Als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern
Rechtsanwalt Oliver Marson

Als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern – das Aussageverweigerungsrecht

Sie können als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich gegenüber der Polizei, dem Staatsanwalt, einem Untersuchungsrichter (Haftrichter) oder in der Gerichtsverhandlung zu dem Straftatvorwurf äußern (§ 136 StPO, § 243 StPO). Auch Lügen ist im Strafprozess gesetzlich nicht sanktioniert.

Das Aussageverweigerungsrecht bedeutet für den Betroffenen, das er nichts sagen muss, schon gar nicht irgendwelche Angaben machen muss, mit denen er sich selbst belasten könnte. Hintergrund dafür ist, dass ein Beschuldigter oder Angeklagter nicht die Beweislast für seine Unschuld hat. Vielmehr muss das Gericht mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln den Nachweis führen, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Straftat begangen hat.

Auch wenn niemand den Unschuldsbeweis führen muss, ist es immer überlegenswert Beweismittel zu benennen, die den Tatverdacht ausräumen können. Auch ist zu überlegen, ob der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft macht, mit denen er sich entlastet. Ebenso stellt sich die Frage einer persönlichen Prozesserklärung zu Beginn oder während eines Strafverfahrens vor Gericht.

Diese Verteidigungsvarianten prüfe ich bevor entschieden wird, ob und wenn welcher Weg empfehlenswert ist. Wenn es dann zu einer entlastenden Beschuldigtenvernehmung bei den Ermittlungsbehörden kommt, begleite ich Sie als Strafverteidiger und achte auf die Einhaltung Ihrer Rechte. Auch Prozesserklärungen bereite ich für Sie vor. Sie werden inhaltlich mit Ihnen abgestimmt. In der Gerichtsverhandlung verlese ich Sie dann als Einlassung meines Mandanten.

Für eine optimale Verteidigung ist es gut, wenn Sie mir die Wahrheit anvertrauen. Ihr Rechtsanwalt ist unter Strafandrohung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sollten zunächst als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern und schleunigst einen Rechtsanwalt beauftragen. Gemeinsam wird dann die Verteidigungstaktik und Verteidigungsstrategie bestimmt. Sie können mit meinem Sekretariat jederzeit telefonieren und einen Besprechungstermin vereinbaren.

Weitere Informationen

Auf den weiteren Seiten finden Sie hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Stadien des Strafverfahrens. Einen Artikel zur Einleitung des Strafverfahrens finden Sie hier. Wertvolle Tipps zum Verhalten im Hauptverfahren finden Sie unter dem Artikel Mit dem Strafprozessrecht zum Freispruch und den untergeordneten Seiten. Nähere Informationen dazu, wie die Beweiserhebung vor Gericht stattfindet, finden Sie auf dieser Seite. Gerne können Sie mich über mein Sekretariat erreichen.