicksalhafte Situation kommen, dass er durch Fahrlässigkeit einen Menschen tötet. Sei es im Straßenverkehr, bei der Ausübung des Berufs oder einem Hobby. Die Gefahr besteht ständig. Denken Sie an den Busfahrer, der mit leicht überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist und mit einem spontan auf die Straße laufendem Kind kollidiert. Nicht immer gehen diese Fälle mit einem Freispruch zu Ende wie dieser Fall hier.

Die Fahrlässigkeit – was ist das eigentlich?

Der Täter muss fahrlässig handeln. Er will also bei der Handlung eigentlich nicht töten, er hat anders als bei Totschlag oder Mord keine Tötungsabsicht. Aber den fahrlässig handelnden Täter zeichnet aus, dass er zwar den Tod eines Menschen nicht herbeiführen will, jedoch die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten missachtet und dadurch kausal den Tod des anderen herbeiführt. Stellen Sie sich den Kraftfahrzeugführer vor, der eine belebte Strasse mit überhöhter Geschwindigkeit durchfährt, nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und mit einem querenden Radfahrer kollidiert, der daraufhin verstirbt.

Die fahrlässige Tötung und das Erfordernis der Kausalität

Die Sorgfaltspflichtverletzung reicht allein nicht für die fahrlässige Tötung aus. Vielmehr muss sie kausal zum Tod des anderen Menschen führen. Es stellt sich für den Strafverteidiger also immer die Frage, ob der Tod auch dann eingetreten bzw. nicht vermeidbar gewesen wäre, wenn es nicht zu der Sorgfaltspflichtverletzung gekommen wäre. Gerade im Straßenverkehr werden dazu oft Sachverständigengutachten einzuholen sein, um solche Fragen zu beantworten. Aber auch im Falle von Geburten, die Mütter allein bewältigen und wobei anschließend der Säugling verstirbt, sind entsprechende Gutachten der Rechtsmediziner und Geburtsmediziner von Nöten.

Die fahrlässige Tötung verlangt nach einem Rechtsanwalt

Die fahrlässige Tötung wirft folglich in der Justizpraxis schwierige Sach-, Fach- und Rechtsfragen auf. Beauftragen Sie deshalb unbedingt einen Strafverteidiger.

Weiterführende Informationen zu Mord und Totschlag

Auf meiner Webseite finden Sie vielfältige Informationen zu den beiden Verbrechenstatbeständen Mord und Totschlag. Ich bin bemüht, meine reichhaltige Praxiserfahrung einzubringen und die Seiten allgemeinverständlich zu fassen. Schauen Sie zum Beispiel hier (in dubio ro reo), hier (vorsatzkritische Umstände) und hier (Neonatizid). Die Beiträge unter „News“ gehen insbesondere auf eine Reihe erfolgreicher Revisionen am Bundesgerichtshof ein. Etwa in diesem Beitrag, bei dem es um die Strafzumessung bei einem doppelten Totschlag geht. Oder dieser Beitrag, in dem über die Aufhebung eines Urteils wegen angeblicher Kindstötung berichtet wird.

Als Rechtsanwalt für Tötungsdelikte verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt Mord, Totschlag und die Körperverletzung mit Todesfolge.