Schwerer sexueller Missbrauch an Kindern – Landgericht sieht verminderte Schuldfähigkeit wegen Pädophilie und Medikamentenmissbrauchs

verminderte Schuldfähigkeit wegen Pädophilie und Medikamentenmissbrauchs, Rechtsanwalt, Strafrecht, Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Landgericht: verminderte Schuldfähigkeit wegen Pädophilie und Medikamentenmissbrauchs

In dem Strafverfahren vor dem Landgericht Berlin hatte der Mandant ein umfassendes Geständnis zum Prozessauftakt abgelegt. Deshalb war die weitere Beweiserhebung nur in einem minimalen Umfang erforderlich.

Probleme gab es um die Rechtsfrage der Anwendung des § 21 StGB, also der verminderten Schuldfähigkeit in der Alternative der verminderen Steuerungsfähigkeit. Ein Psychiater hatte das Gutachten erstattet und war zu dem Ergebnis gekommen, die Steuerungsfähigkeit des Mandanten sei zum Tatzeitpunkt in vollem Umfange erhalten gewesen.

Aus Sicht der Verteidigung war dieses Ergebnis nicht haltbar, weil der Mandant zu den jeweiligen Tatzeitpunkten unter Einwirkung eines starken Medikaments stand, dass die Entscheidungsfindung beeinflussen kann. Die Auswirkung dieses Medikaments (Nebenwirkungen) kannte der Gutachter offensichtlich nicht und machte es folglich auch nicht zum Gegenstand seiner Begutachtung.

Deshalb verlangte ich mit einem Hilfsbeweisantrag unmittelbar vor den Plädoyers und einen Tag vor der Urteilsverkündung die Einholung eine weiteren Sachverständigengutachtens. Und zwar für den Fall, dass das Gericht wie der Gutachter die Voraussetzungen der Anwendung des § 21 StGB zu verneinen beabsichtigt.

Der hier veröffentlichte Hilfsbeweisantrag stützt sich auf die fehlende Sachkunde des Gutachters im Bereich der klinischen Pharmakologie und rügte Widersprüche der Begutachtung.

Das Gericht folgte daraufhin nicht dem Gutachter und schloss sich der Auffassung der Verteidigung an. Folge des Antrags: Landgericht sieht verminderte Schuldfähigkeit wegen Pädophilie und Medikamentenmissbrauchs. Somit war die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nicht mehr erforderlich.

Folge der Anwendung des § 21 StGB war, dass das mit Urteil vom 10. Mai 2012 verhängte Strafmaß mit nur 3 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe wesentlich niedriger als in vergleichbaren Fällen und von der Staatsanwaltschaft gefordert (5 Jahre Freiheitsstrafe) ausfiel.

Das Urteil ist rechtskräftig und kann hier eingesehen weden.

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Presseerklärung zum am 19.04.2012 begonnenen Strafprozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Meinem Mandanten wird im wesentlichen vorgeworfen, drei Jungen im Alter von neun, acht und fünf Jahren sexuell missbraucht zu haben.

Der Mandant leidet unter Pädophilie. Sie ist naturgegeben und nicht heilbar.

Zum heutigen Prozessauftakt ließ mein Mandant ein umfassendes Geständnis verlesen, das nachfolgend in Auszügen wiedergegeben wird:

“1. Ich räume die Straftatvorwürfe der Staatsanwaltschaft Berlin, die mir mit der Anklageschrift vom 9. Juni 2011 zur Last gelegt werden, in vollem Umfang ein.

…………………….

Die sexuellen Übergriffe ereigneten sich während meiner Dienstausübung auf der Kinderintensivstation des … Klinikums Berlin-Buch. Ich war dort als gelernter Kinderkrankenpfleger tätig. Die Kinder waren mir zur Pflege anvertraut worden.

……………………

2. Ich nutze die Gelegenheit, mich öffentlich in diesem Strafprozess gegenüber den Kindern… sowie gegenüber ihren Eltern und Angehörigen für mein Handeln zu entschuldigen. Vor allem wünsche ich den Kindern von ganzem Herzen, dass sie durch meine Missbrauchshandlungen keine dauerhaften Schäden davontragen.

Ich bin über meine Missbrauchshandlungen im höchsten Maße beschämt und bereue sie zutiefst.

Mir war lange schon vor den Taten bewusst, dass ich pädophil veranlagt bin. Damit konnte ich nicht umgehen, diese Neigung belastete mich über Jahre schwer und ich habe keinen Ausweg gesehen. Deshalb unternahm ich nach meiner Festnahme mehrere Selbstmordversuche. Ich wollte mit dieser Belastung nicht mehr leben. Vorher wollte ich mich selbst bestrafen, deshalb trennte ich mir dabei auch meinen Hoden ab. Nur die unerträglichen Schmerzen und der Kraftverlust verhinderten, dass ich nicht auch noch den zweiten abtrennte.

Ich wusste, dass man Menschen wie mir die pädophile Neigung nicht vorwerfen kann. Sie ist naturgegeben und nicht heilbar. Und doch wusste ich um sexualtherapeutische Behandlungsmöglichkeiten.

Für mich gab es damals aber zwei Probleme, weshalb ich dennoch keine Hilfe in Anspruch nahm, bevor es zu spät war:

Es war zum einen die nackte Angst, sich “outen” zu müssen. Aus der Beschäftigung mit der Problemstellung wusste ich, dass viele Menschen kein Verständnis für von Pädophilie Betroffene haben. Ich hatte Angst, meine Akzeptanz unter Kollegen, Freunden und in der Verwandtschaft zu verlieren. Der erst jüngst geschehene Fall in Emden, als die Bevölkerung einen vermeintlichen Täter lynchen wollte und dessen Auslieferung vor einem Polizeirevier forderte, belegt und belebt exemplarisch solche Ängste.

Zum anderen aber war es meine völlige Selbstüberschätzung, in der ich annahm, ich könnte trotz der für mich deutlich spürbaren pädophilen Neigung jederzeit sexuellen Kontakten mit Kindern widerstehen. Eine andere Denkweise passte nicht in die Vorstellung, die ich von mir selbst hatte. Denn meinen Beruf als Kinderkrankenpfleger hatte ich ergriffen, weil ich Kindern helfen wollte, nicht, um ihnen jemals zu schaden. Auch gerade wegen dieser Selbstüberschätzung nahm ich letztlich keine medizinische Hilfe in Anspruch.

Diese Denkweise habe ich aufgegeben. Seit September 2011 nehme ich einmal wöchentlich sexual- und psychotherapeutische Hilfe in einer Einzeltherapie in Anspruch. Mein Ziel ist es, eine Verhaltenskontrolle zu erreichen, damit aus der nicht vorwerfbaren pädophilen Neigung zukünftig keine vorwerfbaren Straftaten werden. Daran arbeite ich konsequent.

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4. Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich nicht versäumen, mich bei all denjenigen zu bedanken, die mir als Ärzte, Therapeuten und Pfleger nach meinem Selbstmordversuch zur Seite standen und zur Seite stehen, die mich wieder ins Leben zurückgeführt und mir Mut gemacht haben. Ausdrücklich erwähnen möchte ich auch meine …kranke Mutter, die meine Pflege übernommen hat und meinen Großvater, der mich mit dem Auto transportiert, damit ich die Sexualtherapie wahrnehmen kann. Auch meinen Bruder …will ich hier erwähnen. All diese Zuwendung werde ich versuchen zurückzugeben, in dem ich alles dafür tue, dass solche Taten nie wieder geschehen werden. Ich schäme mich meines Verhaltens auch gerade deswegen in besonderer Weise, weil ich mich beruflich der Tradition in der Familie folgend, nämlich der Pflege von Kranken, mit ganzem Herzen gewidmet hatte.

Ich bin mir auch dessen bewusst, dass dieser Strafprozess mit einer Strafe enden wird. Diese Strafe werde ich auch annehmen. Sie wird mir eine Lehre sein und das Ende des Strafprozesses soll für mich der Neubeginn eines besseren Lebens sein.”

