BILD-Zeitung ohne Bild – Rechtsanwalt setzt Anspruch eines Beschuldigten auf Unterlassung der Veröffentlichung eines ungepixelten Bildes durch
Ein Mandant wird von mir in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern verteidigt. Die BILD-Zeitung und andere Zeitungen der Boulevardpresse berichteten daraufhin in herabwürdigender Weise und unter Veröffentlichung eines überdemensional großen, ungepixelten Fotos des Beschuldigten. Das Landgericht Berlin erließ auf meinen Antrag eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Veröffentlichung eines ungepixelten Bildes.
Dem Springer Verlag wurde es untersagt, Fotos/Bilder zu veröffentlichen, veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, auf denen mein Mandant erkennbar abgebildet ist, wenn dies geschieht wie in der „Bild” vom 23. Dezember 2010, Seiten 5 und 10.
Der vom Springer Verlag gegen die einstweilige Verfügung eingelegte Widerspruch war für die Springer – Presse nicht von Erfolg gekrönt. Das Landgericht Berlin bestätigte jedenfalls im wesentlichen die einstweilige Verfügung mit seinem Urteil vom 03. März 2011. Das Urteil ist auf Grund der Berufung zum Kammergericht Berlin noch nicht rechtskräftig.