Jurablogs will mich nicht mehr
Nach meiner Umgestaltung der Webseite vor einigen Monaten stellte ich fest, dass meine Beiträge nicht mehr bei Jurablogs erscheinen. Der RSS-Feed war korrekt eingestellt. Unser Webmaster rätselte ergebnislos. Ergebnislos blieben auch dutzende Versuche, den Verantwortlichen von Jurablogs per Mail zu erreichen. Wir bekamen von Herrn Klappenbach immer nur automatische Rückantworten, wonach man sich schnellstmöglich kümmern wolle. Weder passierte schnellstmöglich, noch überhaupt was. Nun aber meinte unser genialer Webmaster, Eric Sturm, für den ich gerne etwas Schleichwerbung mache, das Problem und die Lösung gefunden zu haben.
Die Probe auf`s Exempel bei Jurablogs
Dieser Beitrag ist also nun die Probe, ob ich wieder online bin und gibt einen kleinen Überblick über veröffentlichte Beiträge, die in der letzten Zeit nicht bei Jurablogs erschienen sind.
Urteil des Verwaltungsgerichts Halle zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen
Das Verwaltungsgericht Halle erklärte die Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gem. § 81 b 2. Alt. StPO mit Urteil vom 30. Mai 2017 (AZ: 1 A 131/15 HAL) für rechtswidrig. Der Beitrag und das Urteil finden sich hier.
Landgericht untersagt Abnahme von Speichelproben
Den Ermittlungsbehörden ist es gestattet, bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung einem Straftäter zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren Körperzellen zu entnehmen. Sie dürfen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts molekulargenetisch untersucht werden. So besagt es die Gesetzesregelung des § 81g StPO. Das aber untersagte das Landgericht Cottbus nun in einem konkreten Fall.
Freispruch statt Prozessurteil wegen Unterschlagung eines Porsches
Es ging um die angebliche Unterschlagung eines Porsches (§ 246 StGB). Die Anklage entsprach hinsichtlich der Umgrenzungsfunktion nicht den Anforderungen des § 200 StPO. Folglich stellte ich wie in gleichgelagerten Fällen auch hier den Antrag, die Verlesung der Anklage nicht zuzulassen und das Verfahren mit Prozessurteil gem. § 260 Abs. 3 StPO einzustellen. Das blieb ohne Erfolg. Dafür wurde mein Mandant freigesprochen.
Freispruch von einer nicht angeklagten Vergewaltigung
Wie das geht findet sich hier.