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Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung bei Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung
Rechtsanwalt Oliver Marson

Anwalt erwirkt bei Staatsanwaltschaft Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung

Am 10. März 2011 wurde eine Straftat angezeigt, bei der es im Zeitraum zwischen 1993 und 1994 zu mehreren schweren sexuellen Missbrauchsfällen an einem damals zwölfjährigen Kind gekommen sein soll.

Zwei Berliner Staatsanwältinnen stritten um die Frage, wer von ihnen denn nun eigentlich für die Sachbearbeitung zuständig sei. Irgendwie einigten sie sich auf diesem juristischen Nebenkriegsschauplatz auf eine von beiden.

So begannen die umfangreichen Ermittlungen, die sich insbesondere durch aufwendige Zeugenvernehmungen auszeichneten, auch außerhalb der Bundeshauptstadt geführt wurden und ein ganzes Jahr andauerten.

Nachdem der Beschuldigte mich als Verteidiger beauftragt hatte und ich die Akte einsehen konnte, stellte sich schnell heraus, dass der ganze Ermittlungsaufwand für die Katz war. Es konnte nämlich dahingestellt bleiben, ob die Straftaten begangen wurden oder nicht.

Die Lösung des Falles lag in der inzwischen eingetretenen Verfolgungsverjährung, so dass ich beantragte, das Ermittlungsverfahren einzustellen.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO zwangsläufig ein, wie sie mir mit Bescheid vom 03. April 2012 mitteilte.

Hätte die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach Anzeigenerstattung die Verjährung ordnungsgemäß geprüft, wäre es gar nicht erst zu Ermittlungen gekommen. Es bestätigt sich die alte Volksweisheit: niemand ist unfehlbar. Außer vielleicht Strafverteidiger, aber Letzteres steht auf ganz dünnen Füßen… .


Sehnsucht nach einem Kachelmann-Prozess wider die Langeweile

Irgendwie bin ich heute angelangweilt aus der Hauptverhandlung gekommen. Da sollte eigentlich eine Berufungsverhandlung stattfinden. Das war der dritte, heute gescheiterte Versuch. Berufungsführer ist der Angeklagte, der wegen Körperverletzung verurteilt worden war. Er kam heute das dritte Mal nicht zum Termin. Beim ersten Mal hinderte ihn ein Verkehrsunfall. Das zweite Mal seine geschiedene Ehefrau, die ihn sitzen ließ und eben nicht das gemeinsame Baby beaufsichtigte, damit er mal flugs beim Berufungsgericht vorbeischauen konnte. Und heute eine ärztlich attestierte schwerwiegende Krankheit mit drohenden Dauerfolgen.

Als sein Strafverteidiger erklärte ich, nicht als sein Vertreter aufzutreten und beantragte die Aufhebung des Termins. Der Staatsanwalt beantragte die Verwerfung der Berufung, das Attest belege keine Verhandlungsunfähigkeit. Das Gericht war angesäuert. Nach einem Disput über Verhandlungsunfähigkeit oder Berufungsverwerfung folgte das Gericht dann doch meinem Antrag. Ich hatte eine solche Sache schon einmal erfolgreich durch die Revision gebracht und konnte den Beschluss des Kammergerichts Berlin vorlegen. Das Gericht wusste sehr wohl, dass es nicht verwerfen durfte. Dennoch fühlte ich mich – mal wieder und bis zur Präsentation des Kammergerichtsbeschlusses – bedrängt, die Berufung zurückzunehmen. Immer mal wieder die selbe langweilige Masche.

Auch Langeweile erzeugt, was ich in der Politik täglich höre, wonach die Finanzkrise gefährlich sei, die Regierung sie löse, aber eben nicht löst. Im ARD stellt Sonntags neuerdings ein als Spielemoderator bekannter Mann im Anzug hochkarätigen Politikern und solchen, die sich dafür halten, Fragen, die der Spielemax vom Zettel abliest und schon dadurch den Eindruck vermittelt, sie selbst nicht zu verstehen. Wenn dann doch mal eine gescheite Antwort mich als gelegentlicher Zuschauer vom Dahindösen aufrüttelt, geht Spielemax darauf nicht ein und setzt den ermüdenden Antwort-Frage-Monolog bis zum bitteren Sendungsende fort.

Ach, Liebe Leser, was waren das noch für Zeiten, als der Kachelmann-Prozess noch lief. Erinnert ihr Euch noch, wenn ihr Namen hört wie Oltrogge oder Alice Schwarzer? Was haben die uns für einen Spaß bereitet! Das waren noch Zeiten. Und wer will es mir da verdenken, wenn ich mir den ein wenig zurücksehne.

Natürlich nicht wirklich , hänge ich vorsorglich mal noch für diejenigen an, die die Ironie nicht mögen: dem Kachelmann wünsche ich natürlich nicht wirklich eine Neuauflage des Prozesses. Und Alischen gönne ich nicht wirklich wieder einen Auftritt auf einer Bühne wie er nicht Schwarzer sein kann, mag er auch auf noch so niedriger Stufe stehen.


Privilegien eines Bundespräsidenten bei gerichtlicher Vernehmung und unprivilegierte Medien

Wenn Bürger Meyer zwecks Vernehmung in die gerichtliche Hauptverhandlung geladen wird, hat er sich dazu auch im Gericht einzufinden (§48 StPO). Kommt er unentschuldigt nicht, geht es ihm mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft an den Kragen (§51 StPO).

Hingegen genießt der Bundespräsident ein gesetzliches Privileg. Er wird überhaupt nicht geladen. Ihn hat das Gericht zu Hause aufzusuchen und in seiner Wohnung zu vernehmen (§49 StPO). Sodann ist die protokollierte Vernehmung in der Hauptverhandlung zu verlesen.

Ganz anders ARD und ZDF. Die haben den Bundespräsidenten einfach mal ganz unprivilegiert in ein großes Studio geladen. Vernommen wurde er dann ganz unprivilegiert von zu solchen Dingen nicht berufenen Journalisten.

Es ist wohl eine übelriechende Diktatur der Medien, mit Pressefreiheit hat das jedenfalls nichts zu tun. Oder was?

(Beitrag vom 06.01.2012)


Dienstaufsichtsbeschwerde des Strafverteidigers gegen Staatsanwalt hat Zweck erfüllt

Wegen Nichtgewährung einer vollständigen Akteneinsicht und dadurch bedingter Behinderung einer effektiven Strafverteidigung hatte ich mich für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Staatsanwalt entschieden. Ich berichtete.

Nun liegt mir die Entscheidung des Leiters der Staatsanwaltschaft vor. Zwar sehe er keine Veranlassung zu disziplinarischen Maßnahmen. Die Zusammenstellung der bisher nicht vorgelegten Akten nehme wegen der knappen Personalresourcen eben Zeit in Anspruch. Aber er habe auch Verständnis für die Belange des Strafverteidigers, der eine effektive Strafverteidigung im Blick haben müsse. Deshalb seien nun die Akten vom LKA zwecks Übersendung an mich als Strafverteidiger angefordert worden.

Und die Lehre aus der Geschichte: nicht immer muss eine Dienstaufsichtsbeschwerde fruchtlos bleiben. Erst recht dann nicht, wenn gleichzeitig mit der geballten und schlagkräftigen Massenwirksamkeit bei Jurablogs auf Misstände hingewiesen wird.

(Beitrag vom 30.11.11)

RA Dost


Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt wegen Verwehrung vollständiger Akteneinsicht

Ein Ermittlungsverfahren in einer Wirtschaftsstrafsache leitete die Staatsanwaltschaft einer geschichtlich durch Preußens Glanz und Gloria bekannt gewordenen Stadt ein. Das war im Herbst anno 2010. Schnell bestellte sich ein Verteidiger und beantragte Akteneinsicht. Insoweit nichts besonderes. Die Staatsanwaltschaft versagte die Akteneinsicht unter allgemeinem Verweis auf die angebliche Gefährdung des Ermittlungszwecks. Insoweit auch durchaus nichts besonderes. Das ging dann so bis April 2011, der Strafverteidiger kannte weder den konkreten Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, noch die Akte. Das wurde langsam merkwürdig. Der Beschuldigte hielt seinen Verteidiger für unfähig, wechselte zu mir und erhoffte sich Wunder.

