Ein Ermittlungsverfahren in einer Wirtschaftsstrafsache leitete die Staatsanwaltschaft einer geschichtlich durch Preußens Glanz und Gloria bekannt gewordenen Stadt ein. Das war im Herbst anno 2010. Schnell bestellte sich ein Verteidiger und beantragte Akteneinsicht. Insoweit nichts besonderes. Die Staatsanwaltschaft versagte die Akteneinsicht unter allgemeinem Verweis auf die angebliche Gefährdung des Ermittlungszwecks. Insoweit auch durchaus nichts besonderes. Das ging dann so bis April 2011, der Strafverteidiger kannte weder den konkreten Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, noch die Akte. Das wurde langsam merkwürdig. Der Beschuldigte hielt seinen Verteidiger für unfähig, wechselte zu mir und erhoffte sich Wunder.

Das Spiel mit der Staatsanwaltschaft um die Akteneinsicht ging weiter, keine Akteneinsicht. Im Mai 2011 bot ich die freiwillige Herausgabe von ggf. benötigten Unterlagen an, um eventuell geplante Durchsuchungsmaßnahmen im Unternehmen meines Mandanten vermeiden zu können. Die Staatsanwaltschaft aber zeigte kein Interesse an dem freiwilligen Herausgabeangebot. Die Akteneinsicht blieb verwehrt, die Zeit ging ins Land und es wurde Sommer.

An einem regnerischen und kühlen Tag im August wurde es den Mitarbeitern meines Mandanten heiß in ihren Geschäftsräumen. Etwa 15 Ermittlungsbeamte vollstreckten einen uralten Durchsuchungsbeschlusses in einem Ermittlungsverfahren aus prähistorischen Zeiten. Welch ein Überraschungsmoment. Und sie nahmen merkwürdigerweise alles mit, was mein Mandant Monate zuvor zur Herausgabe freiwillig und ganz ohne Hausdurchsuchung angeboten hatte.

Dass nun Schluss gewesen sein könnte mit der Verwehrung der Akteneinsicht, die Staatsanwaltschaft von sich aus die Sperre aufhob, könnte man annehmen. Aber weit gefehlt. Erst meine erneute Intervention, noch immer sachlich, aber schon überdeutlich formuliert, veranlasste die Staatsanwaltschaft, mir nun Anfang Oktober(!) Akteneinsicht zu gewähren.

Ein Blick in die wenigen Bände mit ca. 1000 Seiten machte schnell klar, dass mir die Staatsanwaltschaft von 120 angeblichen Betrugsfällen, wie im Durchsuchungsbeschluss behauptet, nur einen mit den rudimentär vorgelegten Akten präsentiert hatte.

Eine erneute Intervention wegen der ungesetzlichen Verwehrung einer vollständigen Akteneinsicht wurde sinngemäß damit abgeschmettert, dass die übrigen Akten nicht bei der Staatsanwaltschaft seien, sondern beim LKA und dort Fallakten angelegt würden. Die einzelnen Fälle würden auch nichts Neues beinhalten , das sei so gelaufen wie bei dem einen Fall, den ich aus der Akte ja kenne. Aber wenn ich unbedingt wolle, könne ich die anderen Akten sehen, nur wisse man nicht, wann, denn die Akten würden eben erst angelegt werden und seien eben nicht bei der Staatsanwaltschaft. Und wie lange das LKA für die Anlage der Fallakten benötige, könne die Staatsanwaltschaft halt nicht sagen.

Nun habe ich mich vorige Woche für eine Dienstaufsichtsbeschwerde entschieden. Und ich hoffe, dass sich was ändert und das bald.

Wenn nicht, setze ich mich für die Wiederbelebung der preußischen Monarchie ein. Und dann, ja dann rede ich mal mit Friedrich dem II. Der ließ damals schon gerne seine langen Kerls zum Spießrutenlauf antreten und schaute dabei zu. Spätestens dann kriege ich den Papierkram. Vollständig!

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