Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt wegen Verwehrung vollständiger Akteneinsicht oder Anordnung von Spießrutenlauf durch Friedrich den II. (Beitrag vom 14.November 2011)

Ein Ermittlungsverfahren in einer Wirtschaftsstrafsache leitete die Staatsanwaltschaft einer geschichtlich durch Preußens Glanz und Gloria bekannt gewordenen Stadt ein. Das war im Herbst anno 2010. Schnell bestellte sich ein Verteidiger und beantragte Akteneinsicht. Insoweit nichts besonderes. Die Staatsanwaltschaft versagte die Akteneinsicht unter allgemeinem Verweis auf die angebliche Gefährdung des Ermittlungszwecks. Insoweit auch durchaus nichts besonderes. Das ging dann so bis April 2011, der Strafverteidiger kannte weder den konkreten Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, noch die Akte. Das wurde langsam merkwürdig. Der Beschuldigte hielt seinen Verteidiger für unfähig, wechselte zu mir und erhoffte sich Wunder.

Das Spiel mit der Staatsanwaltschaft um die Akteneinsicht ging weiter, keine Akteneinsicht. Im Mai 2011 bot ich die freiwillige Herausgabe von ggf. benötigten Unterlagen an, um eventuell geplante Durchsuchungsmaßnahmen im Unternehmen meines Mandanten vermeiden zu können. Die Staatsanwaltschaft aber zeigte kein Interesse an dem freiwilligen Herausgabeangebot. Die Akteneinsicht blieb verwehrt, die Zeit ging ins Land und es wurde Sommer.

An einem regnerischen und kühlen Tag im August wurde es den Mitarbeitern meines Mandanten heiß in ihren Geschäftsräumen. Etwa 15 Ermittlungsbeamte vollstreckten einen uralten Durchsuchungsbeschlusses in einem Ermittlungsverfahren aus prähistorischen Zeiten. Welch ein Überraschungsmoment. Und sie nahmen merkwürdigerweise alles mit, was mein Mandant Monate zuvor zur Herausgabe freiwillig und ganz ohne Hausdurchsuchung angeboten hatte.

Dass nun Schluss gewesen sein könnte mit der Verwehrung der Akteneinsicht, die Staatsanwaltschaft von sich aus die Sperre aufhob, könnte man annehmen. Aber weit gefehlt. Erst meine erneute Intervention, noch immer sachlich, aber schon überdeutlich formuliert, veranlasste die Staatsanwaltschaft, mir nun Anfang Oktober(!) Akteneinsicht zu gewähren.

Ein Blick in die wenigen Bände mit ca. 1000 Seiten machte schnell klar, dass mir die Staatsanwaltschaft von 120 angeblichen Betrugsfällen, wie im Durchsuchungsbeschluss behauptet, nur einen mit den rudimentär vorgelegten Akten präsentiert hatte.

Eine erneute Intervention wegen der ungesetzlichen Verwehrung einer vollständigen Akteneinsicht wurde sinngemäß damit abgeschmettert, dass die übrigen Akten nicht bei der Staatsanwaltschaft seien, sondern beim LKA und dort Fallakten angelegt würden. Die einzelnen Fälle würden auch nichts Neues beinhalten , das sei so gelaufen wie bei dem einen Fall, den ich aus der Akte ja kenne. Aber wenn ich unbedingt wolle, könne ich die anderen Akten sehen, nur wisse man nicht, wann, denn die Akten würden eben erst angelegt werden und seien eben nicht bei der Staatsanwaltschaft. Und wie lange das LKA für die Anlage der Fallakten benötige, könne die Staatsanwaltschaft halt nicht sagen.

Nun habe ich mich vorige Woche für eine Dienstaufsichtsbeschwerde entschieden. Und ich hoffe, dass sich was ändert und das bald.

Wenn nicht, setze ich mich für die Wiederbelebung der preußischen Monarchie ein. Und dann, ja dann rede ich mal mit Friedrich dem II. Der ließ damals schon gerne seine langen Kerls zum Spießrutenlauf antreten und schaute dabei zu. Spätestens dann kriege ich den Papierkram. Vollständig!

