Täteridentifikation
Wie funktioniert die Täteridentifikation im Strafverfahren?
In vielen Strafverfahren steht die Frage im Mittelpunkt, ob der Beschuldigte tatsächlich die Person ist, die auf Videoaufnahmen, Fotos oder anderen Bilddateien zu erkennen ist. Häufig beauftragen Staatsanwaltschaft oder Gericht deshalb einen Sachverständigen mit der Identifikation des mutmaßlichen Täters.
Gerade bei Raubdelikten, Diebstählen, Betrugsverfahren, Brandstiftungen oder Gewaltdelikten spielen Überwachungskameras und digitale Bildaufzeichnungen eine wichtige Rolle. Deshalb kommt Sachverständigengutachten zur Personenidentifizierung in der gerichtlichen Praxis regelmäßig Bedeutung zu.
Die Täteridentifikation durch einen Sachverständigen

Das Erkennen von Gesichtern ist eine Grundfähigkeit des Menschen. Der Wiedererkennung des Angeklagten im Strafprozess durch Zeugen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Immer häufiger liegen jedoch dem Gericht auch Bildmaterial von der Tat bzw. vom Randgeschehen der Tat, aufgenommen von Überwachungskameras oder Smartphones, vor. Ist das Bildmaterial von ausreichender Qualität, so zu der Frage der Identifikation, kommt die Einholung eines entsprechenden Sachverständigengutachtens in Betracht. Für die Verteidigung vor allem dann, wenn der Mandant jegliche Tatbeteiligung bestreitet. In diesem Falle kann ein diesbezüglicher Beweisantrag zum Zwecke des Ausschlusses einer Tatbeteiligung des Mandanten in Erwägung gezogen werden. Einem solchen Beweisantrag hat das Strafgericht auch nachzugehen.
Einem Beweisantrag, ein Sachverständigengutachten zum Beweis der Behauptung, die auf dem Foto abgebildete Person sei nicht der Angeklagte, darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, wegen der Vermummung des Täters sei eine aussagekräftige Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht möglich. (BGH – 1 StR 411/84 – Beschluss vom 2.8.1984)
Methoden der Täteridentifikation
Welche Methoden werden angewandt?
Die moderne Täteridentifikation stützt sich auf verschiedene kriminaltechnische und anthropologische Methoden.
Morphologischer Vergleich
Am häufigsten erfolgt ein Vergleich äußerer körperlicher Merkmale. Der Sachverständige untersucht unter anderem:
- Gesichtsform,
- Stirnpartie,
- Nasenstruktur,
- Mundbereich,
- Ohren,
- Kinnlinie,
- Körperproportionen.
Anschließend vergleicht er diese Merkmale mit aktuellen Lichtbildern des Beschuldigten.
Anthropologische Vergleichsgutachten
Anthropologische Gutachten analysieren charakteristische körperliche Merkmale und deren Kombination. Dabei interessiert weniger ein einzelnes Merkmal als vielmehr das Zusammenspiel zahlreicher Merkmalsausprägungen.
Bewegungsanalyse
In bestimmten Verfahren ziehen Sachverständige zusätzlich Bewegungsmerkmale heran. Untersucht werden beispielsweise:
- Gangbild,
- Körperhaltung,
- Bewegungsabläufe,
- Arm- und Beinbewegungen.
Gerade bei verdeckten Gesichtern können solche Merkmale zusätzliche Anhaltspunkte liefern.
Digitale Bildanalyse
Moderne Software ermöglicht darüber hinaus die technische Verbesserung von Bild- und Videoaufnahmen. Sachverständige analysieren dabei:
- Auflösung,
- Bildqualität,
- Perspektiven,
- Beleuchtung,
- Bildverzerrungen.
Die technische Qualität der Ausgangsaufnahmen beeinflusst häufig die Aussagekraft des Gutachtens.
An Hand von Bildaufnahmen lassen sich Täter grundsätzlich identifizieren. Liegt ein Bild vom Täter mit ausreichender Qualität vor, so kann mittels verschiedener Methoden eine Identifikation möglich sein, mittels derer die Identität vorliegt oder ausgeschlossen werden kann.
Die Bildvergleichsmethode
Die Bildvergleichsmethode ist eine weitverbreitete Methode zur Identifikation. Dazu wird auf das Bezugsbild als Tatbild und ein Vergleichsbild vom Tatverdächtigen zurückgegriffen und alle erkennbaren Merkmale der menschlichen Gestalt werden ermittelt. Beim menschlichen Gesicht gibt es bis zu 200 Gesichtsmerkmale, die für eine Identifikation genutzt werden können. Auf Grund Zweidimensionalität der Bilder sind meist zwischen 60 und 80 Gesichtsmerkmale maximal ermittelbar. Bei wie vielen Merkmalen eine Identität bei beiden Aufnahmen vorliegen muss um eine eindeutige Aussage treffen zu können, ist nirgends vorgeschrieben und obliegt der Beurteilung des Sachverständigen. I.d.R. hängt dies auch von den konkret beschriebenen Merkmalen und seiner Individualität zum Erkennen bestimmter Personen ab. Je individueller die beschriebenen Merkmale sind, je kleiner kann die Anzahl der Merkmale sein. Nicht ausreichend zur Identifizierung ist beispielsweise allein die Augen- und Nasenpartie und der Haaransatz (OLG Düsseldorf DAR 2000,279) oder nur der Oberlippenbart, der Haaransatz und die Kinnform (OLG Frankfurt NZV 1992,86) oder Bartwuchs, Stellung der Augen und Augenbrauen (OLG Düsseldorf – 2a Ss (OWI) 214/01- ).
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Wie kann der Strafverteidiger helfen?
Ein Strafverteidiger prüft frühzeitig die Qualität der Bildaufnahmen und die wissenschaftliche Grundlage des Gutachtens.
Der Verteidiger analysiert insbesondere:
- die Bildqualität,
- die Vergleichsbilder,
- die angewandte Untersuchungsmethode,
- die Nachvollziehbarkeit der Schlussfolgerungen,
- mögliche Alternativerklärungen,
- und die Übereinstimmung mit weiteren Beweismitteln.
Darüber hinaus kann der Verteidiger die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens beantragen oder Widersprüche im Gutachten aufzeigen.
Strafverteidigung bei Identifizierungsgutachten in Berlin
Täteridentifikationen durch Sachverständige kommen in zahlreichen Strafverfahren vor. Eine sorgfältige Analyse der Bildaufnahmen und Gutachten ermöglicht eine fundierte Überprüfung der Beweislage.
Als Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen, in denen Sachverständigengutachten zur Täteridentifikation eine Rolle spielen. Dabei prüfen wir die wissenschaftliche Grundlage der Gutachten und die rechtliche Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse.