Freispruch des Busfahrers nach Drama an Halloween

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Rechtsanwalt Oliver Marson

Freispruch des Busfahrers vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Der Freispruch des Busfahrers, den ich vor wenigen Jahren einem Amtsgericht abtrotzen konnte, kam mir dieser Tage kurz vor Halloween - aus aktuellem Anlass - wieder in den Sinn. Der Berufskraftfahrer war  wegen fahrlässiger Tötung eines 7 jährigen Jungen an Halloween angeklagt worden. An diesem grauen, nebligen Tag war er am frühen Abend mit seinem Bus auf der Strecke. Die Straßen waren feucht. Als er merkte, dass er den Zeitplan an einer Haltestelle nicht einhielt, fuhr er bis zur nächsten Haltestelle etwas zügiger. An der geraden Strecke parkten rechts dicht gedrängt Fahrzeuge, als sich plötzlich aus einer Parklücke im Halbdunkel ein in typisch für Halloween schwarz verkleidetes Kind löste. Es rannte auf die Strasse. Der Zusammenprall mit dem Bus führte zum sofortigen Todeseintritt.

Die Gutachten zur Geschwindigkeit

Der Gutachter ermittelte eine Geschwindigkeit des Linienbusses von 60 km/h. Damit war das Fahrzeug 10 km/h schneller unterwegs als zulässig. Davon ausgehend war zunächst an einen Freispruch des Busfahrers nicht zu denken. Das Amtsgericht nahm das Gutachten unkritisch hin und war dicht am Schuldspruch. Die Lücke des Gutachtens sah das Schöffengericht zunächst nicht. Der entscheidenden Frage  war nicht nachgegangen worden: nämlich ob der Aufprall und der Tod des Jungen bei rechtzeitiger Einleitung des Bremsvorganges unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre?

Gutachten zum Bremsweg war Grundlage für Freispruch des Busfahrers

Dem von der Verteidigung eingebrachten Antrag auf Erstellung eines weiteren Gutachtens wurde nach heftigen Diskussionen dann doch entsprochen. Ergebnis: Der Aufprall und der Todeseintritt hätten auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht vermieden werden können. Das Ergebnis überzeugte alle Verfahrensbeteiligten und führte in Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft zum Freispruch de Busfahrers.

Ein moralischer Schuldspruch trotz Freispruch des Busfahrers

Für meinen Busfahrer brachte der Freispruch nicht wirklich Erleichterung. Er hat das Ereignis nicht verarbeiten können. Seinen Beruf hat er an den Nagel gehängt. Er kann nicht mehr fahren ohne Gedanken an den Jungen. Manchmal besucht er mich noch. Dann gehen wir in ein nahe gelegenes Kaffee. Und dann schweigt mich mein Busfahrer mit traurigen Augen an.

Übrigens: in wenigen Tagen ist wieder Halloween. Seit alle vorsichtig.

 

 


Kachelmann als Berater von Dall nach Anklage wegen Vergewaltigung

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Rechtsanwalt Oliver Marson

Neue Anklage erzeugt neue Langeweile

Mit einer Anklage wegen Vergewaltigung wartet nun die Züricher Staatsanwaltschaft gegen Karl Dall auf. Das berichtet heute - neben anderen - Focus online. Hat er oder hat er nicht? Wenn er hat, wie hat er vergewaltigt? Und wo ereignete sich das wie genau? Der Dall, ein Vergewaltiger? Mal wieder eine Meinungsumfrage zur Schuldfrage in den Medien fällig? Wie wird sie ausgehen? 70 % halten ihn für schuldig, weil er wie ein Verbrecher guckt, 20 % sehen ihn als Opfer einer bösartigen Verleumdungskampagne und halten ihn für unschuldig? 10% meinen: "weiß nicht, aber könnte schon was dran sein?"  Und wenn er nicht hat: was treibt das böse Weib um, ihn einer solchen Tat falsch zu bezichtigen? Die Journalisten werden zu tun haben und recherchieren. Sie werden uns mit scheinbar möglichen und unmöglichen Hypothesen sowie gut präsentierten Schnapsideen als Motiv des kriminellen Handelns eindecken.  Und sie werden so unsere enge Welt horizontalen Kurzdenkens mit reichlich geistigem Dünnschiss erweitern wollen: ob bei dem kriminellen Weibe wohl ein frühkindlicher Hirnschaden zu Männerhass und falscher Strafanzeige führte? Ist es Geldnot , Geldgier oder ein kompliziertes Gemenge aus beidem? Das alles wird - für mich -so spannend wie ein Wettrennen zwischen zwei Schildkröten. Langeweile pur.