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Der Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung

Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten Nebenklage Opferanwalt Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung

Als der Vater das gemeinsame Kind nach einem Ausflug zur geschiedenen Kindesmutter zurückbrachte, bekam er von ihrem neuen Lebensgefährten “eine auf`s Maul”, wie die Berliner es sagen: zwei Faustschläge trafen ihn im Gesicht und hinterließen entsprechende Blessuren. Der so gebeutelte Mann beauftragte mich mit der Nebenklagevertretung. Ergebnis trotz aller Widerstände der Amtsanwaltschaft:  Der Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten.

Eine sich nicht wirklich interessierende Amtsanwaltschaft

Der Strafanzeige meines Mandanten, der sich die Verletzungen zeitnahe attestieren ließ, ging die Berliner Amtsanwaltschaft nicht wirklich mit Aufklärungswillen nach. In einem Telefonat mit mir als Opferanwalt des Geschädigten erklärte die zuständige Amtsanwältin, das sei ein Familienstreit, der ohnehin nicht aufklärbar sei, weshalb sie das Ermittlungsverfahren einstellen wolle. Nur meine energische Intervention konnte das verhindern, den Ermittlungselan der Behörden aber nicht steigern.

Der Beschuldigte verteidigte sich trickreich und ließ über die Ex-Ehefrau meines Mandanten in einer Zeugenvernehmung behaupten, die Verletzungen habe sich der Geschädigte nicht durch Schläge, sondern bei einem Handballspiel zugezogen.

Ich beantragte die Vernehmung von vier Zeugen, die bekunden konnten, dass mein Mandant zwar bei einem Handballspiel im Gesicht getroffen, aber nicht verletzt wurde. Die Zeugen interessierten die Amtsanwaltschaft nicht, sie wurden gar nicht erst gehört.

Eine Hausdurchsuchung beim Sportverband förderte das Spielprotokoll zu Tage und siehe da, der Vorfall war auch dokumentiert: zwei Mal hatte mein Mandant ein Handball im Gesicht getroffen, aber keine Verletzungen verursacht.

Und nach einem Jahr dann endlich der Strafbefehl, gegen den Einspruch eingelegt wurde.

“In dubio pro Opfer” statt pro reo – Amtsgericht Tiergarten folgt Antrag des Opferanwalts auf Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen die Anträge der Amtsanwaltschaft und Verteidiger auf Freispruch.

Der Angeklagte blieb auch in der Hauptverhandlung bei seiner Verteidigungsstrategie. Erfolglos. Seine Aussagen wurden zu Recht als Schutzbehauptungen gewürdigt. Er wurde, nach dem eine Vielzahl von Zeugen gehört worden waren und die Beweisaufnahme auch im übrigen erschöpfend war, mit inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgericht Berli vom 27.09.2011 wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

Mehr Einsatz der Ermittlungsbehörden als Patentrezept für schnellere Verfahren

Immerhin hat es vom Zeitpunkt der Straftat bis zur Verurteilung 1 Jahr und 7 Monate gedauert. Ein Ergebnis, das sich nicht sehen lassen kann. Zumal wir es hier nicht mit einem Kapitalverbrechen zu tun hatten, das Personal und Material in einer schier unübersichtlichen Anzahl aufzuklärender Einzelvorgänge gebunden hat.

Ein bißchen mehr Aufklärungswille, Sehr geehrte Verteter der Amtsanwaltschaft, muss auch dann drin sein, wenn es um die kleine Kriminalität geht. Das ist der gesetzliche Auftrag.


