Anklage wegen Vergewaltigung

Anklage wegen Vergewaltigung
Anklage wegen Vergewaltigung

Der Briefumschlag des Landgerichts liegt im Briefkasten. Darin befindet sich keine polizeiliche Vorladung mehr, sondern eine Anklageschrift. Der Vorwurf: Vergewaltigung. Für den Beschuldigten verändert sich die Situation schlagartig. Die Staatsanwaltschaft hält nach Abschluss ihrer Ermittlungen eine Verurteilung für wahrscheinlich und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens. Doch eine Anklage wegen Vergewaltigung ist kein Schuldspruch. Gerade im Sexualstrafrecht zeigt die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sorgfältig zwischen Tatvorwurf, hinreichendem Tatverdacht und tatsächlich bewiesener Schuld unterschieden werden muss.

Was ist heute eine Vergewaltigung?

Seit der Reform des Sexualstrafrechts gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Nach § 177 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vornimmt. Gewalt ist dafür nicht erforderlich.

Als Vergewaltigung bezeichnet § 177 Abs. 6 StGB insbesondere den Beischlaf und vergleichbare sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Der besonders schwere Fall sieht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor. Damit handelt es sich regelmäßig um ein Verbrechen.

Der entscheidende Punkt: Was war für den Beschuldigten erkennbar?

Ein entgegenstehender Wille allein genügt für eine vorsätzliche Verurteilung nicht. Das hat der BGH mit Beschluss vom 26. Juni 2024 – 1 StR 176/24 nochmals herausgearbeitet. Das Gericht muss zunächst feststellen, ob objektiv ein erkennbarer entgegenstehender Wille bestand. Davon getrennt ist zu untersuchen, ob der Angeklagte diesen Willen auch wahrnahm oder zumindest mit ihm rechnete. Der BGH hob die Verurteilung wegen Vergewaltigung auf.

Für die Verteidigung ist diese Trennung zentral: Was wollte die andere Person – und was konnte der Beschuldigte in der konkreten Situation davon erkennen?

Aussage gegen Aussage: Eine Anklage ersetzt keine Glaubhaftigkeitsprüfung

Viele Verfahren beginnen ohne Videoaufzeichnung, neutrale Tatzeugen oder eindeutige medizinische Befunde. Eine Person sagt: „Ich wollte das nicht.“ Der Beschuldigte sagt: „Es war einvernehmlich.“ Eine solche Aussage-gegen-Aussage-Konstellation verhindert weder Anklage noch Verurteilung. Sie verlangt aber eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung. Der BGH fordert insbesondere die Analyse des Aussageinhalts, der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung, möglicher Aussagemotive sowie von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität.

Wie ernst diese Anforderungen sind, zeigt eine BGH-Entscheidung vom 6. November 2024: Eine Verurteilung hielt der Revision nicht stand, weil Widersprüche in den Angaben der Belastungszeugin nicht ausreichend aufgeklärt und in die Gesamtwürdigung einbezogen worden waren.

Erstmals in der Hauptverhandlung von einer Vergewaltigung berichtet?

Besonders interessant ist eine weitere BGH-Entscheidung aus 2024. Eine Nebenklägerin hatte bei ihrer polizeilichen Vernehmung erklärt, der Angeklagte habe lediglich versucht, vaginal in sie einzudringen. Erst in der Hauptverhandlung schilderte sie ein tatsächliches Eindringen. Das Landgericht verurteilte wegen Vergewaltigung.

Der BGH hob die Verurteilung auf. Die Beweiswürdigung genügte den besonderen Anforderungen der Aussage-gegen-Aussage-Rechtsprechung nicht.

Das bedeutet nicht, dass spätere Ergänzungen einer Aussage automatisch falsch sind. Das Gericht muss jedoch nachvollziehbar erklären, weshalb erhebliche Veränderungen der Aussage ihrer Glaubhaftigkeit nicht entgegenstehen.

Auch das Gericht darf die Anklage nicht einfach umschreiben

Ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt. Der Angeklagte muss wissen, gegen welchen konkreten Vorwurf er sich verteidigen muss. Verändert sich in der Hauptverhandlung die rechtliche Grundlage wesentlich, kann deshalb ein gerichtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich sein. Der BGH hob eine Verurteilung wegen Vergewaltigung auf, weil die Anklage davon ausgegangen war, dass die Betroffene keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern konnte. Verurteilt wurde anschließend aber wegen sexueller Handlungen gegen ihren erkennbaren Willen – ohne den notwendigen Hinweis auf diese veränderte Beurteilung.

Auch bei schwersten Tatvorwürfen gelten die Verfahrensrechte uneingeschränkt.

Verteidigung beginnt vor der Hauptverhandlung

Nach einer Anklage wegen Vergewaltigung sollte deshalb nicht erst über das spätere Plädoyer nachgedacht werden. Aussagen müssen chronologisch verglichen, Chatverläufe und digitale Kommunikation ausgewertet, objektive Spuren überprüft und mögliche Widersprüche herausgearbeitet werden. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Anklage den gesetzlichen Tatbestand überhaupt vollständig beschreibt.

Der entscheidende Satz lautet:

Die Staatsanwaltschaft erhebt die Anklage. Ob der Vorwurf bewiesen werden kann, entscheidet erst das Strafgericht nach eigener Beweisaufnahme.

Zwischen beiden Punkten kann eine erfolgreiche Verteidigung liegen.

Aktualisiert durch Rechtsanwalt Marson im September 2026.