Wenn Strafverteidiger verbannt werden sollen – Kritik an StPO-Reformen
Ein Strafprozess braucht klare Regeln, allerdings braucht er ebenso eine unabhängige Verteidigung. Dennoch richten sich aktuelle Reformüberlegungen zur Strafprozessordnung nicht nur gegen vermeintliche Verzögerungen. Vielmehr könnten sie Strafverteidiger disziplinieren, sobald diese beharrlich widersprechen, Beweisanträge ausführlich begründen oder die Verhandlungsführung kritisieren. Damit betrifft die Reform nicht allein Rechtsanwälte, sondern vor allem Beschuldigte und Angeklagte.
Ordnungsgeld gegen unbequeme Verteidigung?
Eine Expertenkommission arbeitet an einer grundlegenden Reform der Strafprozessordnung. Zwar sollen Strafverfahren schneller und effizienter werden, jedoch dürfen zentrale rechtsstaatliche Grundsätze nach dem offiziellen Auftrag nicht verloren gehen. Trotzdem sehen bekannt gewordene Zwischenüberlegungen ein Ordnungsgeld gegen Verteidiger vor, wenn das Gericht ihr Verhalten als störend oder „dysfunktional“ bewertet.
Eine solche Regelung wäre problematisch, weil gerade der Vorsitzende, dessen Verhandlungsführung kritisiert wird, über die Sanktion mitentscheiden könnte. Außerdem träfe das besondere Ordnungsmittel ausschließlich die Verteidigung, obwohl auch andere Verfahrensbeteiligte den Ablauf beeinflussen können. Deshalb droht kein neutrales Instrument zur Sicherung der Ordnung, sondern ein Druckmittel gegen engagierte Verteidigung.
Bislang handelt es sich allerdings um Reformvorschläge und nicht um geltendes Recht. Gerade deshalb ist die kritische Diskussion jetzt notwendig, bevor aus einer vermeintlichen Beschleunigung ein dauerhafter Abbau von Verteidigungsrechten entsteht.
Beweisanträge sind kein Missbrauch
Auch das Beweisantragsrecht steht zur Diskussion. Künftig könnten Gerichte die Dauer mündlicher Begründungen begrenzen und Verteidiger stärker auf schriftliche Anträge verweisen. Zudem sollen Anträge, die das Gericht als verschleppend einordnet, leichter ihren besonderen gesetzlichen Schutz verlieren.
Natürlich darf kein Verfahrensbeteiligter Rechte missbrauchen. Allerdings liegt eine Verzögerung nicht schon deshalb vor, weil eine sorgfältige Verteidigung Zeit benötigt. Denn Zeugen müssen kritisch befragt, Gutachten überprüft und alternative Geschehensabläufe aufgeklärt werden. Besonders in umfangreichen Wirtschafts-, Sexual- oder Tötungsstrafsachen kann eine verkürzte Beweisaufnahme zu Fehlurteilen führen.
Schnelligkeit ersetzt keine Wahrheitssuche
Weitere Überlegungen betreffen den Transfer von Ermittlungsergebnissen in die Hauptverhandlung. Zwar können Verlesungen und digitale Beweismittel Verfahren beschleunigen, jedoch darf die Hauptverhandlung nicht zur bloßen Bestätigung polizeilicher Vorarbeit werden. Vielmehr muss das Gericht Zeugen selbst erleben, Widersprüche erkennen und Fragen der Verteidigung zulassen.
Wenn Verteidiger aus Angst vor Sanktionen schweigen, verliert der Angeklagte seinen wirksamsten Schutz. § 137 StPO garantiert deshalb das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen. Dieses Recht bleibt jedoch nur dann praktisch wirksam, wenn der Verteidiger unabhängig, furchtlos und ohne wirtschaftlichen Druck handeln kann.
Was bedeutet konsequente Strafverteidigung?
Ein guter Strafverteidiger wahrt die Form, aber er weicht notwendigen Konflikten nicht aus. Deshalb prüfe ich die Ermittlungsakte sorgfältig, beantrage entlastende Beweise und widerspreche rechtswidrigen Maßnahmen. Zugleich sichere ich Verfahrensfehler für ein späteres Rechtsmittel, denn viele Beanstandungen verlieren ihre Wirkung, wenn die Verteidigung sie nicht rechtzeitig erhebt.