Nafris im Kreise der Neupis
Keine Nafris in Berlin
Es war ein richtig schönes Silvester dieses Jahr in Berlin. Jedenfalls wenn man mal von den vielen Kriegen weltweit absieht, die da tötend toben und Städte zerstören. Und wenn man mal ausblendet, dass dort deutsche Waffen mitmischen. Und wenn man mal den Breitscheidplatz vergisst. Die größte Jubel-, Trink-, Knallkörper-, Vergessens- und Fröhlichseinmaschinerie versammelte sich wohl als riesiges Menschengemenge am Berliner Brandenburger Tor. Hinter Betonpfeilern, von tausenden Polizisten bewacht, argwöhnisch belauert wie beobachtet, mal so richtig die Freiheit rauslassend. Das soll richtig schön gewesen sein. Ob da nun nur Neupis waren, wie die Nordeuropäer neuerdings in Nordafrika gerufen werden sollen, ist nicht überliefert
Keine Nafris auf der Berliner Spaßmeile eingekreist
Aber irgendwie war es auch wie jedes Jahr, nur etwas mehr bewacht, bemauert und beschützt. Irgendwie nichts Neues halt. Immer das gleiche: trinken, essen, jubeln, schauen, knallen, tränenreich weinend, wenn das alte Jahr mit seinem Nizza das Zeitige segnet und im neuen Jahr istanbulisch seine Fortsetzung findet. Berlin, die Weltstadt, feierte zum Glück anschlagsfrei, aber zu seinem Unglück wie immer einfallslos.
Kölner Neupis und ihr Fangespiel mit Nafris
Da soll es doch viel abwechslungsreicher in Köln zugegangen sein. Die aus Neupis bestehende Polizei hat ein Spiel mit Nafris entwickelt. Ich habe es noch nicht so richtig durchschaut, was es bedeutet und bezwecken soll. Das mag an meinem verminderten Verstand liegen, der dem jedes verbeamteten Polizei-Neupis natürlich nicht gewachsen ist. Aber es klingt schon mal sehr werbeträchtig. Denn der Name "Nafris" soll auch eine Schöpfung der Polizei-Neupis sein. Ich habe mich in den Medien belesen. Das ist die Abkürzung für "Nordafrikaner". Und die wurden eingekreist. Richtig lustig muss das gewesen sein. Für die Neupis, die den Außenkreis um die Nafris bildeten und ihre Freiheit schützten. Oder schützten sie Neupis außerhalb des Kreises vor den Nafris im Kreis? Das ist mir noch nicht so ganz klar. Auch dass die verbeamteten Neupis den eingekreisten Nafris dann an die personelle Wäsche gingen verstehe ich noch nicht so recht. Hatten die denn was ausgefressen? Oder sahen die schon so aus, als ob sie was ausfressen wollten?
Ich weiß es nicht. Ist auch nicht so schlimm. Wenn wir Neupis in den USA auf dem Flughafen bis auf die Wäsche gefilzt werden ist das ja auch in Ordnung. Oder wenn der Sheriff im freien Amerika den Führerschein vom Neupi mit vorgestrecktem Colt einfordert geht das ja auch in Ordnung. Also ist es ja nur richtig, wenn wir unsere globalen Erfahrungen als Neupis mal den im Neupiland gestrandeten Nafris einfühlsam weitergeben. Schließlich sollen sie sich ja hier an unsere Gesetze halten. Und vielleicht spielen die Nafris mit uns in einem Nafri-Land auch mal dieses Spiel, dann eben wir Neupis umkreist von Nafris. Da kommt Neupispielervorfreude auf!
Fragen an die Neupi-Polizisten
Könnte es sein, dass solche Bezeichnungen und wohl kaum rechtlich gedeckten Spielchen euer rassistisches Denken über Menschen anderer Regionen zum Ausdruck bringt? Könnte es sein, dass ihr damit zumindest fahrlässig, vielleicht sogar bedingt vorsätzlich die national-völkische Ideologie in Deutschland stützt? Oder seid ihr in die AfD eingetreten? Könnte es sein, dass ihr damit dem globalen Hass der Menschen Futter gebt statt ihn zu schmälern? Meint ihr nicht, es wäre Zeit umzudenken? Wenn ihr das nicht meint: Könnt ihr mir verdenken, wenn ich mir andere Polizisten wünsche und euch aus dem Beamtenverhältnis entlassen sehen möchte?
Anwaltliche Versicherung
Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, benötigt nicht nur irgendeinen Rechtsanwalt. Vielmehr braucht er einen Strafverteidiger, der das Verfahren beherrscht, die Ermittlungsakte sorgfältig auswertet und zugleich eine klare Verteidigungsstrategie entwickelt. Denn bereits in den ersten Tagen können Entscheidungen fallen, die den weiteren Verlauf erheblich beeinflussen.
Erfahrung und Spezialisierung im Strafrecht
Ein guter Strafverteidiger beschäftigt sich nicht nur gelegentlich mit Strafsachen, sondern kennt die besonderen Abläufe bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Deshalb sollte er sowohl das materielle Strafrecht als auch das Strafprozessrecht sicher beherrschen.
Während das Strafgesetzbuch bestimmt, welches Verhalten strafbar ist, regelt die Strafprozessordnung, wie Ermittlungen, Anklage und Hauptverhandlung ablaufen. Gerade Verfahrensfehler, unzulässige Beweiserhebungen oder rechtswidrige Zwangsmaßnahmen erkennt jedoch nur, wer regelmäßig Strafverfahren führt.
Persönliche Betreuung statt wechselnder Ansprechpartner
Vertrauen bildet die Grundlage jeder Verteidigung. Deshalb muss ein Strafverteidiger erreichbar sein, verständlich erklären und auch unangenehme Fragen offen beantworten. Der Mandant sollte jederzeit wissen, wer seine Akte bearbeitet und wer ihn vor Gericht verteidigt.
Ich führe meine Kanzlei als Einzelanwalt. Daher bearbeite ich jedes Mandat persönlich. Sie sprechen nicht mit wechselnden Sachbearbeitern, sondern unmittelbar mit dem Strafverteidiger, der Ihre Akte kennt und Ihre Verteidigungsstrategie entwickelt.
Sorgfältige Aktenanalyse und eigene Ermittlungen
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit der vollständigen Akteneinsicht. Anschließend müssen Zeugenaussagen, Gutachten, digitale Daten, Durchsuchungsprotokolle und sonstige Beweismittel systematisch geprüft werden.
Dabei genügt es nicht, die Bewertung der Staatsanwaltschaft zu übernehmen. Vielmehr muss ein guter Strafverteidiger Widersprüche erkennen, alternative Geschehensabläufe prüfen und gegebenenfalls eigene Beweisanträge vorbereiten. Außerdem kann die Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Analysten oder Privatdetektiven erforderlich sein, wenn technische, wirtschaftliche oder medizinische Fragen eine Rolle spielen.
Eine klare Strategie für jedes Verfahrensstadium
Nicht jedes Verfahren erfordert dieselbe Verteidigung. Manchmal ist konsequentes Schweigen richtig, während in anderen Fällen eine frühzeitige schriftliche Einlassung zur Einstellung führen kann. Ebenso kann es sinnvoll sein, entlastende Unterlagen vorzulegen, einen Haftbefehl anzugreifen oder eine Verständigung kritisch zu prüfen.
Ein guter Strafverteidiger verspricht deshalb keinen sicheren Freispruch. Stattdessen erläutert er Chancen und Risiken, entwickelt gemeinsam mit dem Mandanten ein realistisches Ziel und passt die Strategie an neue Erkenntnisse an.
Konsequente Verteidigung in der Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung muss der Strafverteidiger vorbereitet, aufmerksam und durchsetzungsfähig auftreten. Er muss Zeugen gezielt befragen, Beweisanträge stellen und Rechtsverletzungen rechtzeitig beanstanden. Gleichzeitig sollte er erkennen, wann eine sachliche Erklärung mehr erreicht als eine unnötige Konfrontation.
Gute Strafverteidigung bedeutet daher nicht möglichst lautes Auftreten, sondern konsequentes, kontrolliertes und strategisches Handeln.
Frühzeitig Kontakt aufnehmen
Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind häufig die Handlungsmöglichkeiten. Geben Sie deshalb gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab, bevor Akteneinsicht erfolgt ist.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, eine Durchsuchung stattgefunden hat oder Sie eine Anklageschrift erhalten haben, können Sie sich an meine Kanzlei in Berlin wenden. Ich prüfe Ihren Fall persönlich, erläutere Ihnen die nächsten Schritte und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrem Verfahren passt.
Ehrenmord und KaDeWe-Raub vor Gericht

Ehrenmord im Mix mit Raub
Am Landgericht Berlin beginnt heute unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ein Strafverfahren wegen eines versuchten Ehrenmords. Im gleichen Verfahren geht es aber auch um den hinlänglich bekannten Raubüberfall auf das KaDeWe im Dezember 2014. Insgesamt sind 12 Männer angeklagt. Es gibt keine durchgehende Identität zwischen den Angeklagten und den beiden Hauptvorwürfen. Dass die Staatsanwaltschaft ein "Gesamtpaket" schnürte erscheint prozessunökonomisch.
Die Anklage ging zur Jugendkammer
Zwei der Angeklagten sind Heranwachsende. Daher wurde die Anklage bei einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts erhoben. Die Jugendkammer trennte insoweit das Verfahren ab. Im übrigen ging das Verfahren, sowohl den Raub als auch den vermeintlichen Ehrenmord betreffend, zur 32. Großen Schwurgerichtskammer. Die hat nun auch den Raub zu verhandeln.
20 Strafverteidiger und 10 Angeklagte
Wegen des Umfangs des Verfahrens werden insgesamt 20 Rechtsanwälte verteidigen. Bis Juni 2017 sind zunächst fast 70 Hauptverhandlungstage anberaumt worden.
Die Hauptverhandlung als Blackbox
Nun beginnt also der Prozess. Und sollte es heute zur Verlesung der über 200 Seiten umfassenden Anklageschrift kommen, stellt sich die Frage, was danach kommt.
Erst Ehrenmord und dann Raub oder doch umgekehrt?
Eine Zeugenliste hat das Gericht bisher nicht erstellt. Man wolle noch abwarten, wie die ersten Prozesstage anlaufen. So jedenfalls hieß es aus Gerichtskreisen. Was unseren Mandanten betrifft, den ich gemeinsam mit dem Kollegen Ulrich Drewes verteidige, wird ihm "nur" die Beteiligung an dem versuchten Ehrenmord angelastet. Wegen des Raubes ist er nicht angeklagt. Auch wir sind gespannt, wie die ersten Prozesstage so "anlaufen". Und dann werden wir schon irgendwie mitbekommen, ob wir erst im Frühjahr 2017 so richtig was zu tun haben, weil es vorher um den Raub geht. Oder kommt es doch anders herum? Ein Prozess mit Überraschungen. Vielleicht warten noch andere Überraschungen auf die Prozessbeteiligten. Lassen wir uns doch einfach mal überraschen so kurz vor Nikolaus.
Mit Igel neuer US-Präsidentschaftskandidat aufgetaucht
Igel statt Clinton oder Trump

Bewaffneter Friede
(Wilhelm Busch)
Ganz unverhofft an einem Hügel
sind sich begegnet Fuchs und Igel. Halt, rief der Fuchs, du Bösewicht! Kennst du des Königs Ordre nicht? Ist nicht der Friede längst verkündigt, und weißt du nicht, dass jeder sündigt,
der immer noch gerüstet geht? Im Namen seiner Majestät,
geh her und übergib dein Fell. Der Igel sprach: Nur nicht so schnell. Lass dir erst deine Zähne brechen, dann wollen wir uns weiter sprechen! Und allsogleich macht er sich rund, schließt seinen dichten Stachelbund und trotzt getrost der ganzen Welt,
bewaffnet, doch als Friedensheld.
Go home
Wir hören von Ihren perversen Ausfällen gegen Farbige und Frauen, Mr. Trump. Wir werden gelangweilt mit Ihrem elektronischen Nachrichtenverkehr, Mrs. Clinton. Wir wollen aber Weltfrieden, Mr. Trump. Wir wollen die Beendigung des Krieges in Syrien, Mrs. Clinton. Wir hören von Ihnen nichts dergleichen. Wir wollen Sie deshalb nicht, meine Damen und Herren. Ich wähle daher den Igel!
Schuldig, weil er Schuld sein muss

Wie ein Gericht Schuld feststellte
Schuld habe der Angeklagte, so urteilte das Landgericht Weiden am Freitag vergangener Woche. Der Angeklagte wurde u.a. wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen an einem 9-jährigen Jungen und wegen Körperverletzung an dessen Mutter verurteilt.
Aussage gegen Aussage
Zum Zeitpunkt der Gewaltanwendung gegen den Jungen befanden sich zwei weitere Personen am Tatort, nämlich die Mutter und der Angeklagte. Die Mutter bekundete in mehreren polizeilichen Vernehmungen, ihr Sohn sei im Bad beim Duschen gestürzt und habe sich dabei Kopfverletzungen zugezogen. Erst ein Jahr später beschuldigte sie plötzlich den Angeklagten der Tat. Sie habe Schreie ihres Sohnes und dumpfe Schläge gehört, nachdem sie den Angeklagten ins Bad gehen sah.
Der Angeklagte gab zunächst als Zeuge befragt auch an, es sei ein Unfall im Bad gewesen. Erst in der Hauptverhandlung sagte er mit einer vom Verteidiger verlesenen Einlassung aus, er habe gesehen, wie die Mutter mit dem Duschkopf auf den in der Dusche stehenden Jungen einschlug. Seine Darlegungen waren detailliert und umfangreich. Er präsentierte dem Gericht ein ganzes Motivbündel, warum er zunächst bei der Polizei sein Wissen verschwiegen und die Unwahrheit gesagt habe. So gab er an, u. a. davor Angst gehabt zu haben, allein wegen seiner Vergangenheit und der Tatsache, mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten zu sein, als Tatverdächtiger angesehen zu werden. Diese Angst sollte sich bestätigen. Nach Verlesung der Einlassung erklärte er seine Bereitschaft, Fragen des Gerichts zu beantworten. Das Gericht verzichtete darauf, ihn zum Kerngeschehen zu befragen.
