Cannabis und Drogen am Steuer – Bußgeld, Fahrverbot oder Strafverfahren?

Der Vorwurf Cannabis und Drogen am Steuer wirkt auf viele Betroffene zunächst wie ein Verkehrsverstoß. Allerdings kann aus einer Polizeikontrolle schnell ein Verfahren mit erheblichen Folgen werden. Denn neben Bußgeld, Punkten und Fahrverbot drohen auch fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen, eine MPU oder sogar ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis hat sich die Rechtslage verändert. Für Cannabis gilt seit August 2024 ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Zuvor orientierte sich die Praxis häufig an einem deutlich niedrigeren Wert von 1,0 Nanogramm. Die neue Regelung trat im Zusammenhang mit der Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Dennoch bedeutet die Legalisierung nicht, dass Cannabiskonsum und Autofahren rechtlich unproblematisch sind. Gerade weil THC anders als Alkohol abgebaut wird, kann ein Blutwert noch nachweisbar sein, obwohl sich der Fahrer subjektiv wieder fahrtüchtig fühlt.
Was gilt bei Cannabis am Steuer?
Wer ein Kraftfahrzeug führt und im Blutserum 3,5 ng/ml THC oder mehr aufweist, begeht regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. In der Regel drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Nach den neuen Regeln wird bei erstmaliger Überschreitung typischerweise ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot genannt. Kommt Alkohol hinzu, kann das Bußgeld deutlich höher ausfallen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt der neue THC-Grenzwert jedoch nicht in gleicher Weise. Für diese Gruppe bestehen strengere Regeln. Deshalb kann bereits ein geringerer Nachweis zu erheblichen Problemen führen. Wichtig ist außerdem: Der Grenzwert betrifft nur die Ordnungswidrigkeit. Wenn zusätzlich Fahrfehler, Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen, kann die Sache strafrechtlich bewertet werden.
Drogen am Steuer: nicht nur Cannabis
Der Begriff Drogen am Steuer umfasst nicht nur Cannabis. Auch Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, MDE, Morphin und andere berauschende Mittel können ein Verfahren auslösen. Bei diesen Substanzen gibt es im Straßenverkehr weiterhin keine vergleichbare gesetzliche Freigrenze wie beim neuen THC-Wert. Die Polizei prüft deshalb zunächst häufig mit einem Urin- oder Speicheltest. Solche Schnelltests beweisen jedoch noch keine Ordnungswidrigkeit. Entscheidend ist regelmäßig die spätere Blutuntersuchung. Dennoch entstehen viele Probleme schon vorher: Der Betroffene macht Angaben zum Konsum, räumt eine Fahrt nach Drogenkonsum ein oder erklärt, wann er zuletzt konsumiert hat. Gerade solche spontanen Aussagen können später gegen ihn verwendet werden.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Nicht jeder Drogennachweis führt automatisch zu einer Strafbarkeit. Häufig geht es zunächst um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Dann stehen Bußgeld, Fahrverbot und Punkte im Vordergrund.
Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft eine Straftat prüft. Das kann insbesondere bei folgenden Vorwürfen geschehen:
§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr: Der Fahrer war aufgrund von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen nicht mehr in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen.
§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs: Zusätzlich zur Fahruntüchtigkeit kam es zu einer konkreten Gefährdung von Menschen oder bedeutenden Sachen.
Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung: Wenn es nach dem Konsum zu einem Unfall gekommen ist, kann das Verfahren erheblich schwerer werden.
Bei Drogen gibt es im Strafrecht keinen einfachen festen Wert, ab dem automatisch Fahruntüchtigkeit feststeht. Vielmehr kommt es auf Ausfallerscheinungen, Fahrfehler, Unfallablauf, Zeugenaussagen und die Blutwerte an.
Typische Fehler nach einer Polizeikontrolle
Viele Betroffene wollen die Situation sofort erklären. Sie sagen etwa: „Ich habe nur gestern Abend geraucht“, „Ich fahre immer vorsichtig“ oder „Ich nehme das Medikament regelmäßig“. Solche Aussagen erscheinen harmlos. Allerdings können sie später den Konsumzeitpunkt, die Kenntnis vom Risiko oder die Verbindung zwischen Substanz und Fahrt belegen. Deshalb gilt: Sie müssen keine Angaben zum Konsum machen. Sie müssen auch nicht erklären, wann, wo und wie viel Sie konsumiert haben. Personalien müssen angegeben werden. Zur Sache sollten Sie schweigen, bis ein Verteidiger Akteneinsicht genommen hat. Auch freiwillige Tests sollten sorgfältig bedacht werden. Ein Urintest oder Speicheltest ist nicht dasselbe wie eine gerichtlich verwertbare Blutprobe. Dennoch kann ein freiwilliger Test die Grundlage für weitere Maßnahmen liefern.
Cannabis, Alkohol und Mischkonsum
Besonders riskant ist die Kombination aus Cannabis und Alkohol. Der Gesetzgeber hat den Mischkonsum ausdrücklich in den Blick genommen. Wer den THC-Grenzwert erreicht und zusätzlich Alkohol konsumiert hat, muss regelmäßig mit deutlich strengeren Folgen rechnen. Im Jahr 2025 forderte der Bundesrat außerdem eine Überprüfung, ob Mischkonsum schon unterhalb der bestehenden Grenzwerte stärker geregelt werden sollte. Für die Verteidigung ist deshalb entscheidend, ob tatsächlich Alkohol festgestellt wurde, welche Konzentration vorlag und ob der zeitliche Zusammenhang zur Fahrt beweisbar ist.
