Die Beiordnung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines Dolmetschers für Verteidigergespräche

Die Beiordnung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines Dolmetschers für Verteidigergespräche
Ein ausländischer Staatsbürger soll keinen Führerschein haben. Er kann oder kann eben nicht richtig Auto fahren. Das könnte der Grund sein, warum er auf Deutschen Strassen einen Unfall verursachte und sich aus dem Staube machte. So behauptet es jedenfalls der Strafbefehl. Mit meinem Mandanten konnte ich mich wegen der Sprachbarriere nicht verständigen. Die Beiordnung eines Dolmetschers für Verteidigergespräche wurde mir versagt.
Was er nun wirklich gemacht hat, kann oder nicht kann, bleibt dem Ergebnis der anstehenden Hauptverhandlung überlassen.
Was jetzt schon feststeht: er kann kein Wort Deutsch. Er kennt den Inhalt des gegen ihn erlassenen Strafbefehls nicht, denn den bekam er in Deutsch und den kann er nicht lesen und verstehen. Sein Verteidiger kann keine Verteidigung mit ihm vorbereiten, weil der Verteidiger zwar Deutsch, aber nicht die Sprache des Mandanten kann.
Eigentlich kann es nicht sein, dass der vom Verteidiger gestellte Antrag, dem Mandanten ihn als Pflichtverteidiger und einen Dolmetscher obendrein für Verteidigergespräche beizuordnen, erst über Monate gar nicht und nun – wenige Tage vor der anberaumten Hauptverhandlung und auch nur auf Nachhaken des Verteidigers – abschlägig beschieden wird. Kann eigentlich nicht sein. Ist aber doch geschehen, wie dieser Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 25.07.2011 zeigt.
Zerpflückt man diesen Beschluss inhaltlich, kommt man zu dem Ergebnis: Hauptsache der Richter hat in der Hauptverhandlung einen Dolmetscher, damit er den Angeklagten auch versteht. Denn vermutlich kann der Richter – mindestens eines jedenfalls mit Sicherheit nicht – die Sprache des Angeklagte. Dass er mit ihm in der Hauptverhandlung ein wenig plaudern möchte, belegt seine richterliche Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten in der Hauptverhandlung.
Damit der Angeklagte auch weiterhin nur Bahnhof versteht, ist ihm die Ladung und auch die Anordnung zum persönlichen Erscheinen in einer Sprache zugestellt worden, die er nicht kann: Deutsch.
So geht es dann wohl nicht. Dass das die elementarsten Verteidigungsrechte meines Mandanten und die Verteidigung beeinträchtigt bedarf keiner vertiefenden Erörterungen. Beschwerde habe ich eingelegt.
Über das Ergebnis werde ich berichten. Mal sehen, ob ich dann kann: mich mit meinem Mandanten zur Verteidigung verständigen.
Rechtsanwalt erwirkt einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen gegen ein Unternehmen

Landgericht erlässt einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen gegen ein Unternehmen als Betreiber einer Bloggerplattform
Alle wissen, das Internet hat auch äußerst betrübliche Seiten. Etwa, wenn über eine Person ehrrührige und beleidigende Äußerungen verbreitet werden und der Urheber nicht zu ermitteln ist. So wie in diesem Fall auch, in dem ein Blog unter falschen Namen betrieben wurde und zunächst auf schnellem Weg kein Herankommen an den Urheber möglich war.
In einem solchen Fall kann sich der Anspruch auf Unterlassung auch gegen das Unternehmen richten, das die Bloggerplattform betreibt und Bloggern zur Verfügung stellt. Das Landgericht Berlin erließ auf meinen Antrag mit Beschluss vom 01. Juni 2011 eine solche einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen gegen ein solches Unternehmen. Ob die Entscheidung Bestand haben wird bleibt abzuwarten. Sie ist noch nicht rechtskräftig.
Rechtsanwalt erwirkt einstweilige Verfügung gegen Google auf Unterlassung beleidigender und verleumderischer Äußerungen

Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Google auf Unterlassung beleidigender und verleumderischer Äußerungen
Über einen Mandanten wurden beleidigende Äußerungen durch einen unbekannt gebliebenen Blogger im Netz verbreitet. Er benutzte dafür eine von Google bereitgestellte Bloggerplattform. Die dort eingestellten Blogs lässt Google auch ohne Impressum des Betreibers online gehen.