Ermittlungsbehörden ermittelten einäugig
Die Ermittlungen wurden ausschließlich gegen den späteren Angeklagten geführt. Ein Kriminalbeamter sagte vor Gericht aus, dass dies auf Weisung des Staatsanwalts erfolgt sei. Deshalb habe sich die Frage nicht gestellt, ob auch die Mutter Schuld an dem Tod des Jungen träfe. Auch habe die Mutter bisher unauffällig gelebt. Dagegen sei der Angeklagte mehrfach vorbestraft, weshalb man von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen sei. Ermittlungen zu einer möglichen Täterschaft der Mutter seien deshalb nicht geführt worden.
Die mündliche Urteilsbegründung
Das Gericht ging, wie die Verteidigung, von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation aus. Nun käme es auf die Glaubwürdigkeit an, so das Gericht. Dazu stellte es auf "die Persönlichkeiten" des Angeklagten und der Mutter ab. Nach dieser Einleitung wurde der Boden der Sachlichkeit weich unter den Füßen.
Die Schuldformel von Weiden
Der Vorsitzende machte bei der weiteren Urteilsbegründung aus seinem Herzen keine Mördergrube, wie eine örtliche Zeitung schrieb. Lautstark, teilweise ausfällig gegen den Angeklagten und höhnend erschienen seine Ausführungen. Die Überzeugung von der Schuld begründete das Gericht im Kern mit den Vorstrafen des Angeklagten und seinem vermeintlich schlechten Charakter. So laute der zweite Vorname des Angeklagten "Manipulation". Er habe alle und jeden manipuliert. Der Richter beglückwünschte den Angeklagten dafür, dass er brutal auf einen Jungen eingeschlagen habe: "Glückwunsch, haben Sie toll gemacht". Auch brachte der Richter zum Ausdruck, dass eine höhere Strafe verhängt worden wäre, wenn mehr als lebenslang gehen würde. Die Aufzählung solcher und ähnlicher Ausführungen könnte fortgesetzt werden. Hier scheint jedenfalls eine besondere Weidener Schuldformel angewendet worden zu sein: wer einmal Schuld hatte soll immer schuld haben.
Die Unschuldsformel von Weiden
Die Mutter sei glaubwürdig, so das Gericht. Sie habe immer ein anständiges Leben geführt, habe den Sohn geliebt und habe kein Motiv für die Tötung ihres Sohnes gehabt. Dass die Zeugin über ein Jahr hinweg die Ermittlungsbehörden anlog und sich auch bei ihrer gerichtlichen Vernehmung widersprach, erwähnte das Gericht. Gründe dafür, weshalb man ihr dennoch uneingeschränkt Glauben schenkte, wurden nicht benannt. Das scheint die Weidener Unschuldsformel zu sein: Wer bisher keine Schuld hatte soll auch nachher keine Schuld haben.
Revision gegen Urteil
Heute wurde Revision gegen das Urteil eingelegt. Und schön wäre es für das Revisionsverfahren, wenn der wesentliche Teil der mündlichen Urteilsbegründung in das schriftliche Urteil einfließt.
Strafanzeige gegen Staatsanwalt während des Plädoyers
Strafanzeige wegen Strafvereitelung
In dem Strafprozess am Landgericht Weiden waren letzten Freitag die Plädoyers fällig. Der Staatsanwalt plädierte wegen Misshandlung und Mord eines Kindes auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Tötung sei aus niedrigen Beweggründen erfolgt.
Wer war der Täter
Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. In einer 30 seitigen Einlassung legte er zu Prozessbeginn vor 3 Wochen dar, wie die Mutter ihr eigenes Kind getötet habe. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft verzichteten weitestgehend darauf, den Angeklagten persönlich nach der Verlesung der Einlassung zu befragen. Für den Staatsanwalt stand nach seinem Plädoyer fest, dass der Angeklagte der Täter war. Das war auch logisch. Jedenfalls für ihn, nicht für den Strafverteidiger.
Strafverteidiger stellt Strafanzeige gegen Staatsanwalt
Das Plädoyer der Verteidigung ging von einer Aussage gegen Aussage Konstellation aus. Die Einlassungen des Angeklagten waren nicht widerlegt worden. Im Hinblick auf Dutzende Falschaussagen der Mutter war diese aus hiesiger Sicht völlig unglaubwürdig.
