Landgericht erlässt einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen gegen ein Unternehmen als Betreiber einer Bloggerplattform
Alle wissen, das Internet hat auch äußerst betrübliche Seiten. Etwa, wenn über eine Person ehrrührige und beleidigende Äußerungen verbreitet werden und der Urheber nicht zu ermitteln ist. So wie in diesem Fall auch, in dem ein Blog unter falschen Namen betrieben wurde und zunächst auf schnellem Weg kein Herankommen an den Urheber möglich war.
In einem solchen Fall kann sich der Anspruch auf Unterlassung auch gegen das Unternehmen richten, das die Bloggerplattform betreibt und Bloggern zur Verfügung stellt. Das Landgericht Berlin erließ auf meinen Antrag mit Beschluss vom 01. Juni 2011 eine solche einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen gegen ein solches Unternehmen. Ob die Entscheidung Bestand haben wird bleibt abzuwarten. Sie ist noch nicht rechtskräftig.