Respekt vor dem Kachelmann-Prozess – ein Nachruf zum Schauprozess
Rechtsanwalt Oliver Marson

Ein Nachruf auf den Kachelmann-Prozess

Mit dem Freispruch ist der Kachelmann-Prozess vorbei. Der Gerichtssaal als Schlachtfeld wie ein Fußballstadion nach Randale zur abrissreifen Ruine umgewandelt. Es hat sich ausgetobt statt ausprozessiert. Und viele haben wie eine Abrissbirne getobt und so ihren Anteil an der getätigten Umwandlung zum Schlachtfeld. Die einen vorsätzlich tobend, die anderen fahrlässig tobend, in jedem Falle aber allesamt tatkräftig egoistisch in eigener Sache sachfremd tobend. Respekt vor so viel Toberei.

Und die Motive der gemeinschaftlich begangenen Toberei unterschiedlich.

Respekt vor Alice Schwarzer

So die Alice Schwarzer, eine vermutlich nicht nur im Kachelmann-Prozess inkompetente Journalistin, höchstwahrscheinlich vom Geld getrieben, dazu parteiisch, geifernd, keifend, unsachlich, eigene Rachegelüste auslebend, sie bei anderen weckend und am Leben haltend. Eben immer nach dem ihr vorgegebenen Motto:“BILD Dir Deine respektlose Meinung” und im Einklang wissenschaftlich gesicherter Erkenntnis einer Pseudofrauenrechtlerin handelnd: Männer sind Schweine.
Respekt vor Alice Schwarzer, wenn sie sich trotz alle dem getraute, in ihrer Respektlosigkeit zu wettern, gegen den Wetterfrosch Kachelmann, gegen den von ihr heimlich geliebten, gerade deshalb mit Gänsefüßchen versehenen Starverteidiger Schwenn.

Also Respekt bitte vor der respektlosen Alice Schwarzer, die nach dem Prozess vor den Türen des Schlachtfeldes Sitzungssaal Respekt für die Nebenklägerin einforderte und weiter vom “Opfer” spricht, als ob es keinen Freispruch gegeben hätte.

Mit allem Respekt: unser Lieschen wird mir fehlen. Hat sie mir doch immer wieder so viel Freude mit ihrer Geiferberichterstattung bereitet. Das sage ich nun wirklich mit Respekt!

Respekt vor Phantasie Mannheimer Richter im Kachelmann-Prozess

Aber wie auch immer, ein solches Lieschen wie unsere Schwarzer war nur eine Randfigur unter den Abrissbirnen im Kachelmann-Prozess . Mit ihrem zerstörerischen BILDauftragswerk wäre sie nicht im Ansatz zum Zuge gekommen , wenn die Justiz verhindert hätte, was sie hätte verhindern müssen, aber dennoch nicht verhinderte:

Da lag dem Oberlandesgericht die Haftbeschwerde vor. Und ebenfalls die Ermittlungsakten. Die Oberrichter sagten, weg mit dem Haftbefehl, es gibt keinen dringenden Tatverdacht (mehr) in den Ermittlungsakten!

Und den Unterrichtern vom Mannheimer Landgericht lagen die Anklage und – ganz erstaunlich – die gleichen Ermittlungsakten wie den Oberrichtern vor. Und die Unterrichter entwickelten ungleich zu ihren Oberkollegen viel Phantasie, als sie aus den gleichen Akten die Mär von der hohen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung herausgelesen haben wollen. Und so meine ich, dass vieles dagegen spricht, was die Richter dann taten, aber eben nicht hätten tun dürfen: sie eröffneten im phantasierenden Glauben an einen Tatverdacht und losgelöst von fehlenden Ermittlungsfakten und Beweisen in den Akten das Hauptverfahren gegen Kachelmann.

Die Richter wie Joachim Bock wussten doch, seit dem sie die Akten gelesen hatten, dass die Belastungszeugin lügt, wenn auch “schlecht”.

