Verurteilung wegen Vollrauschs statt wegen versuchten Totschlags
Rechtsanwalt Oliver Marson

Urteil wegen Vollrauschs und Therapieauflagen statt Freispruch bei Schuldunfähigkeit

Mit einem Urteil wegen Vollrauschs und Therapieauflagen statt Freispruch bei Schuldunfähigkeit  endete ein Strafverfahren am Landgericht Berlin. Bekanntlich führt Schuldunfähigkeit dazu, dass der Betroffene wegen einer in diesem Zustand begangenen Straftat nicht verurteilt werden kann. Das kann bei bestimmten Konstellationen zu Freispruch führen, muss aber nicht immer so sein.

Wie bereits berichtet, war mein Mandant wegen versuchten Totschlags angeklagt. Der Zustand, in dem er sich zum Tatzeitpunkt mit über 3 Promille befand, führte zur Annahme der absoluten Schuldunfähigkeit. Deshalb konnte er nicht wgen der in diesem Zustand begangenen Straftat (schwere Körperverletzung) verurteilt werden.

Aber er wurde nicht freigesprochen. Hintergrund ist, dass man in solchen Fällen wegen Vollrauschs verurteilen kann. Auch ist in solchen Fällen eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt möglich, die neben der Strafe erfolgt.

 

Im vorliegenden Fall endete die Sache noch glimpflich für den Mandanten, dem mit Gerichtsbeschluss zwar auferlegt wurde, sich einer Alkoholtherapie zu unterziehen. Aber er ist deshalb nicht in eine Anstalt eingewiesen worden, sondern kann die Therapie in Freiheit absolvieren.