LG Weiden: Misshandlung und Totschlag eines neunjährigen Jungen?

Anklage lautet auf Misshandlung und Totschlag eines Kindes
Heute, dem 12.10.2016, hat am Landgericht Weiden in der Oberpfalz ein Strafprozess wegen Misshandlung und Totschlags begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft meinem Mandanten vor, den Jungen erst gequält und später getötet zu haben. Die Tat habe sich laut Anklage 2014 ereignet. Der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts enthält einen rechtlichen Hinweis, wonach auch Mord aus niedrigen Beweggründen vorliegen könnte. Solche Hinweise sind regelmäßig zu erteilen (wie hier), damit der Angeklagte seine Verteidigung auf eine mögliche veränderte Rechtslage einstellen kann.
Misshandlung während der Betreuung
Die Kindesmutter soll 8 Wochen wegen einer Erkrankung zu einer Kur gewesen sein. In dieser Zeit habe sie ihren Sohn der Betreuung durch den Angeklagten anvertraut. Zu diesem Zweck habe sie ihm mit einer notariell beurkundeten Erklärung auch das Sorgerecht übertragen. Während die Mutter zur Kur und der Junge in der Obhut des Mandanten gewesen sei, habe er ihn in unterschiedlicher Weise misshandelt. In der Anklage werden dazu Schläge, Strafarbeiten u.a.m. benannt. Die Folge sei gewesen, so die Anklage, dass der Junge den Lebensmut verloren hätte.
Tötung des Jungen
Nach der Rückkehr der Mutter soll ihr Sohn im Badezimmer ihrer Wohnung getötet worden sein. Das gerichtsmedizinische Gutachten geht von massiven Schlägen gegen den Kopf aus, die zu inneren Verletzungen und so zum Tod geführt hätten.
Mutter ging von Unfall aus
Die als Zeugin vernommene Mutter soll erklärt haben, dass der Junge beim Duschen ausgerutscht und gestürzt sei. Ihm sei dann schlecht gewesen. Er sei noch selbst ins Bett gegangen, am nächsten Morgen habe ihn ihr Bekannter (der Angeklagte) tot im Bett aufgefunden. Später soll die Zeugin ihr Aussageverhalten geändert und meinen Mandanten massiv belastet haben. Es ist davon auszugehen, dass sich im Zeitraum der möglichen Gewalteinwirkung die Mutter durchgehend und der Angeklagte zeitweise am Ort des Geschehens befunden haben.
Besonderheiten des Strafprozesses
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, aber er schweigt nicht. Er lässt sich mit einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung zu den Anklagevorwürfen ein und steht auch zur Beantwortung von Fragen durch das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten zur Verfügung. Zunächst sind 9 Hauptverhandlungstage anberaumt worden. Näheres zum Prozessauftakt auch hier und hier.
Strafzumessung bei 4,5 kg Chrystal Meth

Chrystal Meth: Revision der Staatsanwaltschaft scheitert vor BGH
In einem Strafverfahren wegen des Handels mit 4,5 kg Chrystal Meth und mit Ecstasy sprach das Berliner Landgericht am 09.12.2015 sein Urteil gegen zwei Mandanten: 5 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe (§ 29a BtMG). Der Verfall wurde in Höhe von 14.800 €, der erweiterte Verfall in Höhe von ca. 450.000 € angeordnet. Damit schloss sich das Gericht weitestgehend den Anträgen der Strafverteidiger an und blieb weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 8 Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigungsstrategie der Mandanten trug ganz wesentlich zu dem maßvollen Urteil bei. Darüber berichtete ich bereits hier.
Revision der Staatsanwaltschaft wegen Lücken bei Strafzumessung
Die Berliner Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein und beschränkte das Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch (Strafzumessung). Der Generalstaatsanwalt beantragte mündliche Verhandlung. Die fand nun am 14. September 2016 vor dem 5. Strafsenat des BGH in Leipzig statt. Dort trug der Oberstaatsanwalt die aus seiner Sicht bestehenden Lücken, die das Urteil zu Gunsten der Angeklagten nach seiner Ansicht aufweise, mündlich vor. So wurde gerügt, dass dem Geständnis der Angeklagten zum Handel mit Chrystal Meth ein zu hoher Stellenwert (strafmildernd) eingeräumt worden sei, weil die "Beweisdichte" ohnehin zum Schuldspruch geführt hätte. Auch habe es eine Überbewertung hinsichtlich der Offenbarungen gegeben, in welchem Umfang Gewinne aus den Drogengeschäften erzielt wurden und auf welchen Konten die Gelder im Ausland deponiert wurden. Denn auch das sei im Vorfeld ermittelt worden. Gerügt wurde daneben, dass das Landgericht Berlin die Art und Weise des Handels mit Chrystal Meth (Vorratshaltung in der eigenen Wohnung und Verkauf in der Wohnung bzw. über den Postweg) nicht in die Strafzumessung einbezogen habe. Auch So habe das Landgericht die Gefährlichkeit von Chrystal Meth nicht erkannt. Es sei lediglich von einer "gefährlichen" statt von einer "sehr gefährlichen" Droge ausgegangen.
Strafverteidiger widersprachen Rechtsargumentation
Wir Verteidiger widersprachen in unseren mündlichen Vorträgen vor dem BGH der Rechtsauffassung des Generalstaatsanwalts. So ist ein von Reue und Einsicht getragenes Geständnis auch dann strafmildernd zu berücksichtigen, wenn die Beweislage auch ohne ihm einen Schuldspruch zur Folge haben könnte. Jedenfalls gibt es keinen Zusammenhang zwischen einer hohen "Beweisdichte", die die strafmildernde Wirkung des Geständnisses schmälern würde. Der sachlich falsche Vortrag, es seien alle Konten und Drogengelder in siebenstelliger Höhe ohne Zutun der Angeklagten ermittelt worden, wurde widersprochen. Tatsächlich hatten sie dem Gericht ein der Staatsanwaltschaft nicht bekanntes Auslandskonto mit erheblichen Drogengeldern im sechsstelligen Bereich preisgegeben. Auch die Art und Weise des Handeltreibens wies nichts auf, was besonders war oder auf gesteigerte hohe kriminelle Energie schließen ließ. Im Gegenteil: der Handel über die eigene Wohnung war einfach strukturiert. Die Küfer kamen, zahlten und erhielten die Ware. Dass dafür natürlich Vorräte vorhanden sein mussten liegt auf der Hand und unterscheidet sich auch nicht vom legalen Handel. Und letzlich war es eine Wortspielerei ("gefährlich" statt "sehr gefährlich"), mit der die Staatsanwaltschaft versuchte, eine Lücke im Urteil ausfindig zu machen.
Urteil des BGH im Chrystal Meth - Fall
Der BGH verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft mit Urteil vom 14. September 2016. Es seien dem Landgericht keine Fehler bei der Strafzumessung unterlaufen. Auch weiche die Freiheitsstrafe nicht unerträglich von vergleichbaren Fällen ab. Im Übrigen schloss sich der BGH ausdrücklich der Rechtsauffassung der Strafverteidiger an.
Richterin kann Geburt des Freispruchs nicht verhindern

Richterin verkündet "leider" einen Freispruch
Am AG Tiergarten hatte sich im August 2016 ein Mandant wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen gem. §§ 176 und 176a StGB zu verantworten. Die angeblichen Straftaten liegen 8 Jahre zurück und sollen sich 2008 ereignet haben. Die Handlungen als solche räumte der Mandant nun in der Hauptverhandlung ein. Allerdings hatte er sich darauf berufen, dass die beiden Jungen nicht wie in der Anklage behauptet 13, sondern 15 Jahre, mindestens jedenfalls 14 Jahre alt waren. So hätte der eine ihm berichtet, er besuche die 9. Klasse.
Richterin vernahm die betroffenen Zeugen
Bei der gerichtlichen Zeugenvernehmung konnte sich einer der beiden Zeugen überhaupt nicht mehr erinnern, wann es zu den Handlungen gekommen sei und ob er mit dem angeklagten Mandanten über sein Alter gesprochen habe. Der andere Zeuge räumte die sexuellen Handlungen auch freimütig ein und bestätigte die Einlassung des Mandanten, ihm damals erzählt zu haben, die 9. Klasse zu besuchen. Beide Zeugen sprachen von einvernehmlichem Sex. Auf einem bei den Akten befindlichen Foto eines der Zeugen aus dem "Tatzeitraum" präsentierte sich dieser nackt und auch ansonsten in "voller Pracht". Die Richterin meinte in Übereinstimmung mit der Verteidigung, dass man vom Aussehen her eher von einem Jugendlichen statt von einem Kind ausgehen müsse.
