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Rechtsanwalt Oliver Marson

Was bedeutet die Wiederaufnahme?

Sie werden in den letzten Jahren von spektakulären Prozessen aus den Medien erfahren haben, bei denen Urteile aufgehoben wurden. Diese Aufhebungen erfolgten, weil es sich um Fehlurteile zu Ungunsten der verurteilten Personen handelte. Stellvertretend für eine ganze Reihe anderer Aufhebungen wird hier der Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath genannt.

Der Antrag zur Wiederaufnahme

Um ein Wiederaufnahmeverfahren betreiben zu können, bedarf es eines Wiederaufnahmeantrags. Mit ihm sind Voraussetzungen zu erfüllen, die den Antrag erst einmal zulässig machen. Wichtig ist zunächst zu wissen, dass man nur gegen rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren mit einem Wiederaufnahmeantrag vorgehen kann. Insofern ist das also völlig anders als bei der Berufung oder der Revision.

Welche Ziele verfolgen Mandanten?

Mit dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens verfolgen Betroffene in erster Linie das Ziel, zu einem Freispruch zu kommen. Es handelt sich dabei um Menschen, die von einer Fehlverurteilung ausgehen und gegen dieses Fehlurteil vorgehen wollen. Das Ziel ist meistens ein damit angestrebter Freispruch in einem neuen, wiederaufgenommenen Verfahren. Das Ziel kann aber auch darin bestehen, das Geschehen juristisch anders zu werten. So kann die Strafe dann günstiger ausfallen.

Die praktischen Schwierigkeiten der Wiederaufnahme

Für die Korrektur rechtskräftiger Fehlurteile bedarf es Glück und Ausdauer. Der Staat hat gesetzliche Schranken und Mauern errichtet, die es schwer machen, Fehlurteile anzugreifen. Tatsache ist, dass kein großes staatliches Interesse daran besteht, in absehbarer Zeit gesetzliche Veränderungen herbeizuführen, um Fehlurteile eher „kippen“ zu können. Auch die Gerichte tun sich schwer ihre restriktive Rechtsprechung zu ändern. Das alles aber sollte niemanden mutlos machen – Wenn es Fehlurteile gibt, so sollte man für ihre Beseitigung kämpfen.

Weitere Informationen

Einen einleitenden Artikel zum Thema Berufung und Revision finden Sie hier. Nähere Informationen finden Sie auf den folgenden Unterseiten auch zu den Themen der Berufung, der Revision und zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Einige meiner erfolgreichen Fälle können Sie hier einsehen.