Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Anwaltskosten – Kosten des Rechtsanwalts im Strafrecht

Anwaltskosten und Gebühren  im Strafrecht nach Rahmengebühren

Die Anwaltskosten im Strafrecht sind als sogenannte Rahmengebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Danach erhält der Rechtsanwalt Gebühren für seine Tätigkeit in verschiedenen Verfahrensabschnitten. Dazu gehören Gebühren für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, die Wahrnehmung von Haftprüfungsterminen, für die Teilnahme an Beschuldigtenvernehmungen und auch für die Wahrnehmung der jeweiligen Hauptverhandlungstage. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es gibt weitere Gebührentatbestände.

Anwaltskosten des Strafrechts nach Vereinbarung

Das RVG gestattet den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Dann rechnet der Rechtsanwalt nicht nach den Gebührentatbeständen des RVG ab. Vielmehr wird zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt eine schriftliche Vereinbarung über das an den Strafverteidiger zu zahlende Honorar abgeschlossen. Die dabei vereinbarten Honorare liegen regelmäßig über den Sätzen, die das RVG als Rahmengebühr bestimmt. Heute ist der Abschluss von Honorarvereinbarungen der Normalfall.

Solche Honorarvereinbarungen können Pauschalbeträge enthalten, mit denen die Verteidigertätigkeit ganz oder in einzelnen Abschnitten abgegolten wird. Ebenso können Stundensätze vereinbart werden oder Pauschalsätze mit Stundensätzen kombiniert werden.

Die Anwaltskosten sind mit Pauschalbeträgen kalkulierbarer

Die Höhe der Anwaltskosten lässt sich dann am besten kalkulieren, wenn eine Vergütungsvereinbarung mit Pauschalbeträgen abgeschlossen wird. Empfehlenswert ist z.B. einen Pauschalbetrag für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und daneben einen Pauschalbetrag pro Hauptverhandlungstag zu vereinbaren. Damit kann der Auftraggeber die entstehenden Kosten besser kalkulieren. Eine sichere Kalkulation scheitert daran, dass unter Umständen mehr Hauptverhandlungstage stattfinden als erwartet.

Die Anwaltskosten bei Vereinbarung eines Stundenhonorars

Wird ein Stundenhonorar vereinbart, können die Kosten unter Umständen höher sein als bei Vereinbarung eines Pauschalbetrages. Das liegt am Umfang der Verfahren, also am Umfang der vom Strafverteidiger zu studierenden Ermittlungsakte, an der Anzahl der Hauptverhandlungstage oder auch an den Anträgen, die der Rechtsanwalt im Strafverfahren stellt und auch begründen muss. Die Kosten sind also im Vorfeld eines Strafverfahrens nicht kalkulierbar. In bestimmten Fällen wird aber der Anwalt aus wirtschaftlichen Gründen auf ein Stundenhonorar bestehen.

Anwaltskosten sind Verhandlungssache und transparent

Ich halte es in meiner Praxis so, dass ich zunächst die Kostenfrage erörtere. Die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten zum Abschluss einer Honorarvereinbarung werden besprochen. Der Honorarvertrag wird dem potentiellen Mandanten als Entwurf übergeben. Gemeinsam wird der Inhalt besprochen. Ich erläutere den Inhalt bei auftretenden Fragen. Das erfolgt vor Erteilung des Mandats. Der potentielle Mandant kann also entscheiden, ob er das Mandat erteilen möchte. Erst wenn Einigkeit über die Anwaltskosten erzielt ist, wird das Mandat erteilt und die Honorarvereinbarung unterzeichnet.

Die Höhe der Anwaltskosten

Die Höhe der Anwaltskosten lassen sich nicht ohne Kenntnis des Falles kalkulieren. Vom Umfang und der Schwierigkeit eines Falles, aber auch von der Bedeutung des Falles für den Mandanten wird die Höhe der Anwaltskosten unterschiedlich ausfallen. Sie erwarten von Ihrem Strafverteidiger professionelle Arbeit. Um professionelle Arbeit leisten zu können, setzt das auch ein Honorar voraus, das ihn dazu in die Lage versetzt. Näheres erfahren Sie in meiner Sprechstunde.

Anwaltskosten und Pflichtverteidiger

Ein beigeordneter Pflichtverteidiger kann die Anwaltskosten gegenüber der Staatskasse abrechnen. Die Gebühren sind gering, denn der Staat hält sich möglichst „schadfrei“. Auch hier gibt es eine Reihe von Besonderheiten zu berücksichtigen, die ich Ihnen gerne erläutere, wenn Sie vor diesem Problem stehen.

Keine Prozesskostenhilfe in Strafsachen

Entgegen der landläufig vertretenen Auffassung gibt es für den Angeklagten im Strafrecht keinen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grund seiner wirtschaftlichen Lage. Das ist im Arbeitsrecht oder Zivilrecht anders. Unter welchen Voraussetzungen im Strafrecht ein aus der Staatskasse bezahlter Pflichtverteidiger beigeordnet wird, können Sie hier nachlesen.