Richterin unterbrach die Hauptverhandlung
Das Schöffengericht zog sich zu einer nicht enden wollenden Beratung zurück. Nach einer 3/4 Stunde fragte mich mein Mandant, was denn das Gericht mache. Ich meinte, die hoffen wohl, etwas in den Akten zu finden, um den schon im Geburtskanal befindlichen Freispruch noch verhindern zu können. Dann gab es ein Rechtsgespräch, bei dem die Staatsanwältin und der Verteidiger nach ihrer Rechtsmeinung befragt wurden. Frau Staatsanwältin warf den dolus eventualis in die Debatte, konnte den aber nicht so recht begründen. Ich warf nur in die Debatte, dass ich einen Freispruch beantragen werde, weil es an der subjektiven Seite ermangele (Vorsatz).
Nochmals unterbrach die Richterin die Verhandlung. Wieder dauerte es ewig, die Justizwachtmeister erschienen vor dem Saal, weil sie längst Feierabend hatten und eigentlich weg wollten.
Richterin verkündet "leider" Freispruch
Nach den Plädoyers verkündete die Richterin den Freispruch. In der mündlichen Urteilsbegründung bestätigte sich meine Vermutung, dass sie mit Verurteilungswillen an die Beweisaufnahme gegangen war und die Verhandlungsunterbrechungen vermutlich nutzte, um die Geburt des Freispruchs noch zu verhindern. Denn mehrfach betonte sie bei der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte "leider" nicht zu widerlegen wäre, dass die Zeugen "leider" den Anklagevorwurf nicht stützen konnten und dass "leider" nach dem Grundsatz in dubio pro reo auf Freispruch zu erkennen war.
Leider den Zweifelsgrundsatz anwenden?
Ich dachte immer, Richter wenden den Zweifelsgrundsatz nicht "leider" an, sondern selbstverständlich in der Grundüberzeugung der Notwendigkeit, rechtsstaatlichen Grundsätzen praktische Geltung zu verschaffen. Aus meiner Praxiserfahrung meine ich sagen zu können, dass es leider noch mehr solche Richter gibt wie die Richterin in diesem Verfahren. Und in diesem Zusammenhang steht das "leider" ohne Anführungszeichen.
Auch andere Verfahren wie hier zeigen, wie Richter nach meiner Wahrnehmung mit Verurteilungswillen agieren. Mehr zu Straftaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern finden Sie auch hier.
Louvre: Mona Lisa sagt "Nein" zu "Nein heißt Nein"

Mona Lisa aus Paris zu "Nein heißt Nein" in Berlin
Gestern erlebten die Besucher des Louvre eine Pressekonferenz der besonderen Art. Zu ihr hatte nicht etwa die Museumsleitung gewogene Journalisten geladen, sie war ein spontaner Alleinauftritt der Florentinerin Lisa del Giocondo. Museumsbesucher berichteten, dass sie bei Betrachtung des Gemäldes die La Gioconda (=die Heitere) plötzlich gar nicht mehr heiter sahen. Die Gesichtszüge der sonst lächelnden Mona Lisa seien entglitten, der Blick verfinsterte sich und sie schüttelte unentwegt den Kopf.
Mona Lisa sagt "Nein" zu "Nein heißt Nein"
Auslöser für die spontane Reaktion war die Berichterstattung über Protestantinnen und Protestanten am Amtsgericht Tiergarten, die im Zusammenhang mit dem Gina Lisa Lohfink - Prozess die Losung "Nein heißt Nein" skandierten und - jedenfalls teilweise - das Gerichtsgebäude annektierten und es anschließend zu einer FKK-Enklave verwaltungsreformierten. Das Kopfschütteln der Mona Lisa wird in der Fachwelt und weltweit in der wissenschaftlichen Deutungslehre von Mimik und Gestik als eindeutiges "Nein" zu der Forderung "Nein heißt Nein" interpretiert. Das wird mit der Sinnlosigkeit begründet, die die Verankerung eines "Nein heißt Nein" - Tatbestandsmerkmals im Strafgesetzbuch mit sich bringen würde. Mona Lisa wusste schon im 16. Jahrhundert, was Protestanten im 21. noch immer nicht begriffen haben: Der Beweis einer stattgefundenen oder eben nicht stattgefundenen Sexualstraftat lässt sich mit "Nein heißt Nein" nicht (besser) führen. Daran wird auch der Gina Lisa Protest nichts ändern können.
Manchmal gibts KO-Tropfen und manchmal Gina-Lisa Lohfink

KO-Tropfen als Erklärung für eine Vergewaltigung
Um den Fall der Gina-Lisa Lohfink ist ein Vulkan ausgebrochen. Den funkensprühenden Medien entnahm ich, sie sei Schauspielerin. Als solche habe ich von ihr in den Medien aber noch gar nichts wahrnehmen können. Die sozialen Netzwerke berichten auch über sie, aber nicht als Schauspielerin. Sie überfluten in Lavaströmen ihre allein richtige Ansicht, die Schauspielerin sei Opfer einer Vergewaltigung, die nun von der Justiz fälschlich verdächtigt werde, sich einer falschen Verdächtigung schuldig gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft nimmt der jungen Schauspielerin wohl nicht ab, dass man ihr KO-Tropfen verabreichte und sie sodann von zwei Männern vergewaltigt wurde.
