Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Google auf Unterlassung beleidigender und verleumderischer Äußerungen
Über einen Mandanten wurden beleidigende Äußerungen durch einen unbekannt gebliebenen Blogger im Netz verbreitet. Er benutzte dafür eine von Google bereitgestellte Bloggerplattform. Die dort eingestellten Blogs lässt Google auch ohne Impressum des Betreibers online gehen.
Daraus ergibt sich eine Mitverantwortung für die öffentliche Verbreitung verleumderischer Behauptungen, so dass das Landgericht Berlin nunmehr dem Antrag statt gab Es erließ eine einstweilige Verfügung gegen Google auf Unterlassung . Der Beschluß des Gericht vom 21.06.2011 ist hier nachzulesen.