Schöffen
Schöffen

Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren. Gemeinsam mit Berufsrichtern hören sie Zeugen, bewerten Beweise und entscheiden über Freispruch, Verurteilung und Strafe. Ein Jurastudium benötigen sie dafür nicht. Ihre Stimme zählt bei der Urteilsfindung genauso viel wie die eines Berufsrichters. Für Angeklagte bedeutet das: Auch Menschen mit unterschiedlichen Berufs- und Lebenserfahrungen entscheiden über ihre Zukunft. Grundlage dieser Mitwirkung sind insbesondere §§ 30 und 77 GVG.

Was sind Schöffen und wie werden sie ausgewählt?

Das Schöffenamt ermöglicht Bürgern die unmittelbare Beteiligung an der Strafrechtspflege. Schöffen sollen ihre Lebenserfahrung und unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven einbringen. Zugleich sind sie an Recht und Gesetz gebunden und müssen unabhängig urteilen.

Sie werden für fünf Jahre gewählt. Im Erwachsenenstrafrecht erstellen die Gemeinden Vorschlagslisten; ein Ausschuss beim Amtsgericht wählt daraus die Schöffen. Zu den gesetzlichen Voraussetzungen gehören die deutsche Staatsangehörigkeit und persönliche Eignung. Für Jugendschöffen gelten zusätzliche Anforderungen an erzieherische Befähigung und Erfahrung.

Wo wirken Schöffen mit?

Am Schöffengericht des Amtsgerichts entscheiden regelmäßig ein Berufsrichter und zwei Schöffen. Bei besonders umfangreichen Verfahren kann ein zweiter Berufsrichter hinzukommen.

Am Landgericht wirken ebenfalls zwei Schöffen mit: in großen Strafkammern neben zwei oder drei Berufsrichtern, in Berufungsverfahren regelmäßig neben einem Berufsrichter. Beim Einzelstrafrichter und in Revisionsverfahren sind dagegen keine Schöffen beteiligt.

Welche Rechte haben Schöffen?

Schöffen tragen während der Hauptverhandlung richterliche Verantwortung. Sie dürfen insbesondere:

  • Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige stellen;
  • Aussagen und andere Beweise eigenständig bewerten;
  • an gerichtlichen Entscheidungen während der Hauptverhandlung mitwirken;
  • über Schuld und Rechtsfolgen beraten und abstimmen.

Der Vorsitzende leitet die Verhandlung. Das Fragerecht der Schöffen ergibt sich aus § 240 Absatz 1 StPO. Auch bei schwierigen Rechtsfragen müssen sie eine eigene Entscheidung treffen; die Berufsrichter erläutern die rechtlichen Grundlagen.

Können Schöffen Berufsrichter überstimmen?

Ja. Beim regulär besetzten Schöffengericht können die beiden Schöffen den Berufsrichter überstimmen.

Für eine dem Angeklagten nachteilige Entscheidung über Schuld und Rechtsfolgen verlangt § 263 StPO eine Zweidrittelmehrheit. Selbst in einer Strafkammer mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen reichen die Stimmen der Berufsrichter allein deshalb nicht für eine Verurteilung aus. Stimmen beide Schöffen gegen einen Schuldspruch, kommt die erforderliche Mehrheit nicht zustande.

Ein Berliner Fall: Wenn ein Schöffe fehlt

In einem von mir geführten Verfahren vor einer Berliner Jugendkammer erschien ein Schöffe nach vier Verhandlungstagen nicht zum nächsten Termin. Kontaktversuche blieben erfolglos. Weil die Unterbrechungsfrist ablief, musste der Prozess neu beginnen. Der ursprüngliche Fallbericht zeigt, wie wichtig die zuverlässige Teilnahme jedes Gerichtsmitglieds ist.

Ein fehlender Schöffe kann während eines laufenden Prozesses nicht beliebig ersetzt werden. Dafür kommt insbesondere ein Ergänzungsschöffe infrage, der die Verhandlung von Beginn an verfolgt hat.

Neuere Rechtsprechung: Verantwortung und Grenzen

Das OLG Köln, Beschluss vom 19.08.2024 (2 Ws 457/24), beanstandete die Entbindung einer Schöffin aus beruflichen Gründen ohne ausreichende Dokumentation. Gerichte müssen die Gründe nachvollziehbar prüfen und gegebenenfalls Terminänderungen erwägen. Die ordnungsgemäße Mitwirkung schützt das Recht auf den gesetzlichen Richter.

Das Kammergericht, Beschluss vom 21.06.2024 (3 Ws 25/24), verdeutlichte eine Grenze: Aus der früheren Mitwirkung folgt nach Urteilsverkündung allein kein Anspruch auf eine schriftliche Urteilsabschrift. Dafür bedarf es eines berechtigten Interesses nach § 475 StPO.

Was bedeutet das für meine Verteidigung?

Ich erläutere Beweisprobleme und rechtliche Zusammenhänge so, dass sämtliche Gerichtsmitglieder sie nachvollziehen können. Dabei achte ich auf die ordnungsgemäße Besetzung und eine unvoreingenommene Beweiswürdigung. Sie müssen sich vor dem Schöffengericht oder Landgericht verantworten? In meiner Berliner Kanzlei bereite ich mit Ihnen die Verteidigung und die Hauptverhandlung vor.

Rechtsanwalt Oliver Marson · Fachanwalt für Strafrecht · Stand: September 2026.