Eine Anklage kann zum Sommermärchen werden

So eine Anklage wegen Vergewaltigung macht noch keinen Sommer. Und so mancher Staatsanwalt hat sich da schon ganz gewaltig verrannt. Erinnert sei an den Kachelmann-Prozess, in dem die Staatsanwälte bis zum Plädoyer vom Irrglauben behaftet waren und den Schuldspruch forderten, obwohl der Freispruch längst aus allen Nähten pupste.

Eine Anklage als Bedrohung der Öffentlichkeit

Mit dem Dall-Prozess könnte sich ein Kachelmann-Prozess wiederholen. Und zu befürchten ist auch eine Wiederholung der mehr oder weniger, wohl eher überwiegend mehr als weniger, sinnentleerten Berichterstattung einer wild gewordenen Medienmeute. Das würde dann noch gekrönt, wenn sich Alice Schwarzer  diesmal vielleicht für irgend eine andere Boulevard-Zeitung prostituieren würde. Übung hat die Bildente, wie ich A. Schwarzer im Kachelmann-Prozess schmeichelhaft taufte, darin doch zu Haufe. Welch ein Bedrohungspotential, dass uns als Öffentlichkeit da ungeschminkt von früh bis spät angrinst!

Kachelmann als Prozessberater für Dall

Die Sache könnte dann doch noch spannend werden, wenn der Kachelmann zum Dall-Prozessberater aufsteigen würde. Ein Mann mit Erfahrung, der klar definierte Ziele strategisch umsetzen müsste: Prozesserledigung in 3 Tagen mit einem satten Freispruch. Das wäre jedenfalls mein Vorschlag wider die drohende Langeweile.


Justizkasse zahlt Reisekosten des Angeklagten

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Rechtsanwalt Oliver Marson

Erstattung der Reisekosten in Strafverfahren

Beschuldigte in Ermittlungsverfahren und Angeklagte in einem gerichtlichen Strafverfahren können einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten haben. Voraussetzung ist, dass sie als mittellos gelten und die Kosten für die Anreise  zum Ort einer Vernehmung oder zum Gericht, an dem die Hauptverhandlung stattfindet, nicht aufbringen können. Das gilt auch für die Rückreise. Rechtsgrundlage dafür ist die  Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Reiseentschädigungen (VwV Reiseentschädigung) .

Reisekosten für mittellose Beschuldigte und Angeklagte

Danach gilt als mittellos, wer nicht in der Lage ist, die erforderlichen Kosten für die Reise aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Antrag auf Bewilligung von Reisekosten

Der Beschuldigte oder Angeklagte hat einen entsprechenden Antrag auf Zahlung der Reisekosten zu stellen. Je nachdem, ob es sich um eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung oder Vernehmung oder um ein gerichtliches Verfahren handelt, ist entweder die Staatsanwaltschaft oder das Gericht für die Entscheidung über die Bewilligung der Reisekosten zuständig.

Reisekosten für Hinreise und Rückreise mit Bahn und öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Reisekosten müssen so bemessen sein, dass sie die Kosten sowohl für die Hinreise als auch für die Rückreise decken. Es werden Fahrkarten der 2. Klasse  der Bahn oder anderer öffentlicher Verkehrsmittel gewährt.

Tagegelder und Übernachtungskosten als Reisekosten

Ist eine Übernachtung auf Grund der großen Entfernung erforderlich, werden auch die Übernachtungskosten und Tagegelder zur angemessenen Unterbringung und Versorgung übernommen.

Bekanntheitsgrad der Verwaltungsvorschrift hält sich in Grenzen

Das Landgericht Berlin bewilligte mit dem hier einzusehendeen Beschluss vor wenigen Tage einem wegen versuchten Totschlags angeklagten Mandanten die beantragte Reisekostenentschädigung für die  Teilnahme an der Hauptverhandlung. Dies bezog sich sowohl auf die Bahnfahrt von Köln nach Berlin und zurück als auch auf die Übernachtungskosten in Berlin. Vielen Richtern und Staatsanwälten ist diese Verwaltungsvorschrift  aber nicht geläufig. Und die Beschuldigten und Angeklagten wissen darum meistens nichts. Deshalb wird hier auf diese Möglichkeit hingewiesen. Denn sie kann ein unentschuldigtes Fernbleiben des Angeklagten von der Hauptverhandlung und damit den Erlass eines Haftbefehls verhindern.

 


Vergewaltigung und andere Sexulastraftaten in den Medien

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Rechtsanwalt Oliver Marson

Öffentlichkeitsinteresse und Sexulastraftaten

Das Öffentlichkeitsinteresse für Strafverfahren mit Vorwürfen der Vergewaltigung und  mit anderen Sexualstraftaten ist hoch. Das ist auch nachvollziehbar, denn sie gehören zu den besonders abscheulichen Verbrechen, die ein  Mensch einem anderen Menschen antun kann.

Die Medienberichterstattung bei Sexulastraftaten

Entsprechend dem hohen Öffentlichkeitsinteresse wenden sich die Medien diesem Thema auch regelmäßig zu. Inhaltlich gibt die Medienberichterstattung - jedenfalls aus meinem Blickwinkel - keinen wirklichen Einblick in die Strafverfahren. So werden oft die Persönlichkeiten der an der vermeintlichen Vergewaltigung beteiligten Personen ausgespart. Der Fokus der Berichterstattung liegt dann auf einer kurzen Darstellung des angeblichen Tatgeschehens. Manchmal scheint es so, als ob den Medien nur wichtig ist, ob ein Angeklagter ein Geständnis ablegt oder den Tatvorwurf abstreitet und welche Strafe ihn erwartet. Ein Beispiel dieser aus meiner Sicht sehr verkürzten Darstellungsweise fand sich gerade auf "Spiegel online". Dort wurde über ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung am Landgericht Stade wie folgt berichtet:

"Stade - Ein 22-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Stade verantworten. Der Tischlergeselle soll eine Jugendliche und eine junge Frau vergewaltigt haben. Die Fahnder entdeckten bei ihm zudem ein Smartphone, auf dem sich zahlreiche Fotos beider Taten befanden. "Das belastet ihn natürlich zusätzlich", sagte Gerichtssprecher Ulrich Ganzemüller. Auf einigen Fotos sei der junge Mann selbst erkennbar. Der Angeklagte hat für den nächsten Verhandlungstermin ein Geständnis angekündigt. "Er steht zu seinen Taten und wird alles dafür tun, das Verfahren abzukürzen", sagte sein Verteidiger dem lokalen "Wochenblatt". Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen vor, im Februar eine 14-Jährige vor einer Sporthalle in Buxtehude abgefangen zu haben. Vor einigen abgelegenen Garagen soll er sie dann vergewaltigt haben. Etwa zwei Wochen später soll er am frühen Morgen auf einem Schulhof eine 20-Jährige angegriffen, entkleidet und missbraucht haben. Außerdem verletzte er sie laut Anklage im Gesicht und fügte ihr eine Rippenprellung zu. Die Ermittler konnten an den Tatorten DNA-Spuren sicherstellen. Mitte März nahmen sie den Verdächtigen fest."

Motiv, Persönlichkeitsstruktur, Schuldfähigkeit und Umstände der Tat bei Vergewaltigung

Ich meine, dass zu einer soliden Berichterstattung über oder über Verfahren, die andere Sexualstraftaten zum Gegenstand haben, auch Informationen zu den Umständen der Tat, zur Persönlichkeit des Angeklagten und des vermeintlichen Opfers, zum Motiv, zu seelische Erkrankungen und somit zur Schuldfähigkeit gehören. Und ich bin der festen Überzeugung, dass Leser mit Interesse Informationen über diese Fragestellungen aufnehmen würden, wenn mann sie ihnen aufbereitet darstellen würde.

Die vermeintlichen Sexualstraftaten verlangen mehr Aufmerksamkeit

Ich meine, dass es keine Rechtfertigung für Sexulastraftaten geben kann. Aber eine öffentliche Berichterstattung sollte Aufklärung zum Ziel haben, nicht Sensationsbefriedigung. Mit Letzterer wurde die Öffentlichkeit so manches Mal im Regen stehen gelassen. Der Kachelmann-Prozess ist das wohl schwerwiegendste Beispiel dafür. Und über die Hintergründe solcher Straftaten ist in der Bevölkerung wenig bekannt. Schnell erfolgen Vorverurteilungen des wegen Vergewaltigung vor Gericht stehenden Angeklagten. Mögliche Falschbezichtigungen "falscher Opfer" sind nicht selten, die Dunkelziffer ist hoch. Ich meine, das sind überdenkenswerte Überlegungen für ein mehr an Berichterstattung.


Freispruch

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Rechtsanwalt Oliver Marson

Freispruch: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr, Nötigung, Körperverletzung

Das Amtsgericht Uelzen kam zu einem Freispruch vom Anklagevorwurf des gefärlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung und der Körperverletzung.

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ließ ein Rechtsanwalt durch eine Detektei nach Fahrzeugen suchen, die zum betrieblichen Vermögen der insolventen Firma gehören sollten. Die Recherche war scheinbar erfolgreich, denn im Internet wurde ein VW-Transporter vom späteren Angeklagten zum Verkauf angeboten, der  tatsächlich mal zum Betriebsvermögen gehört haben soll. Um den Wagen sicherzustellen, verabredeten sich die von dem Insolvenzanwalt beauftragten zwei Hilfsdedektive mit dem Besitzer des VW-Transporter (Angeklagter) auf einem zentralen Parkplatz in einer Kleinstadt in Norddeutschland. Bei Kontaktaufnahme gaben sie sich als Kaufinteressenten aus. Der Angeklagte erschien mit seinem Audi, seine Ehefrau fuhr den VW vor. Der Besitzer des VW und seine Ehefrau staunten nicht schlecht, als man ihnen plötzlich den VW wegnehmen wollte. Immerhin hatten sie das Fahrzeug gekauft und verstanden nun die Welt nicht mehr. So kam es zu einem nicht mehr genau aufklärbaren Handgemenge, bei dem die Hilfsdetektive versuchten, den Angeklagten am Wegfahren zu hindern. Man zerrte am Zündschlüssel, stellte sich vor und neben den VW, um ein Wegfahren zu verhindern. Irgendwann gelang es dann doch, sich dem Zugriff zu entziehen und der Angeklagte verließ den Parkplatz mit dem VW.

Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Die Detektive erstatteten Strafanzeige und schilderten bei der Polizei blumig, dass der Angeklagte seinen hoch motorisierten Audi als Waffe gegen sie eingesetzt habe, mit hoher Geschwindigkeit auf sie zugefahren sei und nur schnelle Seitensprünge einen Zusammenstoß verhindert hätten.

Freispruch gestützt auf Unglaubwürdigkeit der Zeugenaussagen

In der mündlichen Verhandlung dann hatten die als Zeugen keine rechte Erinnerung mehr an den Vorfall, Antworten auf Fragen des Gerichts und der Prozessbeteiligten kamen nur schleppend. Insgesamt ging das Gericht von Aussagen mit Belastungstendenz aus un kam hinsichtlich der Anklagevorwürfe des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung und der Körperverletzung zu einem Freispruch. Die Begründung zu dem Freispruch ist im Urteil nachzulesen.


Amtsgericht Tiergarten verschlampt Antrag auf Haftverschonung

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Rechtsanwalt Oliver Marson

Langer Weg zur Haftverschonung nach vermüllter Haftbeschwerde

Es geht um Haftverschonung: Der Mandant saß eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs ab. Eine exorbitant hohe Strafe, was allerdings am Landgericht Hildesheim, in einer erzkatholischen Region, auch nicht verwundern kann. 2010 wurde der Mandant nach vollständiger Verbüßung der Strafe entlassen. Er wurde unter Führungsaufsicht gestellt und ihm wurden Weisungen gem. § 68b StGB erteilt: Umgangsverbot jeder Art mit Kindern.

Keine Haftverschonung nach Erlass eines Haftbefehls

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mandanten vor, durch 98 selbstständige Handlungen gegen Weisungen während der Führungsaufsicht gem. § 145a StGB verstoßen zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten erließ Haftbefehl. Haftverschonung käme nicht in Betracht, weil der Mandant - laut der Staatsanwaltschaft - seine sozialen Kontakte zur Familie vor ca. 10 Jahren abgebrochen habe.

Haftprüfung mit dem Ziel der Haftverschonung

Im Haftprüfungsantrag ließ der Mandant über seinen Verteidiger vortragen, dass sehr wohl und sehr enge Bindungen zu den betagten Eltern bestünden, die auf seine wöchentliche Hilfe angewiesen seien. Der Staatsanwalt phantasierte im Haftprüfungstermin am 23.07 2014 weiter von den fehlenden sozialen Bindungen. Der Haftrichter folgte der Phantasie des Staatsanwalts und änderte an den Haftbedingungen nichts.

Haftbeschwerde zum Landgericht Berlin mit dem Ziel der Haftverschonung

Die noch am Tag der Haftprüfung per Fax eingelegte Haftbeschwerde des Strafverteidigers versandete in den dämmrigen Gewölben des Amtsgericht Berlin Tiergarten. Sie tauchte auch nie wieder auf. Der Verteidiger hatte sein Faxprotokoll mit der ordnungsgemäßen Übertragung des Fax. Alle Nachfragen und Probebohrungen verliefen im Sande. Also nochmals den gleichen Antrag an das Gericht und siehe da: nichts passierte. Die Akte wurde mit Eilvermerk vom Staatsanwalt an das Amtsgericht gesendet, nach einer Woche Flugzeit erreichte sie ihr Ziel. Dann half der Haftrichter der Beschwerde nicht ab. Der Verteidiger wurde erst gar nicht darüber in Kenntnis gesetzt. Wozu auch. Dann ging die Akte wieder - statt zum Landgericht - zum Staatsanwalt, der sendete sie dann mit der gerade fertig gestellten Anklage (§145 a StGB) an das Gericht weiter.

Haftbeschwerde wird Antrag auf Haftprüfung

3 (in Worten: drei) Wochen später, am 13.08.2014, wurde nun endlich am 13.08.2014 die Haftbeschwerde verhandelt, die nun als Haftprüfung behandelt wurde, denn inzwischen war Anklage erhoben worden.

Haftverschonung gegen Schlamperei des Amtsgerichts und Phantasien des Staatsanwalts erreicht

Heute nun wurde die Haftverschonung mit Beschluss des Amtsgerichts Berlin angeordnet. Und das, obwohl die Staatsanwaltschaft weiter von den fehlenden sozialen Bindungen des Mandanten phantasierte. Auch ihre Beschwerde gegen den Haftverschonungsbeschluss wurde zurückgewiesen.

Haftverschonung und Sommer in Berlin

In Berlin ist Sommer und die Sonne scheint. Vielleicht nicht in den Amtsstuben, sonst hätte ja die Haftbeschwerde aufgefunden werden müssen. Für die Staatsanwaltschaft vielleicht zu stark, sonst wären die Phantasien nicht erklärbar. Für den Mandanten ist nun auch Sommer, denn das Ziel der Haftverschonung ist vor Weihnachten erreicht worden und er sieht die Sonne wieder.

 

 


Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert

Rechtsanwalt Strafrecht lebenslange Freiheitsstrafe
Rechtsanwalt Oliver Marson

Keine rationalen Gründe für lebenslange Freiheitsstrafe

Auf dem 38. Strafverteidigertag verabschiedeten die teilnehmenden Strafverteidiger am 23. März 2014 eine Resolution, mit der die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert wird. Daneben werden konkrete inhaltliche Forderungen an die Reform der Tötungsdelikte gestellt. Die Resolution ist hier einsehbar.

 


Forderung nach Entkriminalisierung von Drogen

Drogen, Strafverteidiger, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Legalisierung der Drogen?

Strafrechtsprofessoren fordern die Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes. und eine Teillegalisierung von Drogen. Aber nicht für alle. In diesem Zusammenhang regen sie die Bildung einer Enquête-Kommission an. Als Sprecher des Initiativkreises hat Prof. Dr. L. Böllinger entsprechende Thesen zur Begründung erarbeitet. Viele namhafte Kriminalwissenschaftler haben sich der Initiative angeschlossen (Liste mit Stand Dezember 2013).