Das Spiel mit der Staatsanwaltschaft um die Akteneinsicht ging weiter, keine Akteneinsicht. Im Mai 2011 bot ich die freiwillige Herausgabe von ggf. benötigten Unterlagen an, um eventuell geplante Durchsuchungsmaßnahmen im Unternehmen meines Mandanten vermeiden zu können. Die Staatsanwaltschaft aber zeigte kein Interesse an dem freiwilligen Herausgabeangebot. Die Akteneinsicht blieb verwehrt, die Zeit ging ins Land und es wurde Sommer.

An einem regnerischen und kühlen Tag im August wurde es den Mitarbeitern meines Mandanten heiß in ihren Geschäftsräumen. Etwa 15 Ermittlungsbeamte vollstreckten einen uralten Durchsuchungsbeschlusses in einem Ermittlungsverfahren aus prähistorischen Zeiten. Welch ein Überraschungsmoment. Und sie nahmen merkwürdigerweise alles mit, was mein Mandant Monate zuvor zur Herausgabe freiwillig und ganz ohne Hausdurchsuchung angeboten hatte.

Dass nun Schluss gewesen sein könnte mit der Verwehrung der Akteneinsicht, die Staatsanwaltschaft von sich aus die Sperre aufhob, könnte man annehmen. Aber weit gefehlt. Erst meine erneute Intervention, noch immer sachlich, aber schon überdeutlich formuliert, veranlasste die Staatsanwaltschaft, mir nun Anfang Oktober(!) Akteneinsicht zu gewähren.

Ein Blick in die wenigen Bände mit ca. 1000 Seiten machte schnell klar, dass mir die Staatsanwaltschaft von 120 angeblichen Betrugsfällen, wie im Durchsuchungsbeschluss behauptet, nur einen mit den rudimentär vorgelegten Akten präsentiert hatte.

Eine erneute Intervention wegen der ungesetzlichen Verwehrung einer vollständigen Akteneinsicht wurde sinngemäß damit abgeschmettert, dass die übrigen Akten nicht bei der Staatsanwaltschaft seien, sondern beim LKA und dort Fallakten angelegt würden. Die einzelnen Fälle würden auch nichts Neues beinhalten , das sei so gelaufen wie bei dem einen Fall, den ich aus der Akte ja kenne. Aber wenn ich unbedingt wolle, könne ich die anderen Akten sehen, nur wisse man nicht, wann, denn die Akten würden eben erst angelegt werden und seien eben nicht bei der Staatsanwaltschaft. Und wie lange das LKA für die Anlage der Fallakten benötige, könne die Staatsanwaltschaft halt nicht sagen.

Nun habe ich mich vorige Woche für eine Dienstaufsichtsbeschwerde entschieden. Und ich hoffe, dass sich was ändert und das bald.

Wenn nicht, setze ich mich für die Wiederbelebung der preußischen Monarchie ein. Und dann, ja dann rede ich mal mit Friedrich dem II. Der ließ damals schon gerne seine langen Kerls zum Spießrutenlauf antreten und schaute dabei zu. Spätestens dann kriege ich den Papierkram. Vollständig!

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(Beitrag vom 14.November 2011) RA DOST


Der Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung

Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten Nebenklage Opferanwalt Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung

Als der Vater das gemeinsame Kind nach einem Ausflug zur geschiedenen Kindesmutter zurückbrachte, bekam er von ihrem neuen Lebensgefährten “eine auf`s Maul”, wie die Berliner es sagen: zwei Faustschläge trafen ihn im Gesicht und hinterließen entsprechende Blessuren. Der so gebeutelte Mann beauftragte mich mit der Nebenklagevertretung. Ergebnis trotz aller Widerstände der Amtsanwaltschaft:  Der Opferanwalt erwirkt die Verurteilung des Angeklagten.

