Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger bei Mord und Totschlag habe ich in den Jahrzehnten meiner Anwaltstätigkeit viel Erfahrung gesammelt. fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, Tötungsdelikte, Mörder, Revision, Berufung, BGH, Strafverteidiger, Gerichtspro-zess, Ermittlungsverfahren, Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Erfahrung mit Tötungsdelikten als Rechtsanwalt

Als Fachanwalt fürs Strafrecht und langjähriger Strafverteidiger bei Mord und Totschlag habe ich in den Jahrzehnten meiner Anwaltstätigkeit viel Erfahrung gesammelt. Eine vorzeigbare Anzahl meiner Verfahren konnte ich in der Revisionsinstanz am Bundesgerichtshof zu Gunsten meiner Mandanten zu Ende führen.

Erfahrung und Fachwissen bei der Verteidigung wegen Mord und Totschlag

Die Strafverteidigung setzt für die unterschiedlichen Straftatvorwürfe umfangreiches Fachwissen voraus. So stehen oft schwierige Sach- und Rechtsfragen zur Klärung an: Liegt überhaupt ein Tötungsverbrechen vor? Gibt es dafür Beweise? Sind die angeblichen Beweise der Staatsanwaltschaft verwertbar? Ist der Mandant der vermeintliche Täter? Ist das Alibi des Mandanten „wasserdicht“? Sind die Zeugen glaubwürdig? Wie ist es um die Schuldfähigkeit des Mandanten bestellt? Welche Motive lagen der Tat zu Grunde? Handelt es sich wirklich um Mord, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklage ausführt oder ist es „nur“ Totschlag? Oder ist der angeklagte Totschlag „nur“ Körperverletzung mit Todesfolge? Wie kann der Strafverteidiger einen Freispruch oder ein möglichst geringes Strafmaß erreichen?

Auf den Unterseiten der Webseite werden  – über Mord und Totschlag hinaus – weitergehende Straftatbestände behandelt, die gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Menschen gerichtet sind. Dazu gehören die Aussetzung mit Todesfolge (§ 221 Abs. 1 und 3 StGB), Unterlassene Hilfeleistung (§ 223c StGB), die Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB).

Kompetente Strafverteidigung – Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger bei Mord und Totschlag

Ich sichere Ihnen mit meiner jahrzehntelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Ich erarbeite passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit meinen Mandanten. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Mandanten zu erreichen.

Erfahrung bedeutet Verteidigung mit klarem Ziel

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach meiner rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfe ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, oder um den Freispruch vor dem Landgericht oder in der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Das Ziel der Strafverteidigung muss immer klar sein.

Mit Erfahrung zur Verfahrensabsprache

In anderen Fällen bedienen ich mich meines Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal zu einer geräuschlosen Verfahrensbeendigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu kommen. Der „Deal“ (Verfahrensabsprache) ist gerade auch bei angeblichen Verbrechen wie Mord und Totschlag möglich. So kann z.B. ausgehandelt werden, dass das Gericht im Falle eines Geständnisses oder Teilgeständnisses eine bestimmte Strafe nicht überschreitet.

Weitere Informationen

Als Rechtsanwalt für Kapitalverbrechen verteidige ich in allen Verfahren, in denen es um den Vorwurf eines Tötungsdelikts geht. Dazu zählt Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung