Rechtsanwalt als Zeugenbeistand im Strafrecht vor Gericht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Rechtsanwalt als Zeugenbeistand vor dem Strafgericht

Der Rechtsanwalt als Zeugenbeistand im Strafverfahren vor Gericht. Was bedeutet das:

Wer als Zeuge (§ 55 StPO) in einem Strafverfahren aussagen muss, ist nicht selten verunsichert, ja verängstigt. Viele Zeugen kennen ihre Rechte nicht oder nicht wirklich. Die Belehrung der Richter, wonach der Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet ist und sich andernfalls strafbar macht, wird zwar verstanden. Aber müssen Sie als Zeuge jede Frage beantworten? Wann begeben Sie sich konkret in die Gefahr, sich selbst strafbar zu machen? Müssen Sie sich alle Fragen bis in die Intimsphäre gefallen lassen? Unter welchen Voraussetzungen können Sie die Aussage verweigern? Gibt es Möglichkeiten, als Angehöriger den Angeklagten vor einer belastenden Zeugenaussage zu schützen?

In diesem Dickicht der für den juristischen Laien oft unüberschaubaren Situation können Sie einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand beauftragen. Im Gerichtssaal stehe ich an Ihrer Seite und kümmere mich darum, dass Sie sich nicht am Feuer verbrennen.

Im Oktober 2009 ist das 2. Opferrechtsreformgesetz in Kraft getreten, mit dem die Rechte und der Schutz von Opfern und Zeugen in Strafverfahren erweitert wurden.

Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne können Sie mich ansprechen.

Zeuge fordert die Auswechelung des Staatsanwalts bei Vernehmung

Manchmal stellen sich höchst schwierige Verhaltensfragen für den Zeugen. Dahinter stehen  dann so komplizierte Rechtsfragen, die Sie nur mit dem Zeugenbeistand lösen können. So z.B. dann, wenn gegen einen Staatsanwalt wegen einer Straftat gegenüber einemn Zeugen ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Muss sich der Zeuge dann von diesem Staatsanwalt befragen lassen? Schauen Sie hier und hier.

Weitere Informationen

Auf den weiteren Seiten finden Sie hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Stadien des Strafverfahrens. Einen Artikel zur Einleitung des Strafverfahrens finden Sie hier. Wertvolle Tipps zum Verhalten im Hauptverfahren finden Sie unter dem Artikel Mit dem Strafprozessrecht zum Freispruch und den untergeordneten Seiten. Nähere Informationen dazu, wie die Beweiserhebung vor Gericht stattfindet, finden Sie auf dieser Seite. Gerne können Sie mich über mein Sekretariat erreichen.