Alkohol oder Drogen auf dem E-Scooter – Strafverfahren, Fahrverbot, Führerschein weg?

Ein E-Scooter wirkt harmlos. Er steht an der Straßenecke, lässt sich per App öffnen und fährt meist nur kurze Strecken. Gerade deshalb unterschätzen viele Betroffene die rechtlichen Folgen. Wer nach Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen mit dem E-Scooter fährt, riskiert jedoch nicht nur ein Bußgeld. Vielmehr kann aus der Heimfahrt nach einer Feier ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr werden. Der entscheidende Punkt lautet: Ein E-Scooter ist kein Fahrrad. Rechtlich handelt es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug und damit um ein Kraftfahrzeug. Deshalb gelten für Alkohol dieselben Grenzwerte wie beim Auto. Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie Autofahrer beachten müssen. Bei 0,5 bis 1,09 Promille drohen regelmäßig 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte; ab 1,1 Promille liegt eine Straftat nahe.
Warum ist der E-Scooter strafrechtlich so gefährlich?
Viele Mandanten sagen nach einer Kontrolle: „Ich wollte doch nur schnell nach Hause.“ Genau dieser Gedanke führt jedoch häufig in die Falle. Denn der E-Scooter fährt zwar langsamer als ein Auto. Dennoch bewegt er sich im öffentlichen Straßenverkehr, nutzt Radwege oder Fahrbahnen und kann Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gefährden. Außerdem verlangt das Gesetz für das Fahren eines E-Scooters keinen Pkw-Führerschein. Trotzdem kann eine Alkoholfahrt auf dem E-Scooter zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Wer also betrunken mit einem Leihroller fährt, kann anschließend seinen Autoführerschein verlieren. Gerade diese Folge überrascht viele Betroffene. Das Strafgericht prüft nämlich nicht, ob der Führerschein für den E-Scooter erforderlich war. Es prüft vielmehr, ob die Tat zeigt, dass der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Alkohol auf dem E-Scooter: die wichtigsten Grenzen
Ab 0,5 Promille liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn keine weiteren Ausfallerscheinungen hinzukommen. Dann drohen in der Regel Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ab 0,3 Promille kann es bereits strafbar werden, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Dazu gehören beispielsweise Schlangenlinien, unsicheres Anfahren, Stürze, Rotlichtverstöße, Gleichgewichtsstörungen oder ein Unfall. Ab 1,1 Promille nimmt die Rechtsprechung bei Kraftfahrzeugen absolute Fahruntüchtigkeit an. Weil der E-Scooter als Kraftfahrzeug behandelt wird, gilt diese Grenze auch hier. Dann kommt regelmäßig § 316 StGB in Betracht, also Trunkenheit im Verkehr. Ausfallerscheinungen muss die Staatsanwaltschaft dann nicht mehr zusätzlich beweisen. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt außerdem: 0,0 Promille. Sie dürfen also nicht unter Alkoholeinfluss mit dem E-Scooter fahren.
Drogen auf dem E-Scooter
Auch Drogen auf dem E-Scooter können erhebliche Folgen haben. Bei Cannabis gilt seit dem 22. August 2024 für Kraftfahrzeugführer grundsätzlich ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren bleibt es dagegen bei strengeren Regeln. Bei Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA oder anderen berauschenden Mitteln kann bereits der Nachweis im Blut ein Bußgeldverfahren auslösen. Wenn zusätzlich Fahrfehler, Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen, prüft die Staatsanwaltschaft außerdem eine Straftat nach § 316 StGB oder § 315c StGB. Wichtig ist deshalb: Ein positiver Schnelltest beweist noch keine Verurteilung. Allerdings kann er die Grundlage für eine Blutentnahme bilden. Entscheidend bleibt am Ende der Blutbefund, die Dokumentation der Polizei und die Frage, ob sich eine rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit nachweisen lässt.