Daraus ergibt sich eine Mitverantwortung für die öffentliche Verbreitung verleumderischer Behauptungen, so dass das Landgericht Berlin nunmehr dem Antrag statt gab Es erließ eine einstweilige Verfügung gegen Google auf Unterlassung . Der Beschluß des Gericht vom 21.06.2011 ist hier nachzulesen.
Freispruch vom Vorwurf des Einmietungsbetrugs

Vorwurf des Einmietungsbetrugs in einem Berliner Hotel unhaltbar und führt zum Freispruch
Der mit Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin erhobene Vorwurf des Einmietungsbetrugs bestätigte sich nicht.
Meine Mandantin war aus familiären Gründen gezwungen, die eheliche Wohnung zu verlassen und sich in einem Berliner Hotel einzumieten. Brav zahlte sie über lange Zeit wöchentlich die Hotelzimmermiete. Plötzlich und für die Mandantin unerwartet konnte sie über ihr zugesagte Gelder nicht mehr verfügen und so die Miete nicht mehr bezahlen. Sie signalisierte das gegenüber dem Hotel, zog aus und hinterließ ihre Anschrift, um den geschuldeten Betrag später zu begleichen.
Das Hotelmanagement erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft klagte an. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Mandantin mit Urteil vom 19. Mai 2011 frei.
Eine Anklage, die übrigens vermeidbar gewesen wäre, wenn die Polizei gründlich ermittelt und die Staatsanwaltschaft schlampige Ermittlungen nicht geduldet hätte.
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes abgelehnt

Landgericht Berlin: Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes abgelehnt
Im Kachelmann-Prozess phantasierten die Richter von der Wahrscheinlichkeit der Verurteilung und eröffneten nach meiner Überzeugung rechtswidrig das Hauptverfahren. Ich berichtete. Anders das Landgericht Berlin, das in einem Verfahren gegen einen meiner Mandanten die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes abgelehnt hat.
Die Berliner Richter lehnten sich gegen eine phantasierende Mordanklage auf und lehnten die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 02. Juni 1993 liegt zwar inzwischen etliche Jahre zurück. Ich habe ihn nun eingestellt, um zu belegen, dass sich nicht alle Richter wie die in Mannheim an Phantasien der Staatsanwaltschaft anstecken. Das Landgericht Berlin fand klare Worte und servierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Beschluss ab.
Respekt vor dem Kachelmann-Prozess – ein Nachruf

Ein Nachruf auf den Kachelmann-Prozess
Mit dem Freispruch ist der Kachelmann-Prozess vorbei. Der Gerichtssaal als Schlachtfeld wie ein Fußballstadion nach Randale zur abrissreifen Ruine umgewandelt. Es hat sich ausgetobt statt ausprozessiert. Und viele haben wie eine Abrissbirne getobt und so ihren Anteil an der getätigten Umwandlung zum Schlachtfeld. Die einen vorsätzlich tobend, die anderen fahrlässig tobend, in jedem Falle aber allesamt tatkräftig egoistisch in eigener Sache sachfremd tobend. Respekt vor so viel Toberei.
Und die Motive der gemeinschaftlich begangenen Toberei unterschiedlich.
Respekt vor Alice Schwarzer
So die Alice Schwarzer, eine vermutlich nicht nur im Kachelmann-Prozess inkompetente Journalistin, höchstwahrscheinlich vom Geld getrieben, dazu parteiisch, geifernd, keifend, unsachlich, eigene Rachegelüste auslebend, sie bei anderen weckend und am Leben haltend. Eben immer nach dem ihr vorgegebenen Motto:“BILD Dir Deine respektlose Meinung” und im Einklang wissenschaftlich gesicherter Erkenntnis einer Pseudofrauenrechtlerin handelnd: Männer sind Schweine.
Respekt vor Alice Schwarzer, wenn sie sich trotz alle dem getraute, in ihrer Respektlosigkeit zu wettern, gegen den Wetterfrosch Kachelmann, gegen den von ihr heimlich geliebten, gerade deshalb mit Gänsefüßchen versehenen Starverteidiger Schwenn.
Also Respekt bitte vor der respektlosen Alice Schwarzer, die nach dem Prozess vor den Türen des Schlachtfeldes Sitzungssaal Respekt für die Nebenklägerin einforderte und weiter vom “Opfer” spricht, als ob es keinen Freispruch gegeben hätte.
Mit allem Respekt: unser Lieschen wird mir fehlen. Hat sie mir doch immer wieder so viel Freude mit ihrer Geiferberichterstattung bereitet. Das sage ich nun wirklich mit Respekt!
Respekt vor Phantasie Mannheimer Richter im Kachelmann-Prozess
Aber wie auch immer, ein solches Lieschen wie unsere Schwarzer war nur eine Randfigur unter den Abrissbirnen im Kachelmann-Prozess . Mit ihrem zerstörerischen BILDauftragswerk wäre sie nicht im Ansatz zum Zuge gekommen , wenn die Justiz verhindert hätte, was sie hätte verhindern müssen, aber dennoch nicht verhinderte:
Da lag dem Oberlandesgericht die Haftbeschwerde vor. Und ebenfalls die Ermittlungsakten. Die Oberrichter sagten, weg mit dem Haftbefehl, es gibt keinen dringenden Tatverdacht (mehr) in den Ermittlungsakten!
Und den Unterrichtern vom Mannheimer Landgericht lagen die Anklage und – ganz erstaunlich – die gleichen Ermittlungsakten wie den Oberrichtern vor. Und die Unterrichter entwickelten ungleich zu ihren Oberkollegen viel Phantasie, als sie aus den gleichen Akten die Mär von der hohen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung herausgelesen haben wollen. Und so meine ich, dass vieles dagegen spricht, was die Richter dann taten, aber eben nicht hätten tun dürfen: sie eröffneten im phantasierenden Glauben an einen Tatverdacht und losgelöst von fehlenden Ermittlungsfakten und Beweisen in den Akten das Hauptverfahren gegen Kachelmann.
Die Richter wie Joachim Bock wussten doch, seit dem sie die Akten gelesen hatten, dass die Belastungszeugin lügt, wenn auch “schlecht”.
Die richterliche Fehlentscheidung zur Eröffnung des Hauptverfahrens war eine erste – von vielen folgenden – Fehlentscheidungen im Kachelmann-Prozess. Sie machte eine ausufernde, sachfremde, lawinenartige und über die Grenzen der Rechtstaatlichlkeit hinausgehende Beweisaufnahme erst möglich.
Diese Fehlentscheidung findet auch in dem Freispruch seine späte Bestätigung. Denn während der Beweisaufnahme kamen – erwartungsgemäß – keine neuen Beweismittel zu Tage, was auch schon zum Zeitpunkt der fehlerhaften Eröffnung des Hauptverfahren zu prognostizieren war.
Wenn also nun ein Freispruch folgen musste, hätte unter diesen Bedingungen das Verfahren nicht eröffnet werden dürfen. Respekt für so viel Respektlosigkeit der Mannheimer Richter vor einer Strafprozessrechtsnorm. Eine folgenschwere Fehlentscheidung. Folgenschwer für die beiden Hauptfiguren dieses zum Schauprozess heruntergekommenen Strafprozesses, für den Angeklagten ebenso wie für die Nebenklägerin.
Und nach alle dem meint der Vorsitzende Richter, in der mündlichen Urteilsbegründung die Respektlosigkeit des Strafverteidigers gegenüber dem Gericht rügen zu müssen? Mit allem Respekt, Herr Vorsitzender, das finde ich unter den gegebenen Umständen doch ziemlich respektlos von Ihnen! Und eine Frage noch, Herr Richter: wenn Ihr da zu früher Zeit von einer lügenden Zeugin ausgegangen seid und dennoch den Prozess eröffnet habt, ist Euer Motiv dann vielleicht doch ein bißchen Verurteilungswille gewesen, wie es auch der respektlose Strafverteidiger meint?
Gott schickte respektable Strafverteidiger
Die Respektlosigkeit der Strafverteidiger war unter den gegeben Umständen respektabel. Strafverteidigung ist Kampf gegen die Verfolgung von Bürgern durch staatliche Behörden. Ein Beispiel, was Kampf wirklich bedeuten kann und wie weit er manchmal gehen muss, hat das Verteidigerteam lehrbuchhaft unter Beweis gestellt. Gott sei Dank sage ich da als Atheist!
Der Teufel schickte verbohrte Staatsanwälte
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das wissen wir schon lange und gerade haben wir erleben können, dass solche Strafe nicht nur Politikern droht, wenn sie an der Macht klebend die Zeichen der Zeit nicht erkennen und starr an ihren Ausrichtungen hängenbleiben, bis ihnen die Zeitgeschichte ins Gesicht pfurzt und sie von Bord gepustet werden.
Es trifft eben auch auf Staatsanwälte zu, die – verbohrt bis zum Plädoyer – von einer zum Randgeschehen lügenden und einer zum Kerngeschehen die Wahrheit verkündenden Belastungszeugin ausgingen. Wirklich putzig, wie die Staatsanwälte von einem Glauben behaftet Gott spielen wollten und doch vom Teufel geritten waren.
Zwei Wünsche an die Zukunft
Und nun Schluss mit den Interpretationen über des Wetterfroschs Schuld oder Unschuld. Der Freispruch ist gekommen wie er kommen musste. Und er wird Bestand haben.
Ab sofort wünsche ich mir, dass man mit einem Freigesprochenen umgeht, wie man mit einem Freigesprochenen umzugehen hat. Und ich wünsche mir ordentliche Wetterprognosen vom Kachelmann. Und wenn er daneben liegen sollte, ist er in jedem Fall schuld. Aber vor den Kadi bringe ich ihn trotzdem nicht. Versprochen!
Mehr zum Thema Vergewaltigung auch hier.
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Plädoyer vor dem Urteil wegen Vergewaltigung - Staatsanwalt fordert 3 Jahre und 10 Monate für Kachelmann –

Plädoyer vor dem Urteil wegen Vergewaltigung
Der Antrag der Staatsanwaltschaft provoziert förmlich zu diesem Plädoyer vor dem Urteil wegen Vergewaltigung.
Selbst als Prozessbeobachter aus der Ferne kann man wohl von unerschütterlichen Anklagevertretern ausgehen, die während der vielen Tage unermüdlicher Wahrheitsfindung von Tag zu Tag mehr von ihrer Anklage wegen Vergewaltigung des Wettermoderators Kachelmann überzeugt sind. Die Unerschütterlichkeit stellte Staatsanwalt Oltrogge etwa dann immer wieder unter Beweis, wenn er dem vermeintlichen Opfer auch dann noch glaubte, als es falscher Aussagen in Details längst überführt war. Hut ab vor diesem Glauben.
Deshalb ist kein “Wetten dass? – Ratespiel” erforderlich, um bereits heute zu wissen, was der junge Staatsanwalt morgen im Brustton tiefsten Irrglaubens anlässlich seines Plädoyers fordern wird: Verurteilung wegen Vergewaltigung und natürlich Knast, so knapp an der Jahresmarke 4.
Staatsanwalt Oltrogge wird – unerschütterlich – die längst erschütterte Anklage mit der für das ländliche Mannheimer Gericht fast schon legendär gewordenen Unlogik messerscharf verteidigen.
Und die Beweismittel, die den bösen Wetterfrosch der Schandtat überführen sollen, wird er uns detailliert benennen: es sind die vielen süßen Lausemädchen des angeklagten Wetterfroschs, die als Zeuginnen gehört wurden, sämtlichst nichts zur Tat sagen konnten, um so mehr aber über ihre ausgelebten Sexualpraktiken mit dem einst angehimmelten Wetterpropheten.
Und natürlich das eine, ganz besondere Lausemädchen: gerufen vom Gericht kam sie zum Gericht – aus der schönen Schweiz, nachdem sie sich redlich 50.000 € Zeugeninterviewknete bei einer bunten Zeitung mit einer netten Gewaltsex-Story verdient hatte. Welch redliche Aussage über an ihr begangene Bösartigkeiten. Ein für den Logiker Oltrogge erdrückendes Beweismittel, das den Kachelmann zur Briefmarke zerquetscht und sein schweigendes Lügengerüst endgültig zum Einsturz bringt.