Die richterliche Fehlentscheidung zur Eröffnung des Hauptverfahrens war eine erste – von vielen folgenden – Fehlentscheidungen im Kachelmann-Prozess. Sie machte eine ausufernde, sachfremde, lawinenartige und über die Grenzen der Rechtstaatlichlkeit hinausgehende Beweisaufnahme erst möglich.

Diese Fehlentscheidung findet auch in dem Freispruch seine späte Bestätigung. Denn während der Beweisaufnahme kamen – erwartungsgemäß – keine neuen Beweismittel zu Tage, was auch schon zum Zeitpunkt der fehlerhaften Eröffnung des Hauptverfahren zu prognostizieren war.

Wenn also nun ein Freispruch folgen musste, hätte unter diesen Bedingungen das Verfahren nicht eröffnet werden dürfen. Respekt für so viel Respektlosigkeit der Mannheimer Richter vor einer Strafprozessrechtsnorm. Eine folgenschwere Fehlentscheidung. Folgenschwer für die beiden Hauptfiguren dieses zum Schauprozess heruntergekommenen Strafprozesses, für den Angeklagten ebenso wie für die Nebenklägerin.

Und nach alle dem meint der Vorsitzende Richter, in der mündlichen Urteilsbegründung die Respektlosigkeit des Strafverteidigers gegenüber dem Gericht rügen zu müssen? Mit allem Respekt, Herr Vorsitzender, das finde ich unter den gegebenen Umständen doch ziemlich respektlos von Ihnen! Und eine Frage noch, Herr Richter: wenn Ihr da zu früher Zeit von einer lügenden Zeugin ausgegangen seid und dennoch den Prozess eröffnet habt, ist Euer Motiv dann vielleicht doch ein bißchen Verurteilungswille gewesen, wie es auch der respektlose Strafverteidiger meint?

Gott schickte respektable Strafverteidiger

Die Respektlosigkeit der Strafverteidiger war unter den gegeben Umständen respektabel. Strafverteidigung ist Kampf gegen die Verfolgung von Bürgern durch staatliche Behörden. Ein Beispiel, was Kampf wirklich bedeuten kann und wie weit er manchmal gehen muss, hat das Verteidigerteam lehrbuchhaft unter Beweis gestellt. Gott sei Dank sage ich da als Atheist!

Der Teufel schickte verbohrte Staatsanwälte

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das wissen wir schon lange und gerade haben wir erleben können, dass solche Strafe nicht nur Politikern droht, wenn sie an der Macht klebend die Zeichen der Zeit nicht erkennen und starr an ihren Ausrichtungen hängenbleiben, bis ihnen die Zeitgeschichte ins Gesicht pfurzt und sie von Bord gepustet werden.

Es trifft eben auch auf Staatsanwälte zu, die – verbohrt bis zum Plädoyer – von einer zum Randgeschehen lügenden und einer zum Kerngeschehen die Wahrheit verkündenden Belastungszeugin ausgingen. Wirklich putzig, wie die Staatsanwälte von einem Glauben behaftet Gott spielen wollten und doch vom Teufel geritten waren.

Zwei Wünsche an die Zukunft

Und nun Schluss mit den Interpretationen über des Wetterfroschs Schuld oder Unschuld. Der Freispruch ist gekommen wie er kommen musste. Und er wird Bestand haben.

Ab sofort wünsche ich mir, dass man mit einem Freigesprochenen umgeht, wie man mit einem Freigesprochenen umzugehen hat. Und ich wünsche mir ordentliche Wetterprognosen vom Kachelmann. Und wenn er daneben liegen sollte, ist er in jedem Fall schuld. Aber vor den Kadi bringe ich ihn trotzdem nicht. Versprochen!

Mehr zum Thema Vergewaltigung auch hier.

Zurück zum Seitenanfang

[zuruebersicht]