Cannabis und Alkohol zusammen
Besonders riskant ist Mischkonsum. Wer Cannabis konsumiert und zusätzlich Alkohol trinkt, kann schon bei geringeren Mengen erhebliche Probleme bekommen. Die neuen Regelungen zum THC-Grenzwert schließen deshalb den Mischkonsum nicht aus der rechtlichen Bewertung aus. Vielmehr kann die Kombination aus Alkohol und THC für die Polizei, die Bußgeldstelle, die Staatsanwaltschaft und die Fahrerlaubnisbehörde besonders belastend wirken. Der Bundesrat hat 2025 sogar eine Überprüfung der Risiken des Mischkonsums im Straßenverkehr verlangt. Für die Verteidigung kommt es daher darauf an, ob Alkohol tatsächlich nachgewiesen wurde, welcher THC-Wert vorlag und ob die Polizei konkrete Ausfallerscheinungen dokumentiert hat.
Aktuelle Rechtsprechung: E-Scooter ist nicht Fahrrad
Die Rechtsprechung behandelt den E-Scooter bei Alkohol nicht wie ein Fahrrad. Beim Fahrrad liegt die absolute Fahruntüchtigkeit grundsätzlich erst bei 1,6 Promille. Beim E-Scooter gilt dagegen die Kraftfahrzeuggrenze von 1,1 Promille. Das führt dazu, dass eine scheinbar kurze Fahrt auf einem Leihroller dieselben strafrechtlichen Folgen wie eine Alkoholfahrt mit dem Auto haben kann. Zugleich zeigen die Gerichte aber zunehmend, dass der Einzelfall wichtig bleibt. Gerade bei der Frage, ob die Fahrerlaubnis entzogen werden muss, können Strecke, Uhrzeit, Verkehrsaufkommen, Fahrverhalten, Gefährdung anderer, Vorbelastungen und Nachtatverhalten eine Rolle spielen. Dennoch bleibt die Ausgangslage streng: Wer mit 1,1 Promille oder mehr einen E-Scooter fährt, muss regelmäßig mit einem Strafverfahren und mit Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis rechnen.
Typische Verteidigungsansätze
Eine Verteidigung beginnt nicht mit allgemeinen Erklärungen, sondern mit der Akte. Zunächst muss geprüft werden, weshalb die Polizei den Fahrer kontrollierte. Außerdem ist wichtig, ob die Blutentnahme rechtmäßig erfolgte, wann die Fahrt endete und wann die Probe entnommen wurde. Bei Alkohol geht es häufig um Messzeitpunkt, Rückrechnung und Trinkende. Bei Drogen geht es zusätzlich um Substanz, Grenzwert, aktiven Wirkstoff, Konsumzeitpunkt und Ausfallerscheinungen. Außerdem muss man prüfen, ob das Gericht zwingend die Fahrerlaubnis entziehen muss. Gerade bei E-Scooter-Fällen kann die Verteidigung vortragen, dass die Fahrt kurz war, nachts stattfand, kein dichter Verkehr bestand, kein Unfall geschah und der Betroffene bisher verkehrsrechtlich unauffällig war. Ob das reicht, hängt jedoch vom konkreten Fall ab.
Was sollten Beschuldigte nach einer Kontrolle tun?
Machen Sie keine Angaben zum Konsum. Sagen Sie nicht, wann Sie getrunken, gekifft oder andere Substanzen konsumiert haben. Erklären Sie auch nicht, ob Sie sich noch fahrtüchtig fühlten. Solche Aussagen helfen selten, können aber später den Tatnachweis erleichtern. Sie müssen Ihre Personalien angeben. Zur Sache sollten Sie schweigen. Danach sollte ein Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen.
FAQ – Häufige Fragen zu Alkohol oder Drogen auf dem E-Scooter
Ist ein E-Scooter rechtlich ein Fahrrad?