Medizinisches Cannabis und Arzneimittel
Nicht jeder THC-Nachweis beruht auf Freizeitkonsum. Manche Personen nehmen medizinisches Cannabis aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein. Auch andere Medikamente können Wirkstoffe enthalten, die im Straßenverkehr relevant werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Fahrt automatisch erlaubt ist. Entscheidend ist, ob das Medikament bestimmungsgemäß eingenommen wurde und ob der Fahrer dennoch fahrtüchtig war. Wer trotz erkennbarer Beeinträchtigung fährt, kann sich auch bei legal verordneten Medikamenten strafbar machen. Deshalb müssen bei medizinischem Cannabis Verordnung, Dosierung, Einnahmezeitpunkt, ärztliche Hinweise und tatsächliche Fahrweise genau geprüft werden.
Fahrerlaubnis, MPU und Führerscheinstelle
Neben dem Bußgeldverfahren droht häufig ein zweites Problem: die Fahrerlaubnisbehörde. Diese prüft, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. Bei Cannabis und anderen Drogen kann sie ein ärztliches Gutachten oder eine MPU verlangen. Dabei geht es nicht nur um die konkrete Fahrt. Die Behörde interessiert sich auch für Konsummuster, Trennung von Konsum und Fahren, mögliche Abhängigkeit und Wiederholungsgefahr. Gerade bei mehrfachen Auffälligkeiten oder hohen Werten kann die Fahrerlaubnis in Gefahr geraten. Deshalb sollte die Verteidigung nicht nur das Bußgeldverfahren betrachten. Vielmehr muss sie auch die möglichen Folgen für die Fahrerlaubnis im Blick behalten.
FAQ – Häufige Fragen zu Cannabis und Drogen am Steuer
Darf ich nach der Cannabis-Legalisierung Auto fahren?
Ja, aber nicht unter verkehrsrechtlich relevantem THC-Einfluss. Für Erwachsene gilt seit August 2024 grundsätzlich der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gelten strengere Regeln.
Reicht ein positiver Schnelltest für eine Strafe?
Nein. Ein Schnelltest ist nur ein Hinweis. Für ein Bußgeldverfahren ist regelmäßig die Blutuntersuchung entscheidend. Trotzdem kann der Schnelltest weitere Maßnahmen wie eine Blutentnahme auslösen.
Muss ich einem Urintest zustimmen?
In vielen Fällen ist ein Urintest freiwillig. Sie sollten nicht vorschnell zustimmen, sondern von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Eine Blutentnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem angeordnet werden.
Was passiert bei 3,5 ng/ml THC oder mehr?
Dann kommt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG in Betracht. Typische Folgen sind Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Bei Alkohol oder zusätzlichen Auffälligkeiten kann es schlimmer werden.
Kann auch unter 3,5 ng/ml THC ein Problem entstehen?
Ja. Bei Fahranfängern, Fahrern unter 21 Jahren, Mischkonsum, Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kann auch ein niedrigerer Wert relevant werden.
Wann wird aus Cannabis am Steuer eine Straftat?
Eine Straftat kommt in Betracht, wenn Drogenkonsum und Fahruntüchtigkeit zusammentreffen. Typische Hinweise sind Schlangenlinien, Rotlichtverstöße, Unfallgeschehen, verlangsamte Reaktionen oder sonstige Ausfallerscheinungen.
Droht sofort der Führerscheinentzug?
Bei einer Ordnungswidrigkeit droht zunächst meist ein Fahrverbot. Bei einer Straftat kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde später Gutachten oder eine MPU verlangen.
Was gilt bei Kokain oder Amphetamin am Steuer?
Bei anderen Drogen als Cannabis kann bereits der Nachweis im Blut erhebliche Folgen auslösen. Außerdem besteht häufig ein höheres Risiko, dass die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung annimmt.
Sollte ich Angaben zum Konsum machen?
Nein. Angaben wie „nur gestern“ oder „nur wenig“ helfen selten und können später schaden. Besser ist es, zunächst zu schweigen und Akteneinsicht abzuwarten.
Wie kann der Strafverteidiger helfen?
Bei Cannabis und Drogen am Steuer prüfe ich zunächst, ob die Kontrolle, die Blutentnahme und die Auswertung rechtlich angreifbar sind. Außerdem untersuche ich, ob der gemessene Wert richtig zugeordnet wurde und ob der Tatzeitpunkt zuverlässig bestimmt werden kann. Ich prüfe insbesondere:
- Anlass und Ablauf der Verkehrskontrolle,
- Freiwilligkeit von Schnelltests,
- Rechtmäßigkeit der Blutentnahme,
- Zeitpunkt zwischen Fahrt und Blutprobe,
- Laborbefund und Messwert,
- mögliche Rückrechnung oder Bewertungsfehler,
- Ausfallerscheinungen und Polizeibericht,
- ärztliche Verordnung bei medizinischem Cannabis,
- Mischkonsum mit Alkohol,
- drohende Folgen für Fahrerlaubnis und MPU.
Wenn ein Strafverfahren droht, prüfe ich zusätzlich, ob überhaupt rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit bewiesen werden kann. Denn nicht jeder Wirkstoffnachweis belegt eine Straftat. Erst recht ersetzt ein Blutwert nicht automatisch den Nachweis konkreter Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen.
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie persönlich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Bußgeldstelle, Gericht und Fahrerlaubnisbehörde. Wer eine Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder eine Vorladung wegen Cannabis und Drogen am Steuer erhält, sollte frühzeitig reagieren. Eine sorgfältige Verteidigung kann entscheiden, ob es bei einem Vorwurf bleibt, ob ein Fahrverbot vermieden werden kann oder ob die Fahrerlaubnis dauerhaft gefährdet wird.