Eine sich nicht wirklich interessierende Amtsanwaltschaft

Der Strafanzeige meines Mandanten, der sich die Verletzungen zeitnahe attestieren ließ, ging die Berliner Amtsanwaltschaft nicht wirklich mit Aufklärungswillen nach. In einem Telefonat mit mir als Opferanwalt des Geschädigten erklärte die zuständige Amtsanwältin, das sei ein Familienstreit, der ohnehin nicht aufklärbar sei, weshalb sie das Ermittlungsverfahren einstellen wolle. Nur meine energische Intervention konnte das verhindern, den Ermittlungselan der Behörden aber nicht steigern.

Der Beschuldigte verteidigte sich trickreich und ließ über die Ex-Ehefrau meines Mandanten in einer Zeugenvernehmung behaupten, die Verletzungen habe sich der Geschädigte nicht durch Schläge, sondern bei einem Handballspiel zugezogen.

Ich beantragte die Vernehmung von vier Zeugen, die bekunden konnten, dass mein Mandant zwar bei einem Handballspiel im Gesicht getroffen, aber nicht verletzt wurde. Die Zeugen interessierten die Amtsanwaltschaft nicht, sie wurden gar nicht erst gehört.

Eine Hausdurchsuchung beim Sportverband förderte das Spielprotokoll zu Tage und siehe da, der Vorfall war auch dokumentiert: zwei Mal hatte mein Mandant ein Handball im Gesicht getroffen, aber keine Verletzungen verursacht.

Und nach einem Jahr dann endlich der Strafbefehl, gegen den Einspruch eingelegt wurde.

“In dubio pro Opfer” statt pro reo – Amtsgericht Tiergarten folgt Antrag des Opferanwalts auf Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen die Anträge der Amtsanwaltschaft und Verteidiger auf Freispruch.

Der Angeklagte blieb auch in der Hauptverhandlung bei seiner Verteidigungsstrategie. Erfolglos. Seine Aussagen wurden zu Recht als Schutzbehauptungen gewürdigt. Er wurde, nach dem eine Vielzahl von Zeugen gehört worden waren und die Beweisaufnahme auch im übrigen erschöpfend war, mit inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgericht Berli vom 27.09.2011 wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

Mehr Einsatz der Ermittlungsbehörden als Patentrezept für schnellere Verfahren

Immerhin hat es vom Zeitpunkt der Straftat bis zur Verurteilung 1 Jahr und 7 Monate gedauert. Ein Ergebnis, das sich nicht sehen lassen kann. Zumal wir es hier nicht mit einem Kapitalverbrechen zu tun hatten, das Personal und Material in einer schier unübersichtlichen Anzahl aufzuklärender Einzelvorgänge gebunden hat.

Ein bißchen mehr Aufklärungswille, Sehr geehrte Verteter der Amtsanwaltschaft, muss auch dann drin sein, wenn es um die kleine Kriminalität geht. Das ist der gesetzliche Auftrag.


Rechtsanwalt erwirkt auf Beschwerde die Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für Verteidigergespräche in Strafverfahren am Berliner Amtsgericht Tiergarten (Beitrag vom 09. August 2011)

Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für den Anwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für den Anwalt mit Beschwerde erwirkt

Wie berichtet, hatte das Berliner Amtsgericht Tiergarten einem ausländischen Staatsbürger, der kein Deutsch spricht und nicht mit dem Deutschen Recht vertraut ist, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers und eines Dolmetschers mit Beschluss vom 25.07.2011 verweigert. A

Meine dagegen eingelegte Beschwerde vom 05. August 2011 war erfolgreich. Sie führte zur Beiordnung als Pflichtverteidiger und eines Dolmetschers für den Anwalt  Das AG Tiergarten folgte nun den Anträgen auf Beiordnung mit Beschluss vom 08. August 2011.

Warum nicht gleich so, fragt man sich da schon.


