Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht

Die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht ist oft bei der sogenannten Sockelverteidigung ein wirksames Instrument schlagkräftiger Strafverteidigung. Dazu finden Sie Näheres auf dieser Seite. Ein positiver Nebeneffekt besteht darin, dass die gesetzliche Limitierung der Anzahl an Strafverteidigern ausgehebelt werden kann. Langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit von Anwälten und Fachanwälten für Strafrecht bestehen in und außerhalb Berlins.

Aber auch andere Berufsgruppen werden benötigt, so etwa Analysten und Privatdetektive.

Zusammenarbeit mit dem Privatdetektiv

Dass auch ein Privatdetektiv Partner des Rechtsanwalts und Strafverteidigers bei der Tätigkeit im Strafrecht seine Berechtigung hat, liegt auf der Hand.

Zusammenarbeit mit dem Analysten

Der Analyst ist bei der Strafverteidigung in entsprechenden Fällen von unschätzbaren Wert. Ich arbeite mit dem ausgewiesenen Analysten Dr. Uwe Ewald (Analyst, Kriminologe und Rechtsanwalt) vom International Justice Analysis Forum (IJAF) zusammen. Er ist als Experte von IJAF auf die computergestützte Inhaltsanalyse im Rahmen von Ermittlungsverfahren bis zu einer Größenordnung, wie sie etwa bei Kriegsverbrechen zum Beispiel an Internationalen Strafgerichtshöfen oder grenzüberschreitenden Netzwerken organisierter