Nein. Ein E-Scooter ist ein Elektrokleinstfahrzeug und wird im Straßenverkehr als Kraftfahrzeug behandelt. Deshalb gelten bei Alkohol dieselben Grenzwerte wie beim Auto.
Ab wann mache ich mich auf dem E-Scooter strafbar?
Ab 1,1 Promille kommt regelmäßig eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen.
Was passiert zwischen 0,5 und 1,09 Promille?
Ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich regelmäßig um eine Ordnungswidrigkeit. Typische Folgen sind Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Kann ich meinen Autoführerschein verlieren?
Ja. Obwohl Sie für den E-Scooter keinen Pkw-Führerschein brauchen, kann das Strafgericht die Fahrerlaubnis entziehen. Dann betrifft die Entscheidung auch den Autoführerschein.
Gilt der neue THC-Grenzwert auch für E-Scooter?
Ja, weil der E-Scooter als Kraftfahrzeug behandelt wird. Für erwachsene Fahrer gilt grundsätzlich der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gelten strengere Regeln.
Reicht ein positiver Drogentest der Polizei?
Ein Schnelltest reicht für sich allein regelmäßig nicht. Entscheidend ist die spätere Blutuntersuchung. Dennoch kann der Schnelltest weitere Maßnahmen auslösen.
Was gilt bei einem Unfall?
Bei einem Unfall prüft die Staatsanwaltschaft neben § 316 StGB auch § 315c StGB, fahrlässige Körperverletzung oder andere Straftaten. Außerdem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung beziehungsweise der E-Scooter-Versicherer Regressfragen prüfen.
Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
Nein. Ein E-Scooter ist nur für eine Person zugelassen. Das Mitnehmen einer zweiten Person kann zusätzlich ein Bußgeld auslösen und bei Alkohol oder Drogen die Gefährlichkeit der Fahrt erhöhen.
Muss ich einer Blutentnahme zustimmen?
Sie sollten keine freiwilligen Erklärungen abgeben. Eine Blutentnahme kann unter gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet werden. Ob sie rechtmäßig war, prüft später der Verteidiger anhand der Akte.
Kann man den Führerscheinentzug verhindern?
Das ist möglich, aber nicht garantiert. Entscheidend sind Blutwert, Fahrverhalten, Verkehrsverhältnisse, Strecke, Vorbelastungen und die Frage, ob der Regelfall des § 69 StGB entkräftet werden kann.
Wie kann der Strafverteidiger helfen?
Bei einem Vorwurf wegen Alkohol oder Drogen auf dem E-Scooter prüfe ich zunächst die Ermittlungsakte. Dabei geht es nicht nur um den Blutwert. Vielmehr untersuche ich, ob die Polizei die Fahrt, die Kontrolle, die Ausfallerscheinungen und die Blutentnahme nachvollziehbar dokumentiert hat. Ich prüfe insbesondere:
- ob überhaupt öffentlicher Verkehrsraum betroffen war,
- ob der E-Scooter tatsächlich geführt wurde,
- wann die Fahrt endete,
- wann die Blutprobe entnommen wurde,
- ob Rückrechnung oder Messbewertung angreifbar sind,
- ob Ausfallerscheinungen wirklich drogen- oder alkoholbedingt waren,
- ob ein Unfall anders erklärbar ist,
- ob die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden muss,
- ob eine Sperrfrist verkürzt werden kann und
- ob eine Einstellung oder ein milderer Strafbefehl erreichbar ist.
Außerdem vertrete ich Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Fahrerlaubnisbehörde. Gerade weil ein E-Scooter-Fall oft klein beginnt, aber mit Führerscheinentzug, MPU und beruflichen Problemen enden kann, sollte die Verteidigung früh ansetzen. Als Fachanwalt für Strafrecht bearbeite ich Ihr Mandat persönlich. Wenn Sie nach einer Fahrt mit dem E-Scooter eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie zunächst schweigen und die rechtliche Prüfung der Akte abwarten.