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Rechtsanwalt Oliver Marson

Computer- und Internetkriminalität

Computer- und Internetkriminalität wird im englischen einheitlich als Cybercrime bezeichnet. Diese umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden.

Die Computerkriminalität bezeichnet damit die Straftaten, für die ein Computer mit oder ohne Internetnutzung als Tatwaffe eingesetzt wird, während die Internetkriminalität alle Straftaten umfasst, die im Internet oder mithilfe der Techniken des Internets geschehen.

Erscheinungsformen

Die Erscheinungsformen von Cybercrime sind dabei sehr vielfältig. In diesem Bereich ist wie in kaum einem anderen Deliktsbereich eine steigende Anzahl von Delikten vorzufinden. Delikte, die bereits „vor dem Internet“ begangen wurden, werden nun durch die Kommunikationsmöglichkeit des Internets vernetzt, besser organisiert und können anonymisiert erfolgen. Klassisches Beispiel ist die Verbreitung von (Kinder-)Pornographie. Das klassische Delikt wird durch die Möglichkeiten des Internethandels in großem Stil abgewickelt und findet mehr Nutzer.

„Beliebte“ Delikte im Bereich der Organisierten Kriminalität sind die Infektion und Manipulation von Computersystemen mit Schadsoftware (Viren), Identitätsdiebstahl (Phishing), digitale Erpressung und der Handel mit Crime-as-a-service, d.h. das Angebot von illegalen Handlungen gegen Vergütung.

Was ist Computer- und Internetkriminalität?

Unter Computer- und Internetkriminalität versteht man Straftaten, die unter Einsatz von Informationstechnologie begangen werden oder sich gegen informationstechnische Systeme richten.

Die einschlägigen Vorschriften finden sich insbesondere im Strafgesetzbuch sowie in verschiedenen Nebengesetzen.

Dabei unterscheidet man regelmäßig zwischen:

  • Straftaten gegen Computersysteme,
  • Straftaten mit Hilfe von Computern,
  • Straftaten im Internet,
  • und Delikten im Zusammenhang mit digitalen Daten.

Welche Erscheinungsformen gibt es?

Die Computer- und Internetkriminalität umfasst zahlreiche unterschiedliche Delikte.

Computerbetrug

Der Computerbetrug (§ 263a StGB) gehört zu den bekanntesten Delikten des IT-Strafrechts. Anders als beim klassischen Betrug erfolgt die Vermögensverschiebung hier durch die Manipulation eines Datenverarbeitungsvorganges.

Ausspähen von Daten

Die §§ 202a ff. StGB schützen gespeicherte Daten vor unbefugtem Zugriff. Ermittlungen betreffen häufig den Vorwurf, Zugangsdaten oder geschützte Informationen ohne Berechtigung erlangt zu haben.

Datenveränderung und Computersabotage

Auch die Veränderung, Löschung oder Unbrauchbarmachung von Daten kann strafrechtlich relevant sein. Gleiches gilt für Eingriffe in Computersysteme oder Netzwerke.

Internetbetrug

Viele Ermittlungsverfahren betreffen Online-Marktplätze, Verkaufsplattformen oder digitale Bezahlsysteme. Dabei prüfen Ermittlungsbehörden regelmäßig Kommunikationsdaten, Zahlungsströme und Nutzerkonten.

Identitätsmissbrauch

Darüber hinaus beschäftigen sich Staatsanwaltschaften häufig mit Vorwürfen der Nutzung fremder Identitäten oder Benutzerkonten.

Straftaten in sozialen Netzwerken

Auch soziale Netzwerke und Messenger-Dienste stehen regelmäßig im Fokus von Ermittlungen. Dabei geht es beispielsweise um Nachrichten, Dateien oder digitale Kommunikation.

Besonderheiten der Ermittlungen

Cybercrime-Verfahren unterscheiden sich häufig von klassischen Strafverfahren.

Die Ermittlungsbehörden analysieren unter anderem:

  • Smartphones,
  • Computer,
  • Cloud-Speicher,
  • E-Mail-Konten,
  • Messenger-Dienste,
  • Serverdaten,
  • IP-Adressen,
  • digitale Protokolle.

Gerade die technische Auswertung elektronischer Daten steht häufig im Mittelpunkt der Ermittlungen.

Verteidigergesichtspunkte

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger im Bereich Computer- und Internetkriminalität prüft frühzeitig die technische und rechtliche Grundlage der Vorwürfe.

Dabei analysiert er insbesondere:

  • Durchsuchungsbeschlüsse,
  • Beschlagnahmen von Computern und Mobiltelefonen,
  • digitale Beweismittel,
  • Datenauswertungen,
  • Gutachten von IT-Sachverständigen,
  • Kommunikationsdaten,
  • und die Zuordnung von Nutzerkonten oder Geräten.

Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und überprüft die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen.

Gerade im IT-Strafrecht hängen Verfahren häufig von technischen Details und digitalen Spuren ab. Deshalb ist eine sorgfältige Analyse der Ermittlungsakten bereits im frühen Verfahrensstadium sinnvoll.

Strafverteidigung bei Computer- und Internetkriminalität in Berlin

Vorwürfe aus dem Bereich Cybercrime betreffen heute nahezu alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht es, technische Sachverhalte rechtlich einzuordnen und die Beweislage umfassend zu prüfen. Als Strafverteidiger in Berlin vertreten ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Computerbetruges, Internetstraftaten, Datenstraftaten und anderen Delikten der Computer- und Internetkriminalität. Dabei entwickel ich eine auf den jeweiligen Sachverhalt abgestimmte Verteidigungsstrategie.