Doch der Oltrogge hat das drauf. Ich traue ihm das zu. Und dennoch will ich positiv schließen, weil ich positiv denke und ein pessimistischer Optimist bin.
Vielleicht lässt ihn seine innere Stimme heute Nacht nicht schlafen und sagt ihm: blamiere Dich nicht, denk nochmal nach, was Du da glaubst. Glauben ist Gift bei der Suche nach Wahrheit, hat keinen Platz in der Strafprozessordnung. Und willst Du wirklich blamiert als Jurist in aller Öffentlichkeit wie ein begossener Pudel vor Nässe triefend dastehen, wenn das Gericht den Freispruch verkündet?!
Ja, der Antrag auf Freispruch in letzter Minute: das würde Größe zeigen. Und nun schauen wir mal, wie groß oder klein die Staatsanwaltschaft die Bühne dieser unwürdigen Strafprozesshow verlässt. So weit mein Plädoyer vor dem Urteil wegen Vergewaltigung.
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Strafanzeige eines Hamburger Richters gegen Bundskanzlerin wegen Billigung einer Straftat (Berlin, 06.05.2011)
Wie gerade den Medien zu entnehmen ist, hat ein Richter aus Hamburg gegen die Bundeskanzlerin Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat gem. § 140 StGB erstattet. Die Anzeige steht im Zusammenhang mit ihrer öffentlich geäußerten Freude über die Tötung von Osama Bin Laden. Offensichtlich geht der Richter – ebenso wie ich und viele andere Juristen davon aus, dass sich Obama mit der Tötung Bin Ladens eines vorsätzlichen Tötungsdelikts (Mord oder Totschlag) schuldig gemacht hat.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung bei schweren Sexualstraftaten und Gewaltstraftaten

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung bei schweren Sexualstraftaten und Gewaltstraftaten
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung bei schweren Sexualstraftaten und Gewaltstraftaten ist begrüßenswert. Denn bisher blieben Personen auch nach Verbüßung ihrer Strafe wegen schwerster Sexualstraftaten (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Mißbrauch von Kindern und Gewaltstraftaten weiter weggesperrt und weiter im Strafvollzug, abgeschottet, ohne Möglichkeit und Rechtsanspruch auf therapeutische Behandlung.
Unter anderem diesen Umgang mit solchen Personen hat das Bundesverfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben:
So muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung zukünftig freiheitsorientiert und therapiebegleitet sein . Die erforderliche therapeutische Behandlung muss bereits während des vorangehenden Strafvollzugs beginnen, intensiv durchgeführt und in der Sicherungsverwahrung fortgeführt werden. Betroffenen muss ein effektiv durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Durchführung einer Therapie gewährt werden. Auch hat die Sicherungsverwahrung nicht mehr wie in einem Gefängnis unter Bedingungen wie im Strafvollzug zu erfolgen.
Mit diesem Urteilsspruch ist das Bundesverfassungsgericht der staatlichen Praxis zum immer weiteren Ausbau des Verwahrvollzugs und des »Wegsperrens für immer« mit Deutlichkeit entgegengetreten. Das Bundesverfassungsgericht reagiert damit nicht nur auf die Kritik des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Regelungen zur Sicherungsverwahrung teilweise als menschenrechtswidrig kritisiert hat, sondern gibt auch der Kritik jener Kriminologen und Strafverteidiger Recht, die das Instrument der Sicherungsverwahrung seit Jahren ablehnen.
Der Staat muss nun neue gesetzliche Regelungen schaffen, die den vom Verfassungsgericht vorgegeben Forderungen entsprechen. Zu erwartende Talkshow – Meinungen mit Biertischmanieren und Meinungsmache der Boulevardpresse gegen eine Humanisierung der bisherigen Praxis werden dabei – hoffentlich – die Gesetzgebung nicht beeinflussen. Für die Gesellschaft können gesetzliche Regelungen, die neben Strafe Therapie möglich machen, eher Vorteile als Nachteile erwachsen. Geht es doch letztlich darum, Gefährdungspotential abzubauen statt es angestaut weiter existieren zu lassen.
