Legalisierung der Drogen?
Strafrechtsprofessoren fordern die Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes. und eine Teillegalisierung von Drogen. Aber nicht für alle. In diesem Zusammenhang regen sie die Bildung einer Enquête-Kommission an. Als Sprecher des Initiativkreises hat Prof. Dr. L. Böllinger entsprechende Thesen zur Begründung erarbeitet. Viele namhafte Kriminalwissenschaftler haben sich der Initiative angeschlossen (Liste mit Stand Dezember 2013).
Verbot entzieht dem Staat die Möglichkeit der Kontrolle
In den Thesen zur Begründung wird ausgeführt, dass nicht die Wirkung, sondern die repressive Drogenpolitik Probleme schaffe.
Verbot verfehlt den Zweck
Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Verbot den Konsum zu keinem Zeitpunkt verhindert habe.
Verbot fördert organisierte Kriminalität
Auch werde durch das Verbot die organisierte Kriminalität und der Schwarzmarkt gefördert.
Verbot der Drogen gefährdet Rechtsstaat
Das Verbot schränke Bürgerrechte ein umd korrumpiere den Rechtsstaat. Die Machtballung bei Kartellen und Mafia führe zur Gefahr des Scheiterns des Rechtsstaates.
Drogen – Resolution des 38. Strafverteidigertags in Dresden
Die Teilnehmer des 38. Strafverteidigertags in Dresden haben sich mit einer eigenen Resolution der Forderung der Strafrechtsprofessoren am 23. März 2014 angeschlossen.
2 Kommentare
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Der Link „Thesen zur Begründung“ enthält ebenfalls eine Verlinkung auf die Resolution, nicht auf die Thesen.
In der Sache ist dem ganzen natürlich zuzustimmen. Die Straftaten des BtMG sind schon deshalb rechtstaatlich bedenklich, da es an einem Schutzgut meist mangelt.
Danke für den Hinweis. Verlinkung ist korrigiert.