Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht, OLG Dresden, Totschlag, Messerattacke, Chemnitz
Rechtsanwalt Oliver Marson

Entscheidung des OLG Dresden über Haftbeschwerde des Alaa S.

Am 18. September 2018 hob das Amtsgericht Chemnitz den Haftbefehl gegen den Mitbeschuldigten Yousif A. auf. Mein Kollege Dost-Roxin berichtete darüber. Gleichzeitig wurde der Haftbefehl gegen Alaa S. aufrechterhalten. Inzwischen hat das OLG Dresden die Beschwerde gegen den Haftbefehl abgewiesen. Damit bleibt Alaa S. vorläufig in Untersuchungshaft. Zu der Entscheidung des OLG Dresden ist folgendes festzustellen.

OLG Dresden bestätigt mittelbar die Rechtswidrigkeit des Haftbefehls

Der nunmehr vorliegende Beschluss bestätigt die Annahme der Verteidigung, dass auch der Haftbefehl gegen meinen Mandanten Alaa S. nicht hätte erlassen werden dürfen. Denn die Beweismittel, die der Haftbefehl vom 27. August 2018 ursprünglich zur Begründung des dringenden Tatverdachts herangezogen hatte, zieht das OLG Dresden nunmehr explizit nicht mehr heran. Soweit nun eine Aussage eines Zeugen zur Begründung des dringenden Tatverdachts herangezogen wird, ist dieses Beweismittel dazu aus Sicht der Verteidigung unbrauchbar.

Trotz unfangreicher Ermittlungen der Kriminalpolizei Chemnitz liegt das Vorgeschehen der Tötungshandlung, das Motiv, der Tatablauf und die personelle Tatbeteiligung weiterhin völlig im Dunkeln. Auch die Spurenauswertung lässt einen konkreten Tatverdacht nicht zu. Insbesondere liegen keine Spuren vor, die eine Tatbeteiligung meines Mandanten objektiv belegen. Auszuschließen ist lediglich, dass es für die Tat sexuelle, politische bzw. rassistische Motive gegeben hat.

Prüfung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde

Zwar wurde die Aufhebung des Haftbefehls nun auch durch das höchste Gericht Sachsens abgelehnt. Die Entscheidungen vom Amtsgericht über das Landgericht Chemnitz bis zum OLG verletzen aus meiner Sicht das grundgesetzlich gesicherte Freiheitsrecht meines Mandanten. Die Verletzung des Freiheitsrechts zieht sich somit durch die gesamte sächsische Strafjustiz. Die Begründung des OLG kann unter grundgesetzlichen Gesichtspunkten nicht überzeugen. Die Begründung entspricht schon nicht den Anforderungen an die Prüfung des dringenden Tatverdachts, wie sie vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird.

Deshalb prüfe ich derzeit die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde und eines Eilantrags mit dem Ziel der Haftbefehlsaufhebung.

Beitrag von  Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Marson.

 

Fernsehbericht des MDR (Sachsenspiegel, 14.11.2018) mit einem Statement von RA Oliver Marson:

Fernsehbericht des MDR (Sachsenspiegel vom 14.11.2018) mit einem Statement von RA Oliver Marson
Fernsehbericht des MDR (Sachsenspiegel vom 14.11.2018) mit einem Statement von RA Oliver Marson