Anwalt erreicht milde Strafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs Oldenburg Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Anwalt erreicht milde Strafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs

Die Strafe für den Mandanten in dem Prozess vor dem Landgericht Oldenburg (siehe auch Presseerklärung vom 04.04.2013) fiel gering aus. Eine Rolle spielte dabei auch die pädophile Neigung des Betroffenen, die zur Annahme verminderter Schuldfähigkeit führte.

Doppelte Strafrahmenverschiebung zu Gunsten des Mandanten

Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Mandanten wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 4 Fällen und 14 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Es hielt sich dabei an den Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Antrag der Verteidigung (2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung) wurde zwar nicht erreicht. Aber das war auch nicht zu erwarten. Immerhin liegt der Strafrahmen im Normalfall zwischen mindestens zwei Jahren bis max. 15 Jahren Freiheitsstrafe. Die Verteidigung konnte jedoch den Sachverständigen kippen, so dass sich der Strafrahmen zunächst auf 1 Jahr bis 10 Jahre Freiheitsstrafe verminderte. Eine weitere Strafrahmenverschiebung ergab sich aus dem Täter-Opfer-Ausgleich, so dass der Strafrahmen nur noch bei 6 Monaten bis 7 1/2 Jahren Freiheitsstrafe lag. Daran gemessen lag das Urteil im unteren Bereich.