Wenn Bürger Meyer zwecks Vernehmung in die gerichtliche Hauptverhandlung geladen wird, hat er sich dazu auch im Gericht einzufinden (§48 StPO). Kommt er unentschuldigt nicht, geht es ihm mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft an den Kragen (§51 StPO).
Hingegen genießt der Bundespräsident ein gesetzliches Privileg. Er wird überhaupt nicht geladen. Ihn hat das Gericht zu Hause aufzusuchen und in seiner Wohnung zu vernehmen (§49 StPO). Sodann ist die protokollierte Vernehmung in der Hauptverhandlung zu verlesen.
Ganz anders ARD und ZDF. Die haben den Bundespräsidenten einfach mal ganz unprivilegiert in ein großes Studio geladen. Vernommen wurde er dann ganz unprivilegiert von zu solchen Dingen nicht berufenen Journalisten.
Es ist wohl eine übelriechende Diktatur der Medien, mit Pressefreiheit hat das jedenfalls nichts zu tun. Oder was?
(Beitrag vom 06.01.2012)