Die Erlebniswelt einer Zeugin
In der Erlebniswelt der Zeugin war sie Opfer einer Vergewaltigung geworden. Die Berliner Staatsanwaltschaft klagte meinen Mandanten aber nur wegen Gefährlicher Körperverletzung und Nötigung an.
Die Erlebniswelt der Staatsanwaltschaft
Die Anklage machte sich die Aussagen der Zeugin zu Eigen. Danach hatte die junge Frau in einer Berliner Discothek einen in Deutschland studierenden Afrikaner kennengelernt. Die beiden waren sich sympathisch. Irgendwann gingen sie in sein Zimmer im Studentenwohnheim. Sie signalisierte, nicht mit ihm schlafen zu wollen. Das akzeptierte er. Es kam zwischen beiden über Stunden immer wieder zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Als die Zeugin dann äußerte gehen zu wollen, habe er sie mit Gewalt davon abgehalten. Er habe die Frau auf das Bett geworfen, sich auf sie gesetzt, sie gewürgt und ein Kissen „über lange Zeit“ auf das Gesicht gepresst, bis sie fast erstickt sei. Es habe dann einen Kampf über zehn Minuten stattgefunden. Nochmals sei die Zeugin gewürgt worden. Irgendwann habe sie sich befreien können und sei schreiend aus der Wohnung gestürzt. Dann habe sie die Polizei verständigt. Sie erstattete Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft sah aber in der Tatschilderung der Zeugin keine versuchte Vergewaltigung, sondern eben nur eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung.
Die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Tiergarten
Die Zeugin berichtete vor Gericht konstant das, was sie bereits bei der Polizei ausgesagt hatte. Sie setzte auch hier vor Gericht hinzu, dass für sie klar gewesen sei, dass er sie vergewaltigen wollte. Sie habe gedacht, soll er mich doch vergewaltigen, Hauptsache ich kann wieder atmen. Der Ausgang des Verfahrens hing an der Glaubwürdigkeit der Zeugin. Mein Mandant hatte die Vorwürfe bestritten.
Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft nahm der Zeugin die Geschichte ab und forderte 9 Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Verteidigung forderte Freispruch.
Freispruch für den Angeklagten
Das Amtsgericht folgte dem Antrag und der Begründung der Verteidigung. Die Aussage der Zeugin war zwar konstant. Sie war aber pauschal und detailarm. Sie konnte nicht erklären, wie sie versucht habe, sich zu wehren und was sich konkret bei dem Kampf ereignet haben soll. Kampfspuren fanden sich in der Studentenwohnung nicht. Insbesondere korrespondierten ihre Angaben nicht mit den Verletzungen. Es gab keine Würgemale am Hals, keine Einblutungen und nichts, was sonst auf Gewaltanwendung hindeutete. Nur einige unbedeutende „Knutschflecke“ hatte die Nacht hinterlassen. Die andere Erlebniswelt der Zeugin blieb ungeklärt.
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Könnten sie das Urteil eventuell hochladen ?
Das ist nicht beabsichtigt. Warun fragen Sie?