Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für den Anwalt mit Beschwerde erwirkt
Wie berichtet, hatte das Berliner Amtsgericht Tiergarten einem ausländischen Staatsbürger, der kein Deutsch spricht und nicht mit dem Deutschen Recht vertraut ist, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers und eines Dolmetschers mit Beschluss vom 25.07.2011 verweigert. A
Meine dagegen eingelegte Beschwerde vom 05. August 2011 war erfolgreich. Sie führte zur Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für den Anwalt Das AG Tiergarten folgte nun den Anträgen auf Beiordnung mit Beschluss vom 08. August 2011.
Warum nicht gleich so, fragt man sich da schon.