Verbot entzieht dem Staat die Möglichkeit der Kontrolle

In den Thesen zur Begründung wird ausgeführt, dass nicht die Wirkung, sondern die repressive Drogenpolitik Probleme schaffe.

Verbot verfehlt den Zweck

Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Verbot den Konsum zu keinem Zeitpunkt verhindert habe.

Verbot fördert organisierte Kriminalität

Auch werde durch das Verbot die organisierte Kriminalität und der Schwarzmarkt gefördert.

Verbot der Drogen gefährdet Rechtsstaat

Das Verbot schränke Bürgerrechte ein umd korrumpiere den Rechtsstaat. Die Machtballung bei Kartellen und Mafia führe zur Gefahr des Scheiterns des Rechtsstaates.

Drogen - Resolution des 38. Strafverteidigertags in Dresden

Die Teilnehmer des 38. Strafverteidigertags in Dresden haben sich mit einer eigenen Resolution der Forderung der Strafrechtsprofessoren am 23. März 2014 angeschlossen.


Hoeneß in Untersuchungshaft - Steuerstrafverfahren

Hoeneß, Strafverteidiger, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Haftbefehl gegen Hoeneß wegen Verdunkelungsgefahr

Im Strafprozess gegen Hoeneß wurde heute in den frühen Morgenstunden ein gerade vom Gericht erlassener Haftbefehl vollstreckt. Hoeneß wurde vor seinem Haus festgenommen. Er schaute unglaublich ungläubig, als ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Sichtlich schien ihm das Spiel seiner Elf am Vorabend im krassen Widerspruch zu seiner drohenden Niederlage vor der Justiz zu stehen.

Hoeneß und die Verdunkelungsgefahr

Der Haftbefehl stützt sich auf Verdunkelungsgefahr. Zur Begründung heißt es darin, nach dem Bekanntwerden weiterer Steuerstraftaten, die den bisherigen Betrag aus der Anklage fast um ein zehnfaches übersteigen, sei laut einer als Zeugin vernommenen Steuerfahnderin denkbar, dass weitere Millionen hinterzogener Steuern ermittelt würden. Der Haftrichter hält deshalb Verdunkelungsgefahr für gegeben.

Die Enttarnung der Ente

So könnte jedenfalls eine Mitteilung der "Liveticker" unserer Medien aussehen, wenn es den Haftbefehl tatsächlich gäbe. Es stellt sich die Frage, warum es keinen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr gibt. Handelt die Justiz im speziellen Fall Falle konsequent und unabhängig?

 

 


Die Drohung eines Bundesministers und die marode Rechtsstaatlichkeit

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Rechtsanwalt Oliver Marson

Friedrich als Garant für die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit?

Stichwort Rechtsstaatlichkeit: Das ist schon mehr oder weniger, wohl eher mehr als weniger eine Entgleisung des Bundesministers Friedrich, einen überfälligen Rücktritt zu verkünden und den gleichzeitig mit der Drohung zu verbinden: "Ich komme wieder!" Was denkt sich ein solcher Mann eigentlich? Er ist einer Straftat verdächtig (Geheimnisverrat gem §353b StGB) und meint wieder in höchste Staatsämter aufsteigen zu können? Aber selbst wenn es hypothetisch betrachtet keine Straftat wäre, stünde dann nicht eine verwerfliche Moral einem neuerlichen Aufstieg in höchste Ämter im Wege? Denn es wäre mir neu, wenn es einem (ehemaligen) Bundesinnenminister zustünde, sich vom BKA über Ermittlungen einzelner Bürger informieren zu lassen und die Erkenntnisse dann an Dritte (in dem Falle an die SPD-Spitze) außerhalb der Strafverfolgungsbehörden in Spitzelmanie weiterzuverbreiten.

Das Kernbroblem beim Namen genannt: Friedrich handelte unter Mißbrauch seines Amtes rechtsstaatswidrig, in dem er das Monopol des Staates zur Strafverfolgung missachtete und ihm bekannt gewordene Ermittlungserkenntnisse des BKA zu parteipolitischen Zwecken  an Vertreter einer politischen Partei weiterleitete.  Wer lernte hier von wem: Putin von Fridrich oder Friedrich von Putin?

