Verurteilung wegen Vollrauschs statt wegen versuchten Totschlags – Landgericht Berlin
Die Verteidigung konnte für den Mandanten eine Verurteilung wegen Vollrauschs statt wegen versuchten Totschlags erreichen.
Der Mandant lief unter starker Alkoholeinwirkung von ca. 3,1 Promille nachts durch einen Park und traf dort auf drei ebenfalls stark alkoholisierte Personen. Der Mandant beschimpfte sie und nachdem einer von ihnen sich dann zu dem Mandanten begab, kam es zu einer kurzen Rangelei. Der Mandant zückte ein Taschenmesser mit einer kurzen Klinge von etwa 8 cm und stach in den Bauch des ihm unbekannten Mannes. Dessen Leben konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf versuchten Totschlag und scheiterte. Wie die Verteidigung konnte auch das Landgericht Berlin den erforderlichen Vorsatz, also die Tötungsabsicht, nicht erkennen. Vielmehr ging das Gericht von einer schweren Körperverletzung aus. Aber auch deshalb war keine Verurteilung möglich, wie hier nachzulesen ist.
Das Landgericht Berlin verurteilte den Mandanten mit Urteil vom 25.02 3013 wegen Vollrausch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.