Freispruch Kachelmann aufgehoben – die Abrissbirnen toben weiter

Die Aufhebung des Kachelmann-Freispruchs durch die Neue Mediale Justiz (Beitrag vom 08. August 2011)

Als der Kachelmann-Schauprozess seinen Anfang nahm

Im Oktober 2010 schrieb ich kurz nach Beginn und lange vor Ende des Kachelmann-Prozesses in einem Beitrag

“Bevor die Medien die Öffentlichkeit wach küssten und den Wetterfrosch J. Kachelmann als Liebesprinz zahlreicher Frauen enttarnten, ihn in erster und letzter Instanz der Vergewaltigung einer Prinzessin schuldig sprachen, gab es für die Urteilsfindung Gerichte. Ganz unten standen die Amtsgerichte, dann kamen die Landgerichte. Und über ihnen thronten die Oberlandesgerichte und der BGH, die die Urteilsergebnisse ihrer Kolleginnen und Kollegen aus den niederen Instanzen kritisch unter die Lupe nahmen und ihnen gelegentlich um die Ohren hauten. Damit ist nun endlich Schluss. Wir haben eine Neue, Mediale Justizordnung.”

Und ich sah Alice Schwarzer als Oberste Richterin dieser Neuen Medialen Justiz.

“Alice Schwarzer ist in der Robe einer Bildente auf der medialen Gerichtsbühne erschienen. Auch wenn sie es so nicht ausspricht, der Eindruck vom unerschütterlichen Willen zur Schuldsprechung in einziger und höchster Instanz einer selbsternannten, Neuen Medialen Deutschen Justiz drängt sich auf. Glamourös schon jetzt der revolutionäre Mediensieg über die alte Gerichtsordnung.”

Als das Kachelmann-Freispruchsurteil gesprochen war

Da machte ich so manche Abrissbirne aus, die den Strafprozess zum Schauprozess verkommen ließ. Etwa Alice Schwarzer, die sich unmittelbar nach dem taufrischen Freispruch entblödete, die Nebenklägerin auch weiterhin als “Opfer” und “Geschädigte” zu bezeichnen, als ob es den Freispruch nicht gegeben habe.

Wie die Neue Mediale Justiz das Kachelmann-Freispruchsurteil aufhob

Eine neue Abrissbirne ist seit dem hinzugetreten. Es ist das Urteil der Neuen Medialen Justiz, das scheinbar harmlos und ohne die staatstragende Überschrift “Im Namen des Volkes” als Zeitunsbeitrag getarnt erschienen ist. Das aufhebende Urteil erschien unter der Überschrift “Noch einmal Opfer” dieser Tage bei der FAZ und hob den Kachelmann-Freispruch auf, in dem dort die Nebenklägerin als “Opfer” und “Geschädigte bezeichnet und dazu ausgeführt wurde:

Freispruch. Dieses Wort klingt vielen Verletzten schwerer Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten wie Hohn in den Ohren. Sie wurden zu Opfern gemacht, die – an Leib, Seele und Ehre verletzt – um den Weg in ein normales Leben kämpfen und manchmal auch resignieren.

Wenn der Bezug zur Nebenklägerin im Kachelmann-Prozess dem Medienurteil nicht mehr zu entnehmen ist, dann nur deshalb, weil er wegen eines gerichtlich erwirkten Verbots aus dem Medienurteil zu entfernen war. Ein Zeitungsbeitrag als Urteil, das Urteil als Abrissbirne eines freisprechenden Urteils

Staatsanwältin Dagmar Freudenberg als Schöpfer der neuen Abrissbirne

Das Medienurteil stammt von der genannten Staatsanwältin, sie schwingt hier die Abrissbirne.

Bei Alice ist es noch verzeihbar, als in Rechtssachen inkompetente Persönlichkeit weiter vom Opfer zu sprechen, obwohl es keine Straftat und deshalb einen Freispruch gab. Sie versteht eben schon schlichtes nicht. Aber bei einer Staatsanwältin?

Bei Kleist heißt es an einer Schlüsselstelle:”…sein Rechtsempfinden gleiche einer Goldwaage…”. Das hat Frau Staatsanwältin sicher nicht.

In Anlehnung daran meine ich: hier reicht die Sehkraft eines Blinden, das unrechte Tun der Staatsanwältin zu sehen.

Und bei allem Spott und Sarkasmus: irgendwie macht mir diese Neue Mediale Justiz Angst.

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