Die vollständige Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.
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Öffentlicher Brief an Barack Obama anläßlich des Mordes an Osama Bin Laden (Berlin, 03. Mai 2011)
Herr Präsident!
Ich, der kleine Ulrich Dost aus dem weit entfernten kleinen Berlin, habe das Bedürfnis, Ihnen meine Auffassung Ihres Tuns zur Tötung des Mörders Osama Bin Ladens zu übermitteln.
Zum juristischen Teil:
Ihr Tun ist Mord. Das Aussenden eines Todeskommandos ist Anstiftung zum Mord. Ein staatlich verordneter Mord. Und Sie sind der Täter hinter dem Täter, der den Mord anordnete. Und der Umsetzung des verordneten Mordes zusahen.
Ihr Tun ist auch nicht dadurch zu rechtfertigen, in dem Sie auf das Morden des von Ihnen Ermordeten verweisen. Das ist die rein juristische Bewertung, zu der auch wenig begabte Jurastudenten des ersten Semesters unweigerlich kämen.
Käme ein amerikanisches Gericht in einem Verfahren über Sie zu dem Ergebnis, und zu keinem anderen käme es, würden Sie in Ihrem Lande zur Todesstrafe verurteilt werden. Die Vollstreckung Ihres Todesurteils würde übrigens, so abscheulich auch die Tatsache nicht abgeschaffter Todesstrafe in Ihrem Lande ist, kein Mord sein. Denn es wäre das Ergebnis eines justizförmigen Verfahrens, in dem auf gesetzlicher Grundlage die Todesstrafe verhängt und vollstreckt würde. Dagegen ist das Handeln Ihres Todeskommandos in Pakistan Selbstjustiz.
Übrigens: freuen würde ich mich über Ihre Hinrichtung nicht können. Aber ebenso wenig kann ich mich über den Mord an dem Mörder Osama Bin Laden freuen.
Zur Sicherheitslage:
Dass Sie mit Ihrem Mord die Welt noch ein wenig unsicherer gemacht haben, als sie ohnehin schon ist, dafür gebührt Ihnen ebenfalls kein Dank. Mit Ihrem verbrecherischen Tun gefährden Sie das Leben tausender Menschen, die bei Selbstmordattentaten weiterhin und vielleicht verstärkt ihr Leben lassen werden. Und schlimmer: zur Völkerverständigung ohne Krieg, was wir alle so bitter nötig hätten, tragen Sie auch nicht bei.
Zur Haltung der Vereinigten zu den anderen Staaten und Völkern der Welt:
Schon das Fundament, auf dem die Vereinigten Staaten errichtet wurden, besteht aus niedergemetzeltem Volk, den ihres Landes beraubten Indianern. Nun würde ich gerne darauf verzichten wollen, immer wieder diesen alten Vorwurf zu erheben, zumal Sie, Herr Präsident, dieses Verbrechen nicht zu verantworten haben. Aber ich kann nicht auf den Vorwurf verzichten, weil ihr Land seit seiner Gründung nicht auf das Niedermetzeln anderer Völker verzichtet und auch Sie gerade unter Beweis gestellt haben, keine Lehren aus der Geschichte gezogen zu haben.
Auch wenn Sie ein Mörder sind, Herr Präsident, und ich über ihre Machtmaschinerie zum Töten verfügte, Sie könnten unbesorgt sein: ich würde nicht zum Mörder wie Sie.
Meine Wünsche:
Dass sich die Vereinigten Staaten nicht mehr über andere Völker erheben. Aus Deutscher Geschichte unter Hitler lernte ich, was mir übrigens nicht schwer fiel, dass das nicht förderlich ist.
Dass Ihr Land endlich abschwört, bestehende Probleme der Welt und ihrer Völker mit Kriegen zu verschärfen.
Dass religiöse Fanatiker wie Al Kaida und andere, die da draußen morden, das mir von den Vereinigten Staaten gewünschte und geforderte Verhalten ebenso annehmen.
Beste Wünsche für eine friedlichere Völkergemeinschaft
Berlin, 03. Mai 2011
RA Dost