Rechtsanwalt erwirkt auf Beschwerde die Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für Verteidigergespräche in Strafverfahren am Berliner Amtsgericht Tiergarten (Beitrag vom 09. August 2011)

Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für den Anwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für den Anwalt mit Beschwerde erwirkt

Wie berichtet, hatte das Berliner Amtsgericht Tiergarten einem ausländischen Staatsbürger, der kein Deutsch spricht und nicht mit dem Deutschen Recht vertraut ist, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers und eines Dolmetschers mit Beschluss vom 25.07.2011 verweigert. A

Meine dagegen eingelegte Beschwerde vom 05. August 2011 war erfolgreich. Sie führte zur Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für den Anwalt  Das AG Tiergarten folgte nun den Anträgen auf Beiordnung mit Beschluss vom 08. August 2011.

Warum nicht gleich so, fragt man sich da schon.


Freispruch Kachelmann aufgehoben – die Abrissbirnen toben weiter

Die Aufhebung des Kachelmann-Freispruchs durch die Neue Mediale Justiz (Beitrag vom 08. August 2011)

Als der Kachelmann-Schauprozess seinen Anfang nahm

Im Oktober 2010 schrieb ich kurz nach Beginn und lange vor Ende des Kachelmann-Prozesses in einem Beitrag

“Bevor die Medien die Öffentlichkeit wach küssten und den Wetterfrosch J. Kachelmann als Liebesprinz zahlreicher Frauen enttarnten, ihn in erster und letzter Instanz der Vergewaltigung einer Prinzessin schuldig sprachen, gab es für die Urteilsfindung Gerichte. Ganz unten standen die Amtsgerichte, dann kamen die Landgerichte. Und über ihnen thronten die Oberlandesgerichte und der BGH, die die Urteilsergebnisse ihrer Kolleginnen und Kollegen aus den niederen Instanzen kritisch unter die Lupe nahmen und ihnen gelegentlich um die Ohren hauten. Damit ist nun endlich Schluss. Wir haben eine Neue, Mediale Justizordnung.”

Und ich sah Alice Schwarzer als Oberste Richterin dieser Neuen Medialen Justiz.

“Alice Schwarzer ist in der Robe einer Bildente auf der medialen Gerichtsbühne erschienen. Auch wenn sie es so nicht ausspricht, der Eindruck vom unerschütterlichen Willen zur Schuldsprechung in einziger und höchster Instanz einer selbsternannten, Neuen Medialen Deutschen Justiz drängt sich auf. Glamourös schon jetzt der revolutionäre Mediensieg über die alte Gerichtsordnung.”

Als das Kachelmann-Freispruchsurteil gesprochen war

Da machte ich so manche Abrissbirne aus, die den Strafprozess zum Schauprozess verkommen ließ. Etwa Alice Schwarzer, die sich unmittelbar nach dem taufrischen Freispruch entblödete, die Nebenklägerin auch weiterhin als “Opfer” und “Geschädigte” zu bezeichnen, als ob es den Freispruch nicht gegeben habe.

Wie die Neue Mediale Justiz das Kachelmann-Freispruchsurteil aufhob

Eine neue Abrissbirne ist seit dem hinzugetreten. Es ist das Urteil der Neuen Medialen Justiz, das scheinbar harmlos und ohne die staatstragende Überschrift “Im Namen des Volkes” als Zeitunsbeitrag getarnt erschienen ist. Das aufhebende Urteil erschien unter der Überschrift “Noch einmal Opfer” dieser Tage bei der FAZ und hob den Kachelmann-Freispruch auf, in dem dort die Nebenklägerin als “Opfer” und “Geschädigte bezeichnet und dazu ausgeführt wurde:

Freispruch. Dieses Wort klingt vielen Verletzten schwerer Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten wie Hohn in den Ohren. Sie wurden zu Opfern gemacht, die – an Leib, Seele und Ehre verletzt – um den Weg in ein normales Leben kämpfen und manchmal auch resignieren.

Wenn der Bezug zur Nebenklägerin im Kachelmann-Prozess dem Medienurteil nicht mehr zu entnehmen ist, dann nur deshalb, weil er wegen eines gerichtlich erwirkten Verbots aus dem Medienurteil zu entfernen war. Ein Zeitungsbeitrag als Urteil, das Urteil als Abrissbirne eines freisprechenden Urteils

Staatsanwältin Dagmar Freudenberg als Schöpfer der neuen Abrissbirne

Das Medienurteil stammt von der genannten Staatsanwältin, sie schwingt hier die Abrissbirne.

Bei Alice ist es noch verzeihbar, als in Rechtssachen inkompetente Persönlichkeit weiter vom Opfer zu sprechen, obwohl es keine Straftat und deshalb einen Freispruch gab. Sie versteht eben schon schlichtes nicht. Aber bei einer Staatsanwältin?

Bei Kleist heißt es an einer Schlüsselstelle:”…sein Rechtsempfinden gleiche einer Goldwaage…”. Das hat Frau Staatsanwältin sicher nicht.

In Anlehnung daran meine ich: hier reicht die Sehkraft eines Blinden, das unrechte Tun der Staatsanwältin zu sehen.

Und bei allem Spott und Sarkasmus: irgendwie macht mir diese Neue Mediale Justiz Angst.

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Die Beiordnung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines Dolmetschers für Verteidigergespräche

Beiordnung eines Dolmetschers für Verteidigergespräche
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Beiordnung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines Dolmetschers für Verteidigergespräche

Ein ausländischer Staatsbürger soll keinen Führerschein haben. Er kann oder kann eben nicht richtig Auto fahren. Das könnte der Grund sein, warum er auf Deutschen Strassen einen Unfall verursachte und sich aus dem Staube machte. So behauptet es jedenfalls der Strafbefehl. Mit meinem Mandanten konnte ich mich wegen der Sprachbarriere nicht verständigen. Die Beiordnung eines Dolmetschers für Verteidigergespräche wurde mir versagt.

Was er nun wirklich gemacht hat, kann oder nicht kann, bleibt dem Ergebnis der anstehenden Hauptverhandlung überlassen.

Was jetzt schon feststeht: er kann kein Wort Deutsch. Er kennt den Inhalt des gegen ihn erlassenen Strafbefehls nicht, denn den bekam er in Deutsch und den kann er nicht lesen und verstehen. Sein Verteidiger kann keine Verteidigung mit ihm vorbereiten, weil der Verteidiger zwar Deutsch, aber nicht die Sprache des Mandanten kann.

Eigentlich kann es nicht sein, dass der vom Verteidiger gestellte Antrag, dem Mandanten ihn als Pflichtverteidiger und einen Dolmetscher obendrein für Verteidigergespräche beizuordnen, erst über Monate gar nicht und nun – wenige Tage vor der anberaumten Hauptverhandlung und auch nur auf Nachhaken des Verteidigers – abschlägig beschieden wird. Kann eigentlich nicht sein. Ist aber doch geschehen, wie dieser Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 25.07.2011 zeigt.

Zerpflückt man diesen Beschluss inhaltlich, kommt man zu dem Ergebnis: Hauptsache der Richter hat in der Hauptverhandlung einen Dolmetscher, damit er den Angeklagten auch versteht. Denn vermutlich kann der Richter – mindestens eines jedenfalls mit Sicherheit nicht – die Sprache des Angeklagte. Dass er mit ihm in der Hauptverhandlung ein wenig plaudern möchte, belegt seine richterliche Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten in der Hauptverhandlung.

Damit der Angeklagte auch weiterhin nur Bahnhof versteht, ist ihm die Ladung und auch die Anordnung zum persönlichen Erscheinen in einer Sprache zugestellt worden, die er nicht kann: Deutsch.

So geht es dann wohl nicht. Dass das die elementarsten Verteidigungsrechte meines Mandanten  und die Verteidigung beeinträchtigt bedarf keiner vertiefenden Erörterungen. Beschwerde habe ich eingelegt.

Über das Ergebnis werde ich berichten. Mal sehen, ob ich dann kann: mich mit meinem Mandanten zur Verteidigung verständigen.


