Vorwurf des Einmietungsbetrugs Freispruch
Rechtsanwalt Oliver Marson

Vorwurf des Einmietungsbetrugs in einem Berliner Hotel unhaltbar und führt zum Freispruch

Der mit Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin  erhobene Vorwurf des Einmietungsbetrugs bestätigte sich nicht.

Meine Mandantin war aus familiären Gründen gezwungen, die eheliche Wohnung zu verlassen und sich in einem Berliner Hotel einzumieten. Brav zahlte sie über lange Zeit wöchentlich die Hotelzimmermiete. Plötzlich und für die Mandantin unerwartet konnte sie über ihr zugesagte Gelder nicht mehr verfügen und so die Miete nicht mehr bezahlen. Sie signalisierte das gegenüber dem Hotel, zog aus und hinterließ ihre Anschrift, um den geschuldeten Betrag später zu begleichen.
Das Hotelmanagement erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft klagte an. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Mandantin mit Urteil vom 19. Mai 2011 frei.

Eine Anklage, die übrigens vermeidbar gewesen wäre, wenn die Polizei gründlich ermittelt und die Staatsanwaltschaft schlampige Ermittlungen nicht geduldet hätte.