Versicherung, Strafverteidiger, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Versicherung eines Anwalts

Für das Jahr 2017 versichere ich auch weiterhin kompromisslos zu sein.

Versicherung gegenüber Mandanten

Ich werde mich auch weiterhin kompromisslos für meine Mandanten einsetzen. Der Kampf der Mandanten ist mein Kampf um das Recht der Mandanten.

Den Staatsanwälten anwaltlich versichert

Jede abweichende Rechtsmeinung eines Staatsanwalts wird anwaltlich hinterfragt. Skepsis ist das oberste Gebot kompromissloser Strafverteidigung. Keine Auseinandersetzung wird gescheut, wenn sie Chancen auf Erfolg bietet.

Den Richterinnen und Richtern versichert

Meine Versicherung gegenüber den Gerichten lautet: Ich werde euch kein Urteilsbeschaffer sein und den Interessen der Mandanten nicht schaden. Daher ist jede offene oder versteckte Voreingenommenheit im Gerichtssaal bekämpfen. Dem Verurteilungswillen mancher Richterinnen und Richter sage ich weiterhin mit allen mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten den Kampf an.

Ein Lob eines Richters an die Adresse des Strafverteidigers werde ich kritisch hinterfragen: Was habe ich falsch gemacht? Kein Weg wird mir zur Durchsetzung des Rechts zu weit sein. Der anwaltliche Erfolg wird das erkämpfte Recht für den Mandanten bleiben.

Anwaltliche Versicherung an den Anwalt

Ich werde auch weiter mir gegenüber kompromisslos sein. Deshalb sind auch eigene Rechtsauffassungen ebenso kritisch wie die der Staatsanwälte und Richter zu hinterfragen. Sie sind gegeneinander abzuwägen. Der Beschwichtigungsgrundsatz „Wird schon irgendwie gehen“  lebt leblos in der Politik. Jedoch wäre er Im Strafprozess der Todesstoß.  Die Fähigkeit, eigene Irrtümer einzugestehen und rechtzeitig andere Wege zu bestreiten gehört ebenfalls zu gelebter Strafverteidigung im Interesse der Mandanten.

So wird es gehen. Auf in ein kompromissloses neues Jahr mit den besten Wünschen an alle Mandanten, feindlichen Staatsanwälte und Richter. Auf gutes Gelingen!