verminderte Schuldfähigkeit wegen Pädophilie und Medikamentenmissbrauchs, Rechtsanwalt, Strafrecht, Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Landgericht: verminderte Schuldfähigkeit wegen Pädophilie und Medikamentenmissbrauchs

In dem Strafverfahren vor dem Landgericht Berlin hatte der Mandant ein umfassendes Geständnis zum Prozessauftakt abgelegt. Deshalb war die weitere Beweiserhebung nur in einem minimalen Umfang erforderlich.

Probleme gab es um die Rechtsfrage der Anwendung des § 21 StGB, also der verminderten Schuldfähigkeit in der Alternative der verminderen Steuerungsfähigkeit. Ein Psychiater hatte das Gutachten erstattet und war zu dem Ergebnis gekommen, die Steuerungsfähigkeit des Mandanten sei zum Tatzeitpunkt in vollem Umfange erhalten gewesen.

Aus Sicht der Verteidigung war dieses Ergebnis nicht haltbar, weil der Mandant zu den jeweiligen Tatzeitpunkten unter Einwirkung eines starken Medikaments stand, dass die Entscheidungsfindung beeinflussen kann. Die Auswirkung dieses Medikaments (Nebenwirkungen) kannte der Gutachter offensichtlich nicht und machte es folglich auch nicht zum Gegenstand seiner Begutachtung.

Deshalb verlangte ich mit einem Hilfsbeweisantrag unmittelbar vor den Plädoyers und einen Tag vor der Urteilsverkündung die Einholung eine weiteren Sachverständigengutachtens. Und zwar für den Fall, dass das Gericht wie der Gutachter die Voraussetzungen der Anwendung des § 21 StGB zu verneinen beabsichtigt.

Der hier veröffentlichte Hilfsbeweisantrag stützt sich auf die fehlende Sachkunde des Gutachters im Bereich der klinischen Pharmakologie und rügte Widersprüche der Begutachtung.

Das Gericht folgte daraufhin nicht dem Gutachter und schloss sich der Auffassung der Verteidigung an. Folge des Antrags: Landgericht sieht verminderte Schuldfähigkeit wegen Pädophilie und Medikamentenmissbrauchs. Somit war die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nicht mehr erforderlich.

Folge der Anwendung des § 21 StGB war, dass das mit Urteil vom 10. Mai 2012 verhängte Strafmaß mit nur 3 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe wesentlich niedriger als in vergleichbaren Fällen und von der Staatsanwaltschaft gefordert (5 Jahre Freiheitsstrafe) ausfiel.

Das Urteil ist rechtskräftig und kann hier eingesehen weden.

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