Rechtsanwalt erwirkt einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen gegen ein Unternehmen

Presserecht einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen Anwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Landgericht erlässt einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen gegen ein Unternehmen als Betreiber einer Bloggerplattform

Alle wissen, das Internet hat auch äußerst betrübliche Seiten. Etwa, wenn über eine Person ehrrührige und beleidigende Äußerungen verbreitet werden und der Urheber nicht zu ermitteln ist. So wie in diesem Fall auch, in dem ein Blog unter falschen Namen betrieben wurde und zunächst auf schnellem Weg kein Herankommen an den Urheber möglich war.

In einem solchen Fall kann sich der Anspruch auf Unterlassung auch gegen das Unternehmen richten, das die Bloggerplattform betreibt und Bloggern zur Verfügung stellt. Das Landgericht Berlin erließ auf meinen Antrag  mit Beschluss vom 01. Juni 2011 eine  solche einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen gegen ein solches Unternehmen. Ob die Entscheidung Bestand haben wird bleibt abzuwarten. Sie ist noch nicht rechtskräftig.

 


Rechtsanwalt erwirkt einstweilige Verfügung gegen Google auf Unterlassung beleidigender und verleumderischer Äußerungen

einstweilige Verfügung gegen Google Presserecht Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Google auf Unterlassung beleidigender und verleumderischer Äußerungen

Über einen Mandanten wurden beleidigende Äußerungen durch einen unbekannt gebliebenen Blogger im Netz verbreitet. Er benutzte dafür eine von Google bereitgestellte Bloggerplattform. Die dort eingestellten Blogs lässt Google auch ohne Impressum des Betreibers online gehen.

Daraus ergibt sich eine Mitverantwortung für die öffentliche Verbreitung verleumderischer Behauptungen, so dass das Landgericht Berlin nunmehr dem Antrag statt gab  Es erließ  eine einstweilige Verfügung gegen Google auf Unterlassung . Der Beschluß des Gericht vom 21.06.2011 ist hier nachzulesen.


Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes abgelehnt

Landgericht Berlin Landgericht Berlin lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes ab
Rechtsanwalt Oliver Marson

Landgericht Berlin: Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes abgelehnt 

Im Kachelmann-Prozess phantasierten die Richter von der Wahrscheinlichkeit der Verurteilung und eröffneten nach meiner Überzeugung rechtswidrig das Hauptverfahren. Ich berichtete. Anders das Landgericht Berlin, das in einem Verfahren gegen einen meiner Mandanten die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes abgelehnt  hat.
Die Berliner Richter lehnten sich gegen eine phantasierende Mordanklage auf und lehnten die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 02. Juni 1993 liegt zwar inzwischen etliche Jahre zurück. Ich habe ihn nun eingestellt, um zu belegen, dass sich  nicht alle Richter wie die in Mannheim an Phantasien der Staatsanwaltschaft anstecken. Das Landgericht Berlin fand klare Worte und servierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Beschluss ab.


Freispruch vom Vorwurf des Einmietungsbetrugs

Vorwurf des Einmietungsbetrugs Freispruch
Rechtsanwalt Oliver Marson

Vorwurf des Einmietungsbetrugs in einem Berliner Hotel unhaltbar und führt zum Freispruch

Der mit Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin  erhobene Vorwurf des Einmietungsbetrugs bestätigte sich nicht.

Meine Mandantin war aus familiären Gründen gezwungen, die eheliche Wohnung zu verlassen und sich in einem Berliner Hotel einzumieten. Brav zahlte sie über lange Zeit wöchentlich die Hotelzimmermiete. Plötzlich und für die Mandantin unerwartet konnte sie über ihr zugesagte Gelder nicht mehr verfügen und so die Miete nicht mehr bezahlen. Sie signalisierte das gegenüber dem Hotel, zog aus und hinterließ ihre Anschrift, um den geschuldeten Betrag später zu begleichen.
Das Hotelmanagement erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft klagte an. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Mandantin mit Urteil vom 19. Mai 2011 frei.