Die Sache mit diesen KO-Tropfen
Nun soll sich mal keiner lustig machen, wenn eine Frau die Anwendung von KO-Tropfen vermutet. Denn dafür gibt es keine Gründe:
Wenn auch selten, so werden in der Praxis tatsächlich KO-Tropfen gegen Frauen eingesetzt, um sie zum Sex zu bringen oder um sich an ihnen sexuell zu vergehen. Der Nachweis der Anwendung von KO-Tropfen gelingt aber selten, so dass von daher die tatsächlichen Opfer meistens das beweisrechtliche Nachsehen haben, wenn sie von geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen oder sogar völligem Erinnerungsverlust nach einem Glas Sekt berichten und die Vermutung äußern, sie seien nach der Verabreichung von KO-Tropfen vergewaltigt worden.
Die Sache mit der Schauspielerin und dem Schauspiel
Schade eigentlich, dass die Schauspielerin nicht wirklich bekannt wurde durch Schauspiel. Oder doch mit ihrer Aussage von den vermeintlichen KO-Tropfen und der vermeintlichen Vergewaltigung? Ob sie auch schauspielern kann wird sich weder an ihrer Verurteilung noch an einem theoretisch denkbaren Freispruch messen lassen. Das zu beurteilen verlangt ihren Sprung weg von der Anklagebank rauf auf die Bühne oder vor die Kamera.
Der Umgang mit dem Vulkan
Die sozialen Netzwerke rufen teilweise asozial: sie fordern selbstjustiziell drastische Strafen gegen die angeblichen Vergewaltiger und brüllen es twitternd mit Hass, Wut und in Unsachlichkeit ersaufend in die Welt hinaus. Und sie feiern die Schauspielerin, wenn auch nicht als solche, so jedenfalls als Opfer und Heldin. Irgendwie scheint der spätestens im Kachelmann-Prozess entwickelte Alice-Schwarzer-Virus übergesprungen zu sein. Ich halte mich fern vom Vulkan, seinen medialen Funken und netzwerkübergreifenden Lavaströmen. Gegen solche Viren bin ich immun. Fakt ist aber: manchmal kommen tatsächlich KO-Tropfen zum Einsatz.
Sexueller Missbrauch an widerstandunfähiger Person nach KO-Tropfen
Es gibt die Fälle wirklich, wie ich zu Beginn eines Prozesses vor einigen Monaten bereits hier berichtete. Das Landgericht Itzehoe verurteilte am 17.06.2016 einen Mann u.a. wegen sexuellem Missbrauch an 3 widerstandsunfähgigen Personen zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe (§ 179 StGB). Er hatte den Frauen zuvor KO-Tropfen verabreicht, die zu einem komaähnlichem Schlaf führten. Dann verging er sich an den Opfern. In einem Fall konnte die Substanz im Körper der Frau nach Einlieferung in die Notaufnahme eines Hamburger Krankenhauses nachgewiesen werden. Ich war in dem Verfahren als Opferanwalt tätig. Nach Rechtskraft und Vorliegen des Urteils werde ich berichten. Es gibt den Fall Gina-Lisa. Und andere Fälle manchmal nachweisbar wirklich.
Prozessurteil beerdigt Anklage wegen Urkundenunterdrückung

Anklage wegen Urkundenunterdrückung mangelhaft
Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhob gegen einen Mandanten Anklage mit dem Vorwurf, Urkunden unterdrückt zu haben (§ 274 StGB). Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, aus Briefkästen seiner Mieter diverse Schriftstücke entnommen zu haben, um Vollstreckungsmaßnahmen aus Zahlungstiteln seiner Ex-Frau zu vereiteln.
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen eröffnete auf Grundlage der Anklage das Hauptverfahren, beraumte einen Hauptverhandlungstermin an und lud 12 Zeugen. Zu Zeugenvernehmungen sollte es letztlich nicht kommen.
Die Mängel der Anklage
Bei der Vorbereitung der Verteidigung wurde sichtbar, dass die Anklage hinsichtlich der Umgrenzungsfunktion nicht den Anforderungen des § 200 StPO entsprach. Der Anklagesatz sprach allgemein von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen und von vorläufigen Zahlungsverboten, die den Briefkästen entnommen worden sein sollen. Eine genaue Bezeichnung der Schriftstücke verschwieg der Anklagesatz. Solche Mängel stellen regelmäßig ein Prozesshindernis dar. Denn die fehlende Konkretisierung lässt offen, worüber das Gericht nach dem Willen der Anklagebehörde überhaupt urteilen und wogegen sich der Angeklagte verteidigen soll.
Antrag auf Nichtzulassung der Anklageverlesung
Folglich stellte ich unmittelbar nach Beginn der Hauptverhandlung den Antrag, die Verlesung der Anklageschrift nicht zuzulassen und das Verfahren mit Prozessurteil gem. § 260 Abs.3 StPO auf Kosten der Justizkasse einzustellen. Der Antrag ließ den Staatsanwalt panisch in der StPO blättern. Der Richter schaute betroffen. Nach einer Verfahrensunterbrechung von letztlich über einer Stunde erging wie beantragt das Prozessurteil mit der Verfahrenseinstellung. Die 12 Zeugen waren "umsonst" erschienen.
Mangelhafte Anklagen keine Seltenheit
Es kommt in der Praxis häufiger als gedacht vor, dass Staatsanwälte nicht die erforderliche Sorgfalt auf die prozessrechtlich einwandfreie Abfassung ihrer Anklageschriften verwenden. Das beweist ein weiteres Verfahren am AG Dannenberg, das vor einigen Monaten mit einem Prozessurteil und der Verfahrenseinstellung endete, "nur" weil die Anklage mangelhaft war. Erst vor wenigen Tagen mussten die Staatsanwaltschaft Berlin und das Amtsgericht Tiergarten ebenfalls diese Erfahrung machen. Der Anklagevorwurf, mein Mandant hätte gegen das Umweltstrafrecht verstoßen, führte ebenfalls auf meinen Antrag hin zur Verfahrenseinstellung mit Prozessurteil.
Kammergericht Berlin hob Urteil wegen Unwirksamkeit der Anklage auf
Erst im November 2019 hob das KG Berlin auf meine Revision ein Urteil u.a. deshalb auf, weil die Anklage der Umgrenzungsfunktion nicht genügte und deshalb nicht den Anforderingen des § 200 StPO entsprach. Anklage und Eröffnungsbeschluss waren deshalb unwirksam. Das Kammergericht setzte sich in seinem Beschluss mit den grundsätzlichen Voraussetzungen an eine ordnungsgemäß erhobene Anlklage auseinander. Dazu finden Sie hier einen Beitrag.
AfD als Chance für mehr Demokratie in Deutschland
Mehr Demokratie durch die AfD
Die Wahlerfolge der AfD in zunächst 3 Bundesländern sollte als Chance für die Demokratie in Deutschland begriffen werden. Wie das geht? Hier eine Überlegung als Lösungsansatz in Fragestellungen: Könnte es sein, dass die großen Regierungsparteien in Bund und Ländern ihren politischen Aufgaben nicht mehr gerecht werden und das Wahlvolk sich nicht mehr in ihnen wiederfindet? Wäre es nicht an der Zeit, dass die Regierenden vor den Spiegel treten und kritisch prüfen, ob sie das Kind AfD durch eine fehlerhafte Politik selbst mitgezeugt haben? Wäre es nicht sinnvoll, die vielen Mitläufer bei Pegida nicht mehr medial und politisch verbal sowie pauschalisierend zu beschimpfen? Könnten Medien und Politik nicht dazu übergehen, die Menschen stattdessen anzuhören, die Ursachen ihres Handelns und Forderns zu erkunden, um Schlussfolgerungen zu ziehen? Wäre es nicht an der Zeit, sich von oberflächlichen Behauptungen zu verabschieden, wonach etwa der Rassismus in Ostdeutschland deshalb verbreitet sei, weil die DDR eine homogene Gesellschaft gewesen und der Umgang mit "Fremden" für sie befremdlich sei? Könnte es stattdessen auch sein, dass 25 Jahre nach der Wiedervereinigung die Ostdeutschen enttäuscht sind von der Gesellschaft, in der sie nun leben? Sollten wir vielleicht alle darüber nachdenken, dass ostdeutsche Biographien und ihr Lebenswerk nicht anerkannt wurden? Könnte die ahistorische Gleichstellung der Hitler-Diktatur mit der der DDR nicht tiefe Wunden hinterlassen haben? Ist es 25 Jahre nach der Wende wirklich normal, dass sämtliche Schlüsselpositionen in der Wirtschaft, der Forschung, der Justiz, im Gesundheitswesen, in den Medien usw. fast ausschließlich von "Westdeutschen" eingenommen werden? Ist die Zweiteilung zwischen "Ossis" und "Wessis" objektiv überwunden? Ist die repräsentative Demokratie vielleicht längst reformbedürftig, weil regelmäßig nach dem Wahlversprechen und der Wahl der Wahlversprechensbruch kommt und die Gewählten die Wähler nicht mehr repräsentieren? Sollten Politiker wie Gabriel es nicht doch unterlassen, Menschen als "Pack" zu beschimpfen? Könnte es sein, dass sich die CDU in Sachsen ähnlich wie früher die SED in der DDR als "staatstragende Partei" versteht und so der Demokratie entgegensteht? Könnte das eine der Ursachen sein, warum Pegida gerade deshalb und gerade in Sachsen so stark ist? Meinen Regierende wirklich, dass das Volk nicht mitbekommt, wenn Arbeitslosenstatistiken gefälscht werden, in dem bestimmte Kategorien der Erfassung geändert werden und so eine viel geringere Arbeitslosigkeit vorgegaukelt wird? Ein gering Verdienender, der zudem "aufstocken" muss, ist nicht arbeitslos? Ist die Würde des Menschen nicht angetastet, wenn Millionen ohne Arbeit sind, selbst wenn es "nur" 3 Millionen wie behauptet sind? Haben wir Volksvertreter in die Parlamente gewählt, damit sie Spielchen spielen statt Gesellschaft gestalten: etwa wenn die Linke ein Gesetz zum Mindestlohn einbringt, dass die Koalition dann ablehnt und selbst ein solches Gesetz einbringt und es durchwinkt? Wäre es nicht längst an der Zeit, dass sich die demokratischen Parteien von CDU bis Linke an einen Tisch setzten, um gemeinsam gegen Rassismus, Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit mobil zu machen? Muss deshalb die unterschiedliche politische Ausrichtung leiden oder wird Unterschied auch durch Gemeinsamkeit erzeugt und gebraucht? Sollte vielleicht Schluss sein damit, Kritik der einen Partei an der anderen vom Tisch zu wischen und statt dessen dazu übergegangen werden, mit Nachdenken über die Kritik des anderen respektvoll umzugehen? Regiert die Regierung nicht vielleicht und längst über die Köpfe des Volkes hinweg? Haben sie darin Honecker schon erreicht oder ihn schon überflügelt? Ist der Glaube an die Gerechtigkeit der Justiz nicht mindestens beschädigt, wenn gegen die Politiker Wowereit und Platzeck keine Strafverfahren nwegen ihrer vermeintlichen Pflichtverletzungen und der Veruntreuung von Millionenbeträgen als Aufsichtsratsvorsitzende des BER eingeleitet werden? Meint jemand, das Volk wüsste nicht, dass das Urteil gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung ein politisches Urteil war, das hinsichtlich der Strafzumessung entgegen der üblichen Rechtsprechung viel zu gering ausfiel? Könnte es sein, dass Deutschland in der Außenpolitik der Bespitzelung durch andere Staaten wie die USA deshalb nicht entgegentritt, weil Deutschland mit ihnen gemeinsam das Volk bespitzelt? Was sagt es uns, wenn ein hoher Lebenszeitbeamter im Dienstzimmer seines Bundesministeriums die Fotos von Bismarck, Merkel und Seehofer stehen hat? Könnte es sein, dass im Hinblick auf die Kriegsflüchtlinge die CSU ein Ableger der AfD oder die AfD ein Ableger der CSU ist? Macht die Kanzlerin die AfD nicht dadurch stark, dass sie in der Flüchtlingspolitik offene Arme predigt, aber keine Wege anbietet, wie wir Menschen integrieren können? Wäre es nicht doch besser, Milliardenbeträge in Deutschland bereitzustellen, um die Integration zu beginnen, den Deutschen auch dadurch die falsche Angst vor den "Fremden" zu nehmen und so der AfD den Nährboden zu entziehen? Warum scharrt die Kanzlerin nicht die Millionen von uns allen und parteiübergreifend zusammen, um den Weg der Integration zu eröffnen? Wäre das nicht doch der bessere Weg, statt die Türkei als Schutzwall für Europa aufzumunitionieren? Sollte die Kanzlerin nicht doch der CDU den Rücken kehren, die mit vielen ihrer großen und kleinen Könige in Bund und Ländern einer Öffnung Deutschlands entgegenarbeitet?
Die Chance zu mehr Demokratie
Die Wahlerfolge der AfD sind es, die uns zu solchen Fragen veranlassen müssen. Wenn wir sie beantworten und den Antworten Taten folgen lassen, werden wir nicht nur die AfD los. Auch ist das die Chance, unsere reformbedürftige Gesellschaft zu reformieren. Immer mit dem Ziel vor den Augen, Freiheit zu erhalten, Demokratie auszubauen, die Gesellschaft zu reformieren, Rassismus und Antisemitismus zu überwinden. Ein Ruck muss durch uns alle gehen, dann geht's!
Computer analysiert Beweismittel der Strafverfahrensakten

Traditonelles Aktenstudium umfangreicher Strafverfahrensakten
Welcher Strafverteidiger kennt das Problem der Bearbeitung umfangreicher Strafverfahrensakten nicht. Sie bestehen aus tausenden Seiten, Dutzende Bände Strafverfahrensakten stehen zum Aktenstudium an. Da gibt es dann z.B. 35 Zeugenvernehmungen zum vermeintlichen Kerngeschehen, keine unter 25 Seiten. Und dann noch die Vernehmungsprotokolle mit den Zeugen vom Hören-Sagen, auch noch mal 15 Vernehmungen und keine unter 10 Seiten. Dann vielleicht noch Ermittlungsergebnisse zum Tatvorgeschehen und Tatnachgeschehen. Und die Beweismittelordner sind befüllt mit Berichten der Spurensicherung, zu allem Überfluss gibt es dann noch mehrer Gutachten, keines unter 100 Seiten. Tagelang, manchmal über Wochen dauert es, bevor die Akten gelesen sind. Wenn dann noch keine Systematik in den Akten ist, dauert die Suche länger. Aufwendig ist es in solchen Fällen, Widersprüche und Lücken in den Vernehmungen aufzuspüren, herauszuschreiben, gegenüber zu stellen. Und die Gefahr, dabei wesentliche Details zu übersehen, ist immer gegeben.
Computergestützte Aufarbeitung der Strafverfahrensakten
Die professionelle Kriminalitätsanalyse arbeitet deshalb seit langem bei komplizierten und/oder umfangreichen Ermittlungen mit computergestützten Analyseverfahren, die es erlauben, die relevanten Daten zu Akteuren (Netzwerkanalyse) in ihrer zeitlichen und räumlichen/geographischen Verteilung zu erfassen und auch dann noch unter Kontrolle zu halten, wenn widersprüchliche Informationen zum Beispiel durch sich widersprechende Zeugenaussagen oder lückenhafte und einseitige Ermittlungsergebnisse vorliegen.
Strafverteidiger lässt Strafverfahrensakten durch Analysten durchforsten
Deshalb arbeite ich seit geraumer Zeit und in entsprechenden Fällen mit dem ausgewiesenen Kriminalitätsanalysten Dr. Uwe Ewald (Kriminologe und Jurist) desInternational Justice Analysis Forum (IJAF) zusammen. Er und sein Team sind als Experten von IJAF auf die computergestützte Inhaltsanalyse im Rahmen von Ermittlungsverfahren bis zu einer Größenordnung, wie sie etwa bei Kriegsverbrechen zum Beispiel an Internationalen Strafgerichtshöfen oder grenzüberschreitenden Netzwerken organisierter Kriminalität auftreten, spezialisiert. Aber gerade auch Fälle, in denen eine Vielzahl von Zeugenaussagen auf die Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit zu überprüfen sind, ist eine solche Analyse der Strafverfahrensakten sinnvoll. Denn die Qualität der Arbeit ist höher als bei der traditionellen Arbeitsweise. Hinzu kommt, dass sehr effizient und zeitsparend gearbeitet werden kann.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden sich auch auf dieser Seite. Es ist beabsichtigt, dort in naher Zukunft auf entsprechenden Unterseiten an praktischen Beispielen den Anwendungsbereich und die Vorteile dieser Methode zu präsentieren und zu näher zu bringen
Wirklich sexueller Missbrauch?

Anklage geht von schwerem sexuellen Missbrauch aus
Meinem Mandanten wird sexueller Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vorgeworfen (§176 StGB). Teilweise in der Alternative des schweren Falles. Prozessauftakt ist heute, der 02. März 2016, an einem Amtsgericht in Brandenburg. Mehrere ca. zehnjährige Kinder berichteten im Rahmen ihrer Zeugenvernehmungen von sexuellen Übergriffen. Mein Mandant bestreitet die Tatvorwürfe vehement. Und tatsächlich ist nach meiner Einschätzung die Beweislage schwierig. Letztlich wird sich alles auf die immer wieder komplizierte Glaubwürdigkeitsprüfung fokussieren. Außenstehende Zeugen solcher Übergriffe oder etwa objektive Beweismittel sind nicht existent. Glaubwürdigkeitsgutachten wurden von der Staatsanwaltschaft nicht in Auftrag gegeben. Bild-Ton-Aufzeichnungen gem. § 58a StPO wurden von den kindlichen Zeugenvernehmungen nicht gefertigt. Die Entstehungsgeschichte der Aussagen ist den Ermittlungsakten nicht wirklich zu entnehmen. All das und manches mehr, was hier nicht erwähnt wird, wirft Zweifel an den Tatvorwürfen auf. Jedenfalls aus Sicht der Verteidigung. Und der Mandant wird den Prozess nicht schweigend und passiv über sich ergehen lassen. So wird heute zunächst eine mit Hilfe des Strafverteidigers gefertigte, umfangreiche schriftliche Einlassung des Mandanten verlesen. Anschließend wird er sich dem Kreuzverhör stellen. Der Mandant strebt einen Freispruch an.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Zum Prozessauftakt heute wird beantragt werden, die Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes und außerdem während der Einlassungen meines Mandanten, sowie während des Kreuzverhörs auszuschließen. Grundlage dafür ist § 171b GVG. Es werden Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich meines Mandanten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen des Mandanten verletzen würden. Damit werden auch die Journalisten leben müssen, die den Prozess begleiten wollen und wohl nicht in dem Umfange begleiten können. Die öffentlichen Interessen stehen den persönlichen Interessen eines Prozessbeteiligten in einem solchen Fall nach. Das mag vielleicht die Zeitung mit dem wenigen Text und den großen BILD(ern) nicht verstehen, die seriösen Medien aber bestimmt. Jedenfalls dann, wenn sie nicht die Sensationslust in den Mittelpunkt der Berichterstattung stellen wollen.
Opfer einer Vergewaltigung nach KO Tropfen

Opfer nach KO Tropfen vergewaltigt
Das Landgericht Itzehoe verhandelt ab Montag, dem 29. Februar 2016, Fälle zweier Opfer, denen der Angeklagte mehrfach übel mitgespielt hat. Der Mann hatte es offensichtlich darauf angelegt Frauenbekanntschaften zu machen, ihr uneingeschränktes Vertrauen zu erreichen und ihnen dann "ernsthafte Absichten" vorgegaukelt. Ob er tatsächlich so wohlhabend war wie er den Opfer Frauen verklickerte, lässt sich vielleicht in der Hauptverhandlung klären. Jedenfalls war die Gaukelei verbunden mit so mancher Reise und Besichtigungen seiner(?) Immobilien hier und da. Und die Frauen hatten Vertrauen. Warum auch nicht: so nahm er Er eine der Frauen mit in den Kollegenkreis als an Weihnachten gefeiert wurde. Wie sollte da ungeahntes geahnt werden können.
KO Tropfen in Getränken verabreicht
Die Opfer verbrachten teilweise schöne Zeiten mit dem Täter. Jedenfalls soweit sie sich erinnern können. Denn manchmal gab es Erinnerungslücken am Morgen, an dem der Vorabend und die Nacht im Hotel irgendwie weg waren. Die Erinnerung endete dann regelmäßig bei einem Schluck aus einem Absacker etwa an der Hotelbar. Ein Wunder für die Frauen, aber kein Wunder, wenn man KO Tropfen verabreicht bekommt. Sie führen zu einem sofortigen Zusammenbruch und in einen tiefen Schlaf. Wie das Teufelszeug gebraut wird lasse ich hier weg.
Opfer wurden vergewaltigt
Der Angeklagte hatte diesen Zustand herbeigeführt, um sich an den Frauen zu vergehen. Schwere Vergewaltigung nennt man das und auch gefährliche Körperverletzung. Nun verhandelt die Fälle das Landgericht Itzehoe. Soweit die Anklage von versutem Totschlag ausgegangenan ist, war das dem Umstand zuzuschreiben, dass eines der Opfer so viel Gift verabreicht bekommen hatte, dass Lebensgefahr eingetreten war. Soweit geht das Landgericht nicht. Der Eröffnungsbeschluss geht von schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung aus. Zunächst sind 9 Hauptverhandlungstage anberaumt worden.
Opfer werden schwache Zeugen sein
Nun lässt sich nicht verhehlen, dass die Frauen im Zustand der Bewusstlosigkeit kaum die an ihnen begangenen Verbrechen bezeugen können. Nur hatte der Täter seine Übergriffe gefilmt. Und das dürfte dann wohl schon von besonderem Beweiswert sein.