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Rechtsanwalt Oliver Marson

Freispruch: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr, Nötigung, Körperverletzung

Das Amtsgericht Uelzen kam zu einem Freispruch vom Anklagevorwurf des gefärlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung und der Körperverletzung.

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ließ ein Rechtsanwalt durch eine Detektei nach Fahrzeugen suchen, die zum betrieblichen Vermögen der insolventen Firma gehören sollten. Die Recherche war scheinbar erfolgreich, denn im Internet wurde ein VW-Transporter vom späteren Angeklagten zum Verkauf angeboten, der  tatsächlich mal zum Betriebsvermögen gehört haben soll. Um den Wagen sicherzustellen, verabredeten sich die von dem Insolvenzanwalt beauftragten zwei Hilfsdedektive mit dem Besitzer des VW-Transporter (Angeklagter) auf einem zentralen Parkplatz in einer Kleinstadt in Norddeutschland. Bei Kontaktaufnahme gaben sie sich als Kaufinteressenten aus. Der Angeklagte erschien mit seinem Audi, seine Ehefrau fuhr den VW vor. Der Besitzer des VW und seine Ehefrau staunten nicht schlecht, als man ihnen plötzlich den VW wegnehmen wollte. Immerhin hatten sie das Fahrzeug gekauft und verstanden nun die Welt nicht mehr. So kam es zu einem nicht mehr genau aufklärbaren Handgemenge, bei dem die Hilfsdetektive versuchten, den Angeklagten am Wegfahren zu hindern. Man zerrte am Zündschlüssel, stellte sich vor und neben den VW, um ein Wegfahren zu verhindern. Irgendwann gelang es dann doch, sich dem Zugriff zu entziehen und der Angeklagte verließ den Parkplatz mit dem VW.

Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Die Detektive erstatteten Strafanzeige und schilderten bei der Polizei blumig, dass der Angeklagte seinen hoch motorisierten Audi als Waffe gegen sie eingesetzt habe, mit hoher Geschwindigkeit auf sie zugefahren sei und nur schnelle Seitensprünge einen Zusammenstoß verhindert hätten.

Freispruch gestützt auf Unglaubwürdigkeit der Zeugenaussagen

In der mündlichen Verhandlung dann hatten die als Zeugen keine rechte Erinnerung mehr an den Vorfall, Antworten auf Fragen des Gerichts und der Prozessbeteiligten kamen nur schleppend. Insgesamt ging das Gericht von Aussagen mit Belastungstendenz aus un kam hinsichtlich der Anklagevorwürfe des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung und der Körperverletzung zu einem Freispruch. Die Begründung zu dem Freispruch ist im Urteil nachzulesen.