Also forderte ich einen auf den Zweifelsgrundsatz gestützten Freispruch. Der spezifischen Logik des Staatsanwalts hinsichtlich der Schuld des Angeklagten bleibt wegen seiner Absurdität ein gesonderter Beitrag vorbehalten.
Tatsache ist, dass die Anklagebehörde in Kenntnis der Anwesenheit der Mutter am Ort des Geschehens nie auf den Gedanken kam die Sache mit zwei Augen zu betrachten. So sagte ein Vernehmungsbeamter auf meine Frage nach dem "warum" für unterlassene Ermittlungen in Richtung der Mutter merkwürdiges aus. Die Frage habe sich nicht gestellt. Der Staatsanwalt habe angewiesen nur gegen den Angeklagten zu ermitteln. Der sei vorbestraft und als gewalttätig bekannt. Die Mutter dagegen sei ein unbeschriebenes Blatt. Daher konnte es mit dieser beschränkten Logik des Staatsanwalts auch nur einen Täter geben. Das machte ich ihm während des Plädoyers zum Vorwurf. Und da dieser Vorwurf keinen Showeffekt für die Medien im Saal darstellte, erstattete ich Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt.
Strafanzeige gegen die Mutter und Nebenklägerin
Auch gegen die Mutter stellte ich während des Plädoyers Strafanzeige. Nämlich wegen des Verdachts des Totschlags oder der fahrlässigen Tötung jeweils durch Unterlassen und wegen unterlassener Hilfeleistung. Denn wenn die Mutter, wie sie bekundete, die Schreie ihres Kindes und Schläge "wie gegen einen Boxsack" gehört hatte, hat sie dich danach tatverdächtig gemacht. So habe sie nach diesen Wahrnehmungen die Wohnung verlassen. Mit dem Auto fuhr sie ins Krankenhaus und ließ sich dort stationär aufnehmen. Sie hatte ein 3 x 3 cm kleines Hämatom am Kopf. Die Kopfhaut war nicht eingerissen. Hilfe für ihren Sohn holte sie nicht. Der Sohn verstarb Stunden später an seinen erlittenen Kopfverletzungen. Bei der Reanimation 8 Stunden später war der Körper des Jungen noch warm. Wenn hypothetisch der Angeklagte die Kopfverletzungen verursacht hat, dann wäre zu untersuchen gewesen, ob sich die Mutter im Sinne der nun erfolgten Strafanzeige mitschuldig gemacht hat.
Urteil wie Antrag des Staatsanwalts
Die Schwurgerichtskammer hatte nach 9 Verhandlungstagen und Dutzenden vernommenen Zeugen sowie Sachverständigen eine harte Nuss zu knacken. Das merkte man besonders an der selten langen Urteilsberatung, die wie ein Marathonlauf ohne Pause bemerkenswerte 45 Minuten (nicht Stunden!) andauerte. Freitag ab eins macht jeder seins. Das Urteil war schnell verkündet. Dann war endlich Wochenende. Die mündliche Begründung werde ich niemandem vorenthalten. Fortsetzung folgt.
Staatsanwalt als Opfer einer Misshandlung

Staatsanwalt von Strafverteidigern misshandelt
Die Behauptung, ein Staatsanwalt sei misshandelt worden, ist natürlich nur eine Hypothese. Und erst recht würden Rechtsanwälte niemals einen Staatsanwalt misshandeln. Jedenfalls nicht vorsätzlich. Und wenn doch, so nur im Interesse der Wahrheitsfindung. Realistischer wäre die Frage, ob sich dennoch ein Staatsanwalt misshandelt fühlen könnte und wie er dann reagiert.
Staatsanwalt kein Schutzbefohlener
Nun wissen wir um die Strafbarkeit der Misshandlung Schutzbefohlener. Darunter fallen Staatsanwälte regelmäßig nicht. Das wissen die Vertreter der Anklagebehörde natürlich auch. Und wenn sie sich misshandelt fühlen so können sie mit dem StGB nicht viel machen gegen die nicht strafrechtlich relevant handelnden Strafverteidiger in der Hauptverhandlung.
Kann sich ein Anklagevertreter misshandelt fühlen?
Auch wenn ich nicht in die Köpfe der Staatsanwälte und in ihr wahres Gefühlsleben eindringen kann, so meine ich die Frage bejahen zu können. denn auch sie sind halt Menschen, auch wenn manche es kaum glauben wollen. Das erkläre ich mit meinem Bauchgefühl. Und das ist im Laufe der Praxisjahre entstanden, wobei eine Zunahme des gefühlten Bauchgefühlsumfangs nicht zu verhehlen ist.
