Kraftfahrzeugrennen und Autorennen mit Todesfolge
In der Vergangenheit kam es zu einigen spektakulären Verkehrsunfällen bei soganannnten Autorennen. Erinnert sei dabei an das Kraftfahrzeugrennen am Berliner Kurfürstendamm, bei dem ein Rentner getötet wurde. Der Gesetzgeber hat nun die Konsequenzen gezogen und eine spezielle Strafrechtsnorm für solche Fälle geschaffen. Der neue Tatbestand lautet etwas unglücklich „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“. Unglücklich deshalb, weil sich keiner strafbar machen kann, wenn etwas nicht verboten ist.
Das illegale Autorennen im Strafgesetzbuch
Nun gibt es jedenfalls den § 315 d StGB. Und der stellt hohe Strafen in Aussicht, wer bei einem solchen illegalen, also „verbotenen“ Autorennen, einen Menschen tötet. Verursacht der vermeintliche Täter durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch bei meinem Kollegen Oliver Marson.
Eine etwas merkwürdige Strafrechtsnorm zum Kraftfahrzeugrennen
Auch wenn der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke schließen wollte, so ist ihm die Norm gegen Autorennen etwas missraten. Denn sie birgt nicht unerhebliche Auslegungsspielräume. So muss sich der Kraftfahrzeugführer mit „nicht angepasster Geschwindigkeit“, „grob verkehrswidrig“ und „rücksichtslos“ fortbewegen, um eine „höchstmögliche Geschwindigkeit“ zu erreichen. Woran wird Letztere gemessen? Die höchst mögliche Geschwindigkeit beim Trabant dürfte bei bis zum Bodenblech durchgetretenem Gaspedal 115 km/h betragen, bei einem Porsche schon erheblich höher. Und was ist eine nicht angepasste Geschwindigkeit? Ist es nicht doppelt gemoppelt, wenn daneben noch ein grob verkehrswidriges Verhalten gefordert wird? Die Rechtsprechung gibt dazu (Stand Januar 2018) noch nichts her.
Faktische Verhinderung von Autorennen
Bei der richtigen Auswahl des Fahrzeuges ist es denkbar, dass Sie sich einer Straftat wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen nicht schuldig machen können. Wählen Sie einen Trabant (siehe Foto). Aber vorsichtig, denn ein Autorennen mit dem Trabi auf einer verkehrsberuhigten Strasse könnte dann doch wieder ein Problem werden.
Weiterführende Informationen zu Mord und Totschlag
Auf meiner Webseite finden Sie vielfältige Informationen zu den beiden Verbrechenstatbeständen Mord und Totschlag. Ich bin bemüht, meine reichhaltige Praxiserfahrung einzubringen und die Seiten allgemeinverständlich zu fassen. Schauen Sie zum Beispiel hier (in dubio ro reo), hier (vorsatzkritische Umstände) und hier (Neonatizid). Die Beiträge unter „News“ gehen insbesondere auf eine Reihe erfolgreicher Revisionen am Bundesgerichtshof ein. Etwa in diesem Beitrag, bei dem es um die Strafzumessung bei einem doppelten Totschlag geht. Oder dieser Beitrag, in dem über die Aufhebung eines Urteils wegen angeblicher Kindstötung berichtet wird.
Als Rechtsanwalt für Tötungsdelikte verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung.