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Rechtsanwalt Oliver Marson

Zwangseinweisung und oder Verurteilung zu einer Strafe

Wird eine rechtswidrige Tat begangen, kann es sein, dass das Gericht gem. § 63 StGB die Unterbringung des vermeintlichen Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnet. Liegen die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit vor, wird der Täter freigesprochen und „nur“ in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Der Betroffene kommt also nicht in ein Gefängnis (Justizvollzugsanstalt), sondern ein psychiatrisches Krankenhaus (als „Maßregelvollzug“ bezeichnet). Ist der Täter dagegen vermindert schuldfähig, kann die Unterbringung im Maßregelvollzug neben der Verurteilung wegen der begangenen Tat erfolgen. Die Einweisung kann bei allen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und bei wirtschaftlichen Schäden erfolgen. Es liegt insoweit keineswegs eine Beschränkung auf Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag vor.

Die Rechtspraxis bei der Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

Die Zwangseinweisung führt in der Praxis oft dazu, dass die Betroffenen über Jahrzehnte weggesperrt bleiben. In den vergangenen Jahren war feststellbar, dass eine auffallend hohe Anzahl von gerichtlich angeordneten Unterbringungen rechtswidrig erfolgten. Sie wurden vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Auch das Bundesverfassungsgericht hob immer wieder entsprechende Entscheidungen wegen der damit unmittelbar verbundenen Verletzung von Freiheitsrechten auf.

Der Kampf des Rechtsanwalts zur Verhinderung der rechtswidrigen Anordnung der Unterbringung

Aufgabe des Strafverteidigers ist es,  rechtswidrige Unterbringungsentscheidungen der Gerichte zu verhindern. Der Anwalt trägt gerade hier eine herausragende Verantwortung bei der richtigen Anwendung des Rechts. Denn noch viel zu oft findet sich im Denken und Handeln von Staatsanwälten und Richtern ein oberflächlicher Umgang bei der Entscheidungsfindung. So ist auch ein Schemadenken nach dem Motto anzutreffen: „Wer eine solch gruselige Tat begeht, ist krank und gehört in die Klapse“. Solchem Denken, dem rechtswidrige Unterbringungsanordnungen dann auch folgen, ist durch die Verteidigung resolut und entschieden entgegenzutreten.

Strafverteidigung in Verfahren wegen Unterbringung ab der ersten Stunde bis zur Revision bedenken

Der Rechtsanwalt hat für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Zwangseinweisung tatsächlich gute Rechtsinstrumentarien in der Hand. Vorausgesetzt natürlich, er kennt die Rechtsprechung und weiß, sein Spezialwissen effizient im Strafprozess umzusetzen. Dabei ist es wichtig, die Verteidigung ab der ersten Stunde in der Tatsacheninstanz strategisch bis zur Revision vorzubereiten.