Internetkriminalität, Computerbetrug, Cybercrime, Identitätsdiebstahl, Viren, Polizei, Durchsuchung, Beschlagnahme, Dark Net, Staatsanwaltschaft, Anklage, Vorladung
Rechtsanwalt Oliver Marson

Computer- und Internetkriminalität

Computer- und Internetkriminalität wird im englischen einheitlich als Cybercrime bezeichnet. Diese umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden.

Die Computerkriminalität bezeichnet damit die Straftaten, für die ein Computer mit oder ohne Internetnutzung als Tatwaffe eingesetzt wird, während die Internetkriminalität alle Straftaten umfasst, die im Internet oder mithilfe der Techniken des Internets geschehen.

Erscheinungsformen

Die Erscheinungsformen von Cybercrime sind dabei sehr vielfältig. In diesem Bereich ist wie in kaum einem anderen Deliktsbereich eine steigende Anzahl von Delikten vorzufinden. Delikte, die bereits „vor dem Internet“ begangen wurden, werden nun durch die Kommunikationsmöglichkeit des Internets vernetzt, besser organisiert und können anonymisiert erfolgen. Klassisches Beispiel ist die Verbreitung von (Kinder-)Pornographie. Das klassische Delikt wird durch die Möglichkeiten des Internethandels in großem Stil abgewickelt und findet mehr Nutzer.

„Beliebte“ Delikte im Bereich der Organisierten Kriminalität sind die Infektion und Manipulation von Computersystemen mit Schadsoftware (Viren), Identitätsdiebstahl (Phishing), digitale Erpressung und der Handel mit Crime-as-a-service, d.h. das Angebot von illegalen Handlungen gegen Vergütung.

„Tatorte“

Der Begriff des Tatorts ist im Bereich der Internetkriminalität nicht wörtlich als geographischer Ort zu verstehen. Vielmehr bezieht sich dieser Begriff auf die Ebene des Internets, die für die Delikte verwendet wird. Nicht jeder Bereich des Internets ist für jeden Nutzer gleich sichtbar. Die sichtbaren Bereiche, die z.B. auch von Suchmaschinen erfasst werden, werden als Surface Web, bzw. als visible Web bezeichnet. Der „unsichtbare“ Bereich teilt sich in das Deep Web und das Dark Web, wo der Großteil der Kriminalität stattfindet. Das Deep Web ist der Bereich, der von Suchmaschinen nicht erfasst wird und zum großen Teil aus Datenbanken und Webseiten besteht. Darunter fallen z.B. Webseiten, die aufgrund von Zugangsbeschränkungen (Bspw. Webseiten im Intranet) oder Identitätsnachweisen nur selektiert aufrufbar sind. Diese können von Suchmaschinen nicht indexiert werden. Dazu gehören auch alle Datenbank- und Dateiformate, die technisch aufgrund ihrer Komplexität nicht erfasst werden können.

Das Dark Web ist ein Peer-to-Peer-Overly-Netzwerk, d.h. die Teilnehmer erstellen die Verbindung zu einander manuell. Dies bietet den nötigen Rahmen an Exklusivität, da ein Zugriff von außen nicht so leicht möglich ist. Neue Nutzer müssen normalerweise von den Teilnehmern eingeladen werden. Dies bietet Anonymität und Exklusivität, die im sichtbaren Bereich des Internets nicht verfügbar ist. Daher findet ein Großteil der Internetkriminalität in diesem Bereich statt. D.h. aber, dass nicht alles, was im Dark Net stattfindet, im Bereich der Illegalität liegt. Es bietet nur ein Forum, das für kriminelle Aktionen sehr förderlich ist.

Verteidigergesichtspunkte

Die Anzahl an Delikten, die unter Verwendung des Internets vollzogen werden ist groß und stetig steigend. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine eigenständige Abteilung zur Verfolgung und Bekämpfung des Cybercrime. Erste Schritte dieser Behörde sind oft die Durchsuchung und Beschlagnahme aller technischen Geräte. Auch die Online-Durchsuchung, bei der die laufende Kommunikation der beschuldigten Person direkt am Computer oder Mobiltelefon mithilfe einer Spionagesoftware überwacht wird, sind gängige Untersuchungsmaßnahmen. Die damit erhobenen Daten werden von der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft ausgewertet. Als Anwalt erhält man oft nur Einsicht in die – oft sehr spärlichen – Auswertungsergebnisse. Dagegen haben wir uns in der Vergangenheit schon erfolgreich gewehrt und Einsicht in die erhobenen Daten erhalten. Mittels der investigativen Verteidigung durchsuchen und analysieren wir diese Dateien selbstständig und unabhängig von der Staatsanwaltschaft und können so eigene Rechercheergebnisse zur Verteidigung vorweisen. Die Zusammenarbeit von kriminologischem Analysten und kompetenten Strafverteidigern ist gerade im Bereich der Internetkriminalität das Rezept für eine erfolgreiche Verteidigung.

Weitere Informationen

Dieser Artikel dienst der Einleitung ins Thema der Organisierten Kriminalität. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Straftatbeständen, die häufig in der OK vorkommen. Dazu gehören die Computer- und Internetkriminalität, Drogendelikte, Menschenhandel, Waffenrecht und Raub.