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Rechtsanwalt Oliver Marson

Freispruch des Busfahrers vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Der Freispruch des Busfahrers, den ich vor wenigen Jahren einem Amtsgericht abtrotzen konnte, kam mir dieser Tage kurz vor Halloween – aus aktuellem Anlass – wieder in den Sinn. Der Berufskraftfahrer war  wegen fahrlässiger Tötung eines 7 jährigen Jungen an Halloween angeklagt worden. An diesem grauen, nebligen Tag war er am frühen Abend mit seinem Bus auf der Strecke. Die Straßen waren feucht. Als er merkte, dass er den Zeitplan an einer Haltestelle nicht einhielt, fuhr er bis zur nächsten Haltestelle etwas zügiger. An der geraden Strecke parkten rechts dicht gedrängt Fahrzeuge, als sich plötzlich aus einer Parklücke im Halbdunkel ein in typisch für Halloween schwarz verkleidetes Kind löste. Es rannte auf die Strasse. Der Zusammenprall mit dem Bus führte zum sofortigen Todeseintritt.

Die Gutachten zur Geschwindigkeit

Der Gutachter ermittelte eine Geschwindigkeit des Linienbusses von 60 km/h. Damit war das Fahrzeug 10 km/h schneller unterwegs als zulässig. Davon ausgehend war zunächst an einen Freispruch des Busfahrers nicht zu denken. Das Amtsgericht nahm das Gutachten unkritisch hin und war dicht am Schuldspruch. Die Lücke des Gutachtens sah das Schöffengericht zunächst nicht. Der entscheidenden Frage  war nicht nachgegangen worden: nämlich ob der Aufprall und der Tod des Jungen bei rechtzeitiger Einleitung des Bremsvorganges unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre?

Gutachten zum Bremsweg war Grundlage für Freispruch des Busfahrers

Dem von der Verteidigung eingebrachten Antrag auf Erstellung eines weiteren Gutachtens wurde nach heftigen Diskussionen dann doch entsprochen. Ergebnis: Der Aufprall und der Todeseintritt hätten auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht vermieden werden können. Das Ergebnis überzeugte alle Verfahrensbeteiligten und führte in Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft zum Freispruch de Busfahrers.

Ein moralischer Schuldspruch trotz Freispruch des Busfahrers

Für meinen Busfahrer brachte der Freispruch nicht wirklich Erleichterung. Er hat das Ereignis nicht verarbeiten können. Seinen Beruf hat er an den Nagel gehängt. Er kann nicht mehr fahren ohne Gedanken an den Jungen. Manchmal besucht er mich noch. Dann gehen wir in ein nahe gelegenes Kaffee. Und dann schweigt mich mein Busfahrer mit traurigen Augen an.

Übrigens: in wenigen Tagen ist wieder Halloween. Seit alle vorsichtig.