Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren

Das Revisionsverfahren stellt besondere Anforderungen an die Strafverteidigung. Während in der Tatsacheninstanz die Beweisaufnahme und die Feststellung des Sachverhalts im Mittelpunkt stehen, beschäftigt sich die Revision mit Rechtsfehlern des angefochtenen Urteils. Deshalb gelten für die Verteidigung vor dem Revisionsgericht besondere Regeln. Auch im Revisionsverfahren kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 140 ff. StPO. Gerade bei Freiheitsstrafen, Verfahren vor dem Landgericht oder Verfahren vor dem Oberlandesgericht ist die Frage der Pflichtverteidigung regelmäßig von praktischer Bedeutung.
Wann besteht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Wurde dem Angeklagten bereits in der Hauptverhandlung ein Pflichtverteidiger beigeordnet, erstreckt sich die Bestellung grundsätzlich auch auf das Revisionsverfahren.
Darüber hinaus kann eine Pflichtverteidigerbestellung erfolgen, wenn die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall bei:
- schweren Tatvorwürfen,
- längeren Freiheitsstrafen,
- Untersuchungshaft,
- Verfahren vor höheren Gerichten,
- schwierigen Sach- oder Rechtsfragen.
Gerade das Revisionsverfahren erfordert regelmäßig besondere strafprozessuale Kenntnisse.
Welche Aufgaben hat der Pflichtverteidiger in der Revision?
Der Pflichtverteidiger prüft das Urteil auf Rechtsfehler und entscheidet, ob Erfolgsaussichten für eine Revision bestehen.
- Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Prüfung der Urteilsgründe,
- Analyse des Hauptverhandlungsprotokolls,
- Prüfung von Verfahrensrügen,
- Prüfung sachlich-rechtlicher Fehler,
- Erstellung der Revisionsbegründung,
- Vertretung gegenüber dem Revisionsgericht.
Die Revision ist kein neues Strafverfahren. Deshalb findet grundsätzlich keine erneute Beweisaufnahme statt. Stattdessen überprüft das Revisionsgericht, ob das angefochtene Urteil Rechtsfehler enthält.
Die Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof
In den meisten Revisionen entscheidet der Bundesgerichtshof durch Beschluss gemäß § 349 StPO. In bestimmten Fällen findet jedoch eine Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof statt.
Dann werden insbesondere:
- die Revisionsanträge erörtert,
- die rechtlichen Fragen diskutiert,
- die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten angehört.
Anders als in der Tatsacheninstanz werden keine Zeugen vernommen und keine Sachverständigen gehört.
Anwesenheitspflicht des Pflichtverteidigers vor dem Bundesgerichtshof
Findet eine Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof statt, ist die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend erforderlich. Nach § 350 Abs. 1 StPO muss ein Verteidiger an der Revisionshauptverhandlung teilnehmen. Ist kein Wahlverteidiger vorhanden, bestellt das Gericht einen Verteidiger für die Hauptverhandlung (BGH – 2 StR 162/14-). Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass der Angeklagte auch im Revisionsverfahren anwaltlich vertreten wird. Gerade bei komplexen Rechtsfragen ist die sachkundige Vertretung vor dem Revisionsgericht erforderlich.
Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger?
Auch im Revisionsverfahren kann der Angeklagte einen Wahlverteidiger seines Vertrauens beauftragen. Viele Mandanten entscheiden sich dafür, weil die Revision besondere Kenntnisse des Revisionsrechts erfordert. Gleichzeitig bleibt die Pflichtverteidigung ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaates und gewährleistet die notwendige Verteidigung auch im Rechtsmittelverfahren.
Wie kann der Strafverteidiger helfen?
Ein Strafverteidiger analysiert das Urteil umfassend und prüft sämtliche Angriffspunkte für eine Revision.
Hierzu gehören insbesondere:
- Verfahrensfehler,
- Verstöße gegen Beweisvorschriften,
- Verletzungen rechtlichen Gehörs,
- Fehler bei der Strafzumessung,
- Widersprüche in den Urteilsgründen,
- sachlich-rechtliche Fehler.
Darüber hinaus vertritt der Verteidiger den Mandanten gegenüber dem Generalbundesanwalt und dem Bundesgerichtshof.
Revisionsverteidigung in Berlin
Die Revision gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Strafprozessrechts. Eine sorgfältige Prüfung des Urteils und des Verfahrensverlaufs bildet die Grundlage jeder erfolgreichen Revisionsverteidigung. Als Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Mandanten bundesweit in Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Ich prüfe Urteile auf Rechtsfehler, fertigen Revisionsbegründungen und übernehmen die Verteidigung in Revisionshauptverhandlungen.