Die Verfahrensabsprache im Strafprozess

Verfahrensabsprache Rechtsanwalt Oliver Marson
Rechtsanwalt Oliver Marson

Was sind Verfahrensabsprachen im Strafverfahren?

Verfahrensabsprachen werden häufig als „Deal im Strafverfahren“ bezeichnet. Gemeint sind Vereinbarungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagtem über den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens. Ziel einer solchen Verständigung ist es, bestimmte rechtliche und tatsächliche Fragen vorab zu klären und das Verfahren strukturiert zu gestalten.

Verfahrensabsprachen kommen insbesondere in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren, Betäubungsmittelverfahren, Steuerstrafverfahren oder anderen komplexen Strafsachen vor. Dabei gelten jedoch klare gesetzliche Vorgaben.

Die Rechtsgrundlage der Verständigung

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 257c StPO. Dort hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen einer Verständigung ausdrücklich geregelt.

Nach dieser Vorschrift können sich die Verfahrensbeteiligten über bestimmte Aspekte des Verfahrens verständigen. Typischerweise betrifft dies:

  • den Umfang eines Geständnisses,
  • die voraussichtliche Strafobergrenze,
  • die voraussichtliche Strafuntergrenze,
  • die Einstellung einzelner Tatvorwürfe,
  • verfahrensökonomische Fragen.

Die Schuldfrage selbst steht hingegen nicht zur Disposition der Beteiligten.

Wie läuft eine Verfahrensabsprache ab?

Häufig entstehen Gespräche über eine Verständigung bereits vor Beginn oder während einer laufenden Hauptverhandlung.

Das Gericht kann dabei mitteilen,

  • welchen Strafrahmen es für angemessen hält,
  • welche Voraussetzungen für eine Verständigung vorliegen,
  • und welche Erwartungen an das weitere Prozessverhalten bestehen.

Der Angeklagte entscheidet anschließend gemeinsam mit seinem Verteidiger, ob eine Verständigung in Betracht kommt.

Eine Verständigung setzt stets die Zustimmung von Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem voraus.

Welche Anforderungen gelten?

Der Gesetzgeber hat die Verständigung an mehrere Voraussetzungen geknüpft.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Transparenz
  • Alle wesentlichen Verständigungsgespräche müssen in der öffentlichen Hauptverhandlung offengelegt werden.
  • Dokumentation
  • Das Gericht muss den Inhalt der Verständigung im Protokoll festhalten.
  • Belehrung

Der Angeklagte ist über die Folgen einer Verständigung zu belehren.

Fortbestehende Aufklärungspflicht

Auch nach einer Verständigung bleibt das Gericht verpflichtet, den Sachverhalt eigenständig aufzuklären.

Ein Geständnis allein ersetzt deshalb nicht automatisch die gerichtliche Prüfung.

Was darf nicht Gegenstand einer Verständigung sein?

Bestimmte Inhalte dürfen nicht vereinbart werden.

Unzulässig sind insbesondere:

  • Zusagen über einen bestimmten Schuldspruch,
  • Zusagen über den Ausgang von Rechtsmitteln,
  • Absprachen außerhalb der gesetzlichen Dokumentationspflichten,
  • geheime Nebenabreden.

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben wiederholt betont, dass die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten sind.

Welche Vorteile kann eine Verständigung haben?

Eine Verfahrensabsprache kann dazu beitragen,

  • den Umfang der Hauptverhandlung zu reduzieren,
  • umfangreiche Beweisaufnahmen zu vermeiden,
  • den Verfahrensablauf besser planbar zu gestalten,
  • und rechtliche Streitpunkte frühzeitig zu klären.

Ob eine Verständigung sinnvoll ist, hängt jedoch immer von der Beweislage und den persönlichen Zielen des Angeklagten ab.

Welche Aufgaben hat der Strafverteidiger?

Der Strafverteidiger prüft zunächst, ob die Voraussetzungen für eine Verständigung überhaupt vorliegen.

Dabei analysiert er insbesondere:

  • die Beweislage,
  • die Erfolgsaussichten der Verteidigung,
  • mögliche Strafrahmen,
  • die rechtlichen Folgen eines Geständnisses,
  • und die Interessen seines Mandanten.

Darüber hinaus achtet er darauf, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und keine unzulässigen Absprachen getroffen werden.

Verfahrensabsprachen und Strafverteidigung in Berlin

Die Verständigung nach § 257c StPO gehört heute zum Strafprozessrecht und kommt in zahlreichen Verfahren zur Anwendung. Gleichzeitig stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Fairness. Als Strafverteidiger in Berlin berate und vertrete ich Mandanten bundesweit in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen. Ich prüfe die Möglichkeiten einer Verfahrensabsprache, begleiten Verständigungsgespräche und vertreten die Interessen meiner Mandanten gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft.