Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung
Als der Vater das gemeinsame Kind nach einem Ausflug zur geschiedenen Kindesmutter zurückbrachte, bekam er von ihrem neuen Lebensgefährten “eine auf`s Maul”, wie die Berliner es sagen: zwei Faustschläge trafen ihn im Gesicht und hinterließen entsprechende Blessuren. Der so gebeutelte Mann beauftragte mich mit der Nebenklagevertretung. Ergebnis trotz aller Widerstände der Amtsanwaltschaft: Der Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten.
Eine sich nicht wirklich interessierende Amtsanwaltschaft
Der Strafanzeige meines Mandanten, der sich die Verletzungen zeitnahe attestieren ließ, ging die Berliner Amtsanwaltschaft nicht wirklich mit Aufklärungswillen nach. In einem Telefonat mit mir als Opferanwalt des Geschädigten erklärte die zuständige Amtsanwältin, das sei ein Familienstreit, der ohnehin nicht aufklärbar sei, weshalb sie das Ermittlungsverfahren einstellen wolle. Nur meine energische Intervention konnte das verhindern, den Ermittlungselan der Behörden aber nicht steigern.
Der Beschuldigte verteidigte sich trickreich und ließ über die Ex-Ehefrau meines Mandanten in einer Zeugenvernehmung behaupten, die Verletzungen habe sich der Geschädigte nicht durch Schläge, sondern bei einem Handballspiel zugezogen.
Ich beantragte die Vernehmung von vier Zeugen, die bekunden konnten, dass mein Mandant zwar bei einem Handballspiel im Gesicht getroffen, aber nicht verletzt wurde. Die Zeugen interessierten die Amtsanwaltschaft nicht, sie wurden gar nicht erst gehört.
Eine Hausdurchsuchung beim Sportverband förderte das Spielprotokoll zu Tage und siehe da, der Vorfall war auch dokumentiert: zwei Mal hatte mein Mandant ein Handball im Gesicht getroffen, aber keine Verletzungen verursacht.
Und nach einem Jahr dann endlich der Strafbefehl, gegen den Einspruch eingelegt wurde.
“In dubio pro Opfer” statt pro reo – Amtsgericht Tiergarten folgt Antrag des Opferanwalts auf Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen die Anträge der Amtsanwaltschaft und Verteidiger auf Freispruch.
Der Angeklagte blieb auch in der Hauptverhandlung bei seiner Verteidigungsstrategie. Erfolglos. Seine Aussagen wurden zu Recht als Schutzbehauptungen gewürdigt. Er wurde, nach dem eine Vielzahl von Zeugen gehört worden waren und die Beweisaufnahme auch im übrigen erschöpfend war, mit inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgericht Berli vom 27.09.2011 wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
Mehr Einsatz der Ermittlungsbehörden als Patentrezept für schnellere Verfahren
Immerhin hat es vom Zeitpunkt der Straftat bis zur Verurteilung 1 Jahr und 7 Monate gedauert. Ein Ergebnis, das sich nicht sehen lassen kann. Zumal wir es hier nicht mit einem Kapitalverbrechen zu tun hatten, das Personal und Material in einer schier unübersichtlichen Anzahl aufzuklärender Einzelvorgänge gebunden hat.
Ein bißchen mehr Aufklärungswille, Sehr geehrte Verteter der Amtsanwaltschaft, muss auch dann drin sein, wenn es um die kleine Kriminalität geht. Das ist der gesetzliche Auftrag.