Rechtsanwalt, Opfer, Vergewaltigung, Nebenklage, Sexualstraftat
Rechtsanwalt Oliver Marson

Opfer nach KO Tropfen vergewaltigt

Das Landgericht Itzehoe verhandelt ab Montag, dem 29. Februar 2016, Fälle zweier Opfer, denen der Angeklagte mehrfach übel mitgespielt hat. Der Mann hatte es offensichtlich darauf angelegt Frauenbekanntschaften zu machen, ihr uneingeschränktes Vertrauen zu erreichen und ihnen dann „ernsthafte Absichten“ vorgegaukelt. Ob er tatsächlich so wohlhabend war wie er den Opfer Frauen verklickerte, lässt sich vielleicht in der Hauptverhandlung klären. Jedenfalls war die Gaukelei verbunden mit so mancher Reise und Besichtigungen seiner(?) Immobilien hier und da. Und die Frauen hatten Vertrauen. Warum auch nicht: so nahm er Er eine der Frauen  mit in den Kollegenkreis als an Weihnachten gefeiert wurde. Wie sollte da ungeahntes geahnt werden können.

KO Tropfen in Getränken verabreicht

Die Opfer verbrachten teilweise schöne Zeiten mit dem Täter. Jedenfalls soweit sie sich erinnern können. Denn manchmal gab es Erinnerungslücken am Morgen, an dem der Vorabend und die Nacht im Hotel irgendwie weg waren. Die Erinnerung endete dann regelmäßig bei einem Schluck aus einem Absacker etwa an der Hotelbar. Ein Wunder für die Frauen, aber kein Wunder, wenn man KO Tropfen verabreicht bekommt. Sie führen zu einem sofortigen Zusammenbruch und in einen tiefen Schlaf. Wie das Teufelszeug gebraut wird lasse ich hier weg.

Opfer wurden vergewaltigt

Der Angeklagte hatte diesen Zustand herbeigeführt, um sich an den Frauen zu vergehen. Schwere Vergewaltigung nennt man das und auch gefährliche Körperverletzung. Nun verhandelt die Fälle das Landgericht Itzehoe. Soweit die Anklage von versutem Totschlag ausgegangenan ist, war das dem Umstand zuzuschreiben, dass eines der Opfer so viel Gift verabreicht bekommen hatte, dass Lebensgefahr eingetreten war. Soweit geht das Landgericht nicht. Der Eröffnungsbeschluss  geht von schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung aus. Zunächst sind 9 Hauptverhandlungstage anberaumt worden.

Opfer werden schwache Zeugen sein

Nun lässt sich nicht verhehlen, dass die Frauen im Zustand der Bewusstlosigkeit kaum die an ihnen begangenen Verbrechen bezeugen können. Nur hatte der Täter seine Übergriffe gefilmt. Und das dürfte dann wohl schon von besonderem Beweiswert sein.