DNA; Speichelproben, Sexualstraftaten, Rechtsanwalt, Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

DNA und Speichelproben bei Sexualstraftaten

Den Ermittlungsbehörden ist es gestattet, bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung  einem Straftäter zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren Körperzellen zu entnehmen. Sie dürfen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts molekulargenetisch untersucht werden. So besagt es die Gesetzesregelung des § 81g StPO.

Gesetzesregelung kein Freibrief für DNA – Ermittlungen

Die Praxis zeigt, dass Polizei und Staatsanwaltschaften nur zu gerne von Straftätern „Spucke sammeln“. Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass dem das Messisyndrom zu Grunde liegt. Es kann sich für die Betroffenen aber lohnen, gegen solche Maßnahmen vorzgehen. Das zeigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle aus dem Sommer 2017, über die ich bereits hier berichtete.

Landgericht untersagt DNA – Ermittlungen

Nun kommt eine weitere Entscheidung des Landgerichts Cottbus hinzu, das im konkreten Fall die Abgabe von Speichelproben meines Mandanten mit Beschluss vom Oktober 2017 untersagte. In dem konkreten Fall war mein Mandant von einem Amtsgericht wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften verurteilt worden. Anschließend forderte ihn die Staatsanwaltschaft zur freiwilligen Abgabe von Speichelproben auf. Da er das ablehnte erließ ein Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Beschluss. Dagegen wandte sich mein Mandant mit der sofortigen Beschwerde. Diese hatte Erfolg. Das Landgericht Cottbus folgte im Wesentlichen meiner Begründung und hob den Beschluss des Amtsgerichts auf. Die Argumentation des Gerichts ist hier nachzulesen.

Hinweis für Beschuldigte, Angeklagte und Verurteilte

Wenn Sie aufgefordert werden, der Abnahme von Körperzellen freiwillig zuzustimmen, empfehle ich, das zunächst abzulehnen. Denn die behördliche Bestimmung Ihres DNA-Identifizierungsmusters muss nicht zwingend gerchtfertigt sein. Sie sollten zunächst einen Rechtsanwalt konsultieren und die Erfolgsaussichten prüfen lassen. Wenn kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, sollten Sie unter keinen Umständen freiwillig zustimmen! Denn das kann bei einem Gericht wie ein Geständnis „ankommen“. Und so etwas gilt es vor allem dann zu verhindern, wenn Sie einen Freispruch anstreben.