Aber muss man über Bespitzelung durch Friedrich verwundert sein, eher ein Waschlappen statt ein Mann, der schon als Innenminister wie die gesamte deutsche Regierung vor weltweiter Bespitzelung der US-Amerikaner abduckte wie ein kolonialisierter Satellitenstaat ohne eigene Staatssouveränität?  Und bei der Aufklärung des NSU-Terrors zeigte Friedrich auch nicht das, was man als Mindestanforderung hätte erwarten müssen. Es wird doch kein Zufall gewesen sein, dass Friedrich ausgerechnet Edathy  ins Visier nahm, der sich als Vorsitzender des NSU-Ausschusses einen Namen gemacht hat?! Und dann meint Friedrich auch noch "politisch richtig gehandelt zu haben", als er die SPD-Spitze über Ermittlungen gegen einen SPD-Bundestagsabgeordneten informiert habe. Genau hier wird ersichtlich, dass Friedrich den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit missachtet, der besagt, das politisches Handeln nur im Rahmen des gesetzlich  Erlaubten stattzufinden hat. Nun war Friedrich zuletzt als Minister nur noch für die Kühe auf deutschen Weiden und das Korn auf deutschen Feldern zuständig. Besser wohl, wenn er den Bauern nicht mehr vorstehen kann und seine Drohung wiederzukommen keine Realität wird.

Das BKA - ein Apparat außerhalb der Rechtsstaatlichkeit?

Und was ist das BKA eigentlich für ein unrechtstaatlicher Staat im Staate, der ohne Kenntnis der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Nagathy ermittelt?! War eigentlich die Immunität des Abgeordneten zum Zeitpunkt der Berichterstattung an Friedrich aufgehoben worden? Sicherlich nicht, denn das hätte nach Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens nur durch die Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet werden können. Haben die Jungs des BKA vergessen, dass sie nicht mehr als Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft sind? Natürlich vergaßen sie das nicht. Denn das BKA handelte gesetzwidrig politisch als Erfüllungsgehilfe der Politik statt zu Strafverfolgungszwecken für die Staatsanwaltschaft, als es eilfertig zum damaligen Innenminister rannte und ihn über Ermittlungen gegen einen Bundestagsabgeordneten informierte. Oder will jemand im Ernst behaupten, die hätten den Innenminister auch dann informiert, wenn es sich um Ermittlungen gegen Personen außerhalb der Politik und somit um Durchschnittsbürger wie  Meier, Müller oder Schulze gehandelt hätte?

Friedrich ein Ausnahmefall für gesetzwidriges Handeln und fehlende Moral politischer Amtsträger und mangelnde Rechtsstaatlichkeit?

Was ist eigentlich los im deutschen Staat? Wie ist es um die Rechtsstaatlichkeit bestellt? Da treten reihenweise Politiker zurück, weil sie bei ihren Dissertationen nicht den eigenen Geist, sondern den anderer eingebracht haben. Kein Wunder, wenn der eigene Geist für die Wissenschaft nicht reicht. Aber sehr verwunderlich, das der  wenige Geist für höchste Staatsämter ausreichen soll. Und manche fallen nach ihrem Fall nach unten dann auch gleich wieder die Treppe hoch wie Frau Schawan, die nun einen hohen Posten über die Kirche und bei der Kirche zugeschanzt bekommen hat. Sie schrieb ein Buch mit dem Titel: "Gott ist größer als wir glauben". Ein Buch von Friedrich mit dem Titel "Politiker sind größer als Gott" halte ich nicht für unwahrscheinlich.

Und da bleibt ein Steuerbetrüger Kultursenator in Berlin und der Regierende Bürgermeister deckt ihn, weil er so ein Gutmensch in Ausübung seines Kulturamtes gewesen sein soll. Und natürlich findet Wowereit seine damalige Entscheidung auch heute noch für rechtlich und politisch richtig. Fast wortgleich wie Papageien, der Friedrich und der Wowereit.

Rechtsstaatlichkeit vor einem Abgrund?

Vielleicht steht die Rechtsstaatlichkeit heute einen Schritt vor dem Abgrund. Ist sie morgen zwei Schritte weiter? Mit Politikern wie Friedrich sicher. Möge seine Androhung, bald wieder da zu sein, nicht wahr werden.