Die hypothetisch denkbare Misshandlungsmethode
Denkbar wäre als Ort des Misshandlungsgeschehens der Sitzungssaal eines Gerichts. Darin tobt die Hauptverhandlung und die Strafverteidiger toben sich aus. Hier geht um den Anklagevorwurf der Misshandlung Schutzbefohlener und um eine spätere Tötungshandlung an dem schutzbefohlenen Kind. Als Täter für die Misshandlung kommt nur der Angeklagte in Frage. Aber für die Tötungshandlung kommt daneben auch eine weitere Person in Betracht, die im relevanten Zeitraum ebenfalls am Tatort verweilte. Die Misshandlungsmethode ist die Befragung von Zeugen durch die Strafverteidiger.
Der Misshandlungsvorwurf der Anklage
Die Anklage unterstellt dem Angeklagten, dem schutzbefohlenen Kind das Essen entzogen zu haben. Auch habe er ihn geschlagen, wodurch das Kind mit blauen Flecken übersät gewesen sei.
Ein Vernehmungsbeamter wird von den Strafverteidigern zeugenschaftlich befragt. Er will wissen, ob und wenn welche Erkenntnisse ermittelt wurden, die eine mögliche Täterschaft der zweiten Person hinsichtlich der Tötungshandlung betreffen. Der Zeuge druckst rum. Der Staatsanwalt wird unruhig und fahrig. Auch lüftet er das Hinterteil abwechselnd, rutscht von einer Hälfte zur anderen.
Deshalb scheint es, der Strafverteidiger habe dem Staatsanwalt mit dieser Fragestellung eine brennende Fackel unter das Gesäß gepackt. Die Misshandlung schien ihre Wirkung zu zeigen. Noch furchtbarer wurden die Qualen des Staatsanwalts, als der Zeuge von der Polizei die Frage auch noch ehrlich beantwortet. Und so führt er dann aus, dass es eine Weisung des Staatsanwalts gegeben habe, wonach gegen den Angeklagten zu ermitteln sei. An diese Weisung habe man sich gehalten. Deshalb seien weitere Ermittlungen unterblieben, die eine mögliche Tatbegehung der zweiten am Tatort anwesenden Person betreffen. Das veranlasste den Strafverteidiger zu der höchst dümmlichen, aber körperliche Schmerzen verursachenden Frage nach dem warum. Und da war dann auch die Schmerzgrenze des Staatsanwalts überschritten. Er schrie auf und rügte nicht formell aber zeternd die Unzulässigkeit der Fragestellung. Damit drang er aber nicht durch beim Gericht. Vermutlich war das die dritte Misshandlungsattacke nach dem Strafverteidiger und dem Zeugen.
Eine Entschuldigung des Anwaltstäters
Hiermit entschuldige ich mich für die erfundene Geschichte. Die ist meiner überschäumenden Phantasie zuzuschreiben. Dafür kann nur ein krankes Anwaltshirn verantwortlich sein.
Befangenheitsantrag gegen Richter im Weidener Mordprozess
Befangenheitsantrag wegen Interview vor Prozessbeginn
Ein Fernsehinterview eines Mitglieds der 1. Schwurgerichtskammer war Anlass für einen Befangenheitsantrag in dem Weidener Strafverfahren wegen Totschlags bzw. Mordes eines Kindes.
Sachverhalt zum Befangenheitsantrag
Am 11.10.2016 gab ein beisitzender Richter dem Fernsehsender „Oberpfalz TV" ein Interview. Dieses Interview gab er gegen 8:45 Uhr des 11.10.2016 und somit vor Beginn des Strafprozesses, der auf 9:00 Uhr des gleichen Tages terminiert war. Der ihn interviewende Fernsehjournalist stellte dem Richter folgende Frage zu dem anstehenden Strafprozess: „Was ist das mögliche Strafmaß bei einer Verurteilung?"
Die Frage beantwortete der Richter Herr wie folgt: „Bei einer Verurteilung wegen Mordes wäre als Strafe die lebenslange Freiheitsstrafe auszusprechen, im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags wäre eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahre, im besonders schweren Fall auch lebenslänglich möglich."
Die Gründe für den Befangenheitsantrag
Mein Mandant ließ daraufhin gegen den interviewten Richter einen Befangenheitsantrag stellen und begründete ihn im wesentlichen wie folgt.
Alternativlose verurteilung wegen Totschlag oder Mord
Die Ausführungen des Richters vermitteln den Eindruck fehlender Objektivität und bereits erfolgter Festlegung auf eine alternativlose Verurteilung entweder wegen Totschlags oder Mordes. So beinhalten seine Äußerungen lediglich Ausführungen zum unterschiedlichen Strafrahmen bzw. Strafmaß bei diesen beiden Straftatbeständen.
Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge ausgeschlossen
Der Eindruck einseitiger Festlegung auf Verurteilung wird auch dadurch hervorgerufen, dass die Ausführungen des Richters eine alternative Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge vermissen lassen.
Auch berücksichtigte der Mandant die völlig allgemein gehaltene Fragestellung des Journalisten. Dabei wurde ohne jegliche Bezugnahme und Begrenzung auf konkrete Straftatbestände lediglich das mögliche Strafmaß im Falle einer Verurteilung hinterfragt.
In diesem Kontext ist der Mandant der Auffassung, dass ein Richter in jeder Situation eines laufenden Strafverfahrens seine Objektivität und Unparteilichkeit bei Beantwortung der Frage nach außen unter Beweis zu stellen hat. Daraus ergibt sich zwingend die Anforderung an jeden Richter, bei einer - wie hier – völlig allgemein gehaltenen Fragestellung zum Strafmaß der Antwort durch konkretisierende und ergänzende Angaben einen Inhalt zu verleihen. Nur so können Zweifel an der Objektivität und Unparteilichkeit vermieden werden. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.
Fehlende Unparteilichkeit des Richters
Unparteilich wäre die Antwort nur dann gewesen, wenn der Richter unmissverständlich klargestellt hätte, dass das Gericht in der noch anstehenden Beweisaufnahme zunächst zu einem Schuldspruch kommen müsse und nur dann eine Verurteilung in Betracht käme. Die Möglichkeit eines Freispruchs wird von dem Richter erst gar nicht erwähnt.
Anschließend und mindestens wäre es erforderlich gewesen zum Ausdruck zu bringen, dass sich das Strafmaß - sollte ein Schuldspruch erfolgen - eben auch aus einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eben nicht nur aus dem für Totschlag und Mord vorgesehenen Strafrahmen ergeben kann.
Anforderungen an Richter bei öffentlichen Äußerungen
Kein Richter ist verpflichtet, Fragen in der Öffentlichkeit zu beantworten. Wenn er sich aber dazu entscheidet, ist er dazu verpflichtet, seine Unparteilichkeit unter allen Umständen unter Beweis zu stellen. Gerade deshalb wäre es erforderlich gewesen, der allgemein gehaltenen Fragestellung einen konkretisierenden Antwortinhalt hinzuzufügen. So aber erweckten die begrenzten Ausführungen den Eindruck, der Richter habe sich schon vor Prozessauftakt und vor Beweisaufnahme festgelegt. Entweder Verurteilung wegen Mordes oder wegen Totschlags, wobei nur noch über das Strafmaß in Abhängigkeit der Anwendung des jeweiligen Straftatbestandes zu entscheiden ist. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge scheint bereits ausgeschlossen.
Gericht wies Befangenheitsantrag zurück
Die Gründe, mit dem der Befangenheitsantrag abgewiesen wurden, fielen knapp aus. So sei der für befangen erklärte Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan der Pressesprecher des Gerichts. In dieser Eigenschaft habe er sich öffentlich geäußert. Das müsse ein verständiger Angeklagter erkennen. Auch habe er im Interview nicht erwähnen müssen, dass auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht käme. Denn die Anklage ginge von Totschlag aus und der Eröffnungsbeschluss enthalte einen rechtlichen Hinweis. Danach käme auch Mord aus niedrigen Beweggründen in Betracht.
Befangenheitsantrag und Revision
Jeder mag seine Meinung zu den Gründen im Befangenheitsantrag und im Beschluss des Gerichts haben. Hier jedenfalls überzeugt die Begründung des Landgerichts weder den Angeklagten noch den Strafverteidiger. Sollte es notwendig sein, ist das sicherlich ein Thema mit Potential für die Revision vor dem BGH.
Ist Zeugin Totschlägerin des eigenen Sohnes?
Zeugin bekundet diffuses im Weidener Totschlagsprozess
In dem vorgestern (11.10.16) vor dem Landgericht Weiden begonnenen Strafprozess hat der Angeklagte den ihm zur Last gelegten Totschlag eines neunjährigen Jungens bestritten.
Mutter wurde als Zeugin vernommen
Am gestrigen zweiten Prozesstag (12.10.16) wurde die Mutter zeugenschaftlich vernommen. Etwa 6 Stunden musste sie sich den Fragen des Gerichts, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft stellen. Und die lange Vernehmung hatte ihre Ursachen: Die polizeilichen Zeugenvernehmungen weisen eine unübersehbare fehlende Konstanz auf. Sie sind gekennzeichnet durch lückenhafte Darlegungen. Lange Zeit gab sie an, sich an die Vorfälle nicht erinnern zu können und beharrte auf einem Unfall beim Duschen, bei dem der Sohn ausgerutscht und so zu Tode gekommen sei. Erst viel später kippte ihr Aussageverhalten. Plötzlich sei es der Angeklagte gewesen, der den Sohn im Badezimmer geschlagen habe. Allerdings habe sie das nicht gesehen, sondern nur gehört. Es seien dumpfe Geräusche und Schreie ihres Sohnes zu hören gewesen. Die diesbezüglichen Bekundungen sind von kaum zu überbietender Detailarmut gekennzeichnet. Die Frage der Vernehmungsbeamten, warum sie in dieser Situation den Ort des Geschehens verließ, in ein Krankenhaus fuhr und sich dort stationär aufnehmen ließ, jedoch die Polizei nicht verständigte, konnte sie schon damals nicht aus eigenem Antrieb beantworten. Auch bei ihrer heutigen gerichtlichen Vernehmung stellte sich die Aussagequalität nicht anders als bei der Polizei dar: detailarm, inkonstant, lückenhaft, widersprüchlich, unschlüssig und lebensfremd.
Aussage gegen Aussage
Aus Sicht der Verteidigung ist zum jetzigen Zeitpunkt der Beweisaufnahme von einer Aussage gegen Aussage Konstellation auszugehen. Der Angeklagte beschuldigt die Zeugin und Mutter der Tat, die Mutter den Angeklagten. Allerdings gibt es einen qualitativen Unterschied: während die Bekundungen der Zeugin die vorgenannten Schwachpunkte hinsichtlich der Glaubwürdigkeit aufweisen, sind die Einlassungen des Angeklagten detailreich, logisch, schlüssig und jedenfalls bisher nicht wiederlegbar.
Ist die Zeugin die Täterin?
Weil zum relevanten Zeitpunkt nur die Zeugin und der Angeklagte am Tatort waren, kann auch nur einer von beiden oder - alternativ -könnten beide Täter sein. Der Prozess ist ergebnisoffen. Die Darstellung in diesem Fernsehbeitrag, wonach die Mutter den Angeklagten schwer belaste, dürfte unter juristischen Gesichtspunkten so indifferent jedenfalls nicht haltbar sein.
LG Weiden: Misshandlung und Totschlag eines neunjährigen Jungen?
Anklage lautet auf Misshandlung und Totschlag eines Kindes
Heute, dem 12.10.2016, hat am Landgericht Weiden in der Oberpfalz ein Strafprozess wegen Misshandlung und Totschlags begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft meinem Mandanten vor, den Jungen erst gequält und später getötet zu haben. Die Tat habe sich laut Anklage 2014 ereignet. Der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts enthält einen rechtlichen Hinweis, wonach auch Mord aus niedrigen Beweggründen vorliegen könnte. Solche Hinweise sind regelmäßig zu erteilen, damit der Angeklagte seine Verteidigung auf eine mögliche veränderte Rechtslage einstellen kann.
Misshandlung während der Betreuung
Die Kindesmutter soll 8 Wochen wegen einer Erkrankung zu einer Kur gewesen sein. In dieser Zeit habe sie ihren Sohn der Betreuung durch den Angeklagten anvertraut. Zu diesem Zweck habe sie ihm mit einer notariell beurkundeten Erklärung auch das Sorgerecht übertragen. Während die Mutter zur Kur und der Junge in der Obhut des Mandanten gewesen sei, habe er ihn in unterschiedlicher Weise misshandelt. In der Anklage werden dazu Schläge, Strafarbeiten u.a.m. benannt. Die Folge sei gewesen, so die Anklage, dass der Junge den Lebensmut verloren hätte.
Tötung des Jungen
Nach der Rückkehr der Mutter soll ihr Sohn im Badezimmer ihrer Wohnung getötet worden sein. Das gerichtsmedizinische Gutachten geht von massiven Schlägen gegen den Kopf aus, die zu inneren Verletzungen und so zum Tod geführt hätten.
Mutter ging von Unfall aus
Die als Zeugin vernommene Mutter soll erklärt haben, dass der Junge beim Duschen ausgerutscht und gestürzt sei. Ihm sei dann schlecht gewesen. Er sei noch selbst ins Bett gegangen, am nächsten Morgen habe ihn ihr Bekannter (der Angeklagte) tot im Bett aufgefunden. Später soll die Zeugin ihr Aussageverhalten geändert und meinen Mandanten massiv belastet haben. Es ist davon auszugehen, dass sich im Zeitraum der möglichen Gewalteinwirkung die Mutter durchgehend und der Angeklagte zeitweise am Ort des Geschehens befunden haben.
Besonderheiten des Strafprozesses
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, aber er schweigt nicht. Er lässt sich mit einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung zu den Anklagevorwürfen ein und steht auch zur Beantwortung von Fragen durch das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten zur Verfügung. Zunächst sind 9 Hauptverhandlungstage anberaumt worden.