Eine Anklage, die übrigens vermeidbar gewesen wäre, wenn die Polizei gründlich ermittelt und die Staatsanwaltschaft schlampige Ermittlungen nicht geduldet hätte.


Respekt vor dem Kachelmann-Prozess – ein Nachruf

Respekt vor dem Kachelmann-Prozess – ein Nachruf zum Schauprozess
Rechtsanwalt Oliver Marson

Ein Nachruf auf den Kachelmann-Prozess

Mit dem Freispruch ist der Kachelmann-Prozess vorbei. Der Gerichtssaal als Schlachtfeld wie ein Fußballstadion nach Randale zur abrissreifen Ruine umgewandelt. Es hat sich ausgetobt statt ausprozessiert. Und viele haben wie eine Abrissbirne getobt und so ihren Anteil an der getätigten Umwandlung zum Schlachtfeld. Die einen vorsätzlich tobend, die anderen fahrlässig tobend, in jedem Falle aber allesamt tatkräftig egoistisch in eigener Sache sachfremd tobend. Respekt vor so viel Toberei.

Und die Motive der gemeinschaftlich begangenen Toberei unterschiedlich.

Respekt vor Alice Schwarzer

So die Alice Schwarzer, eine vermutlich nicht nur im Kachelmann-Prozess inkompetente Journalistin, höchstwahrscheinlich vom Geld getrieben, dazu parteiisch, geifernd, keifend, unsachlich, eigene Rachegelüste auslebend, sie bei anderen weckend und am Leben haltend. Eben immer nach dem ihr vorgegebenen Motto:“BILD Dir Deine respektlose Meinung” und im Einklang wissenschaftlich gesicherter Erkenntnis einer Pseudofrauenrechtlerin handelnd: Männer sind Schweine.
Respekt vor Alice Schwarzer, wenn sie sich trotz alle dem getraute, in ihrer Respektlosigkeit zu wettern, gegen den Wetterfrosch Kachelmann, gegen den von ihr heimlich geliebten, gerade deshalb mit Gänsefüßchen versehenen Starverteidiger Schwenn.

Also Respekt bitte vor der respektlosen Alice Schwarzer, die nach dem Prozess vor den Türen des Schlachtfeldes Sitzungssaal Respekt für die Nebenklägerin einforderte und weiter vom “Opfer” spricht, als ob es keinen Freispruch gegeben hätte.

Mit allem Respekt: unser Lieschen wird mir fehlen. Hat sie mir doch immer wieder so viel Freude mit ihrer Geiferberichterstattung bereitet. Das sage ich nun wirklich mit Respekt!

Respekt vor Phantasie Mannheimer Richter im Kachelmann-Prozess

Aber wie auch immer, ein solches Lieschen wie unsere Schwarzer war nur eine Randfigur unter den Abrissbirnen im Kachelmann-Prozess . Mit ihrem zerstörerischen BILDauftragswerk wäre sie nicht im Ansatz zum Zuge gekommen , wenn die Justiz verhindert hätte, was sie hätte verhindern müssen, aber dennoch nicht verhinderte:

Da lag dem Oberlandesgericht die Haftbeschwerde vor. Und ebenfalls die Ermittlungsakten. Die Oberrichter sagten, weg mit dem Haftbefehl, es gibt keinen dringenden Tatverdacht (mehr) in den Ermittlungsakten!

Und den Unterrichtern vom Mannheimer Landgericht lagen die Anklage und – ganz erstaunlich – die gleichen Ermittlungsakten wie den Oberrichtern vor. Und die Unterrichter entwickelten ungleich zu ihren Oberkollegen viel Phantasie, als sie aus den gleichen Akten die Mär von der hohen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung herausgelesen haben wollen. Und so meine ich, dass vieles dagegen spricht, was die Richter dann taten, aber eben nicht hätten tun dürfen: sie eröffneten im phantasierenden Glauben an einen Tatverdacht und losgelöst von fehlenden Ermittlungsfakten und Beweisen in den Akten das Hauptverfahren gegen Kachelmann.

Die Richter wie Joachim Bock wussten doch, seit dem sie die Akten gelesen hatten, dass die Belastungszeugin lügt, wenn auch “schlecht”.

Die richterliche Fehlentscheidung zur Eröffnung des Hauptverfahrens war eine erste – von vielen folgenden – Fehlentscheidungen im Kachelmann-Prozess. Sie machte eine ausufernde, sachfremde, lawinenartige und über die Grenzen der Rechtstaatlichlkeit hinausgehende Beweisaufnahme erst möglich.

Diese Fehlentscheidung findet auch in dem Freispruch seine späte Bestätigung. Denn während der Beweisaufnahme kamen – erwartungsgemäß – keine neuen Beweismittel zu Tage, was auch schon zum Zeitpunkt der fehlerhaften Eröffnung des Hauptverfahren zu prognostizieren war.

Wenn also nun ein Freispruch folgen musste, hätte unter diesen Bedingungen das Verfahren nicht eröffnet werden dürfen. Respekt für so viel Respektlosigkeit der Mannheimer Richter vor einer Strafprozessrechtsnorm. Eine folgenschwere Fehlentscheidung. Folgenschwer für die beiden Hauptfiguren dieses zum Schauprozess heruntergekommenen Strafprozesses, für den Angeklagten ebenso wie für die Nebenklägerin.

Und nach alle dem meint der Vorsitzende Richter, in der mündlichen Urteilsbegründung die Respektlosigkeit des Strafverteidigers gegenüber dem Gericht rügen zu müssen? Mit allem Respekt, Herr Vorsitzender, das finde ich unter den gegebenen Umständen doch ziemlich respektlos von Ihnen! Und eine Frage noch, Herr Richter: wenn Ihr da zu früher Zeit von einer lügenden Zeugin ausgegangen seid und dennoch den Prozess eröffnet habt, ist Euer Motiv dann vielleicht doch ein bißchen Verurteilungswille gewesen, wie es auch der respektlose Strafverteidiger meint?

Gott schickte respektable Strafverteidiger

Die Respektlosigkeit der Strafverteidiger war unter den gegeben Umständen respektabel. Strafverteidigung ist Kampf gegen die Verfolgung von Bürgern durch staatliche Behörden. Ein Beispiel, was Kampf wirklich bedeuten kann und wie weit er manchmal gehen muss, hat das Verteidigerteam lehrbuchhaft unter Beweis gestellt. Gott sei Dank sage ich da als Atheist!

Der Teufel schickte verbohrte Staatsanwälte

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das wissen wir schon lange und gerade haben wir erleben können, dass solche Strafe nicht nur Politikern droht, wenn sie an der Macht klebend die Zeichen der Zeit nicht erkennen und starr an ihren Ausrichtungen hängenbleiben, bis ihnen die Zeitgeschichte ins Gesicht pfurzt und sie von Bord gepustet werden.

Es trifft eben auch auf Staatsanwälte zu, die – verbohrt bis zum Plädoyer – von einer zum Randgeschehen lügenden und einer zum Kerngeschehen die Wahrheit verkündenden Belastungszeugin ausgingen. Wirklich putzig, wie die Staatsanwälte von einem Glauben behaftet Gott spielen wollten und doch vom Teufel geritten waren.

Zwei Wünsche an die Zukunft

Und nun Schluss mit den Interpretationen über des Wetterfroschs Schuld oder Unschuld. Der Freispruch ist gekommen wie er kommen musste. Und er wird Bestand haben.

Ab sofort wünsche ich mir, dass man mit einem Freigesprochenen umgeht, wie man mit einem Freigesprochenen umzugehen hat. Und ich wünsche mir ordentliche Wetterprognosen vom Kachelmann. Und wenn er daneben liegen sollte, ist er in jedem Fall schuld. Aber vor den Kadi bringe ich ihn trotzdem nicht. Versprochen!

Mehr zum Thema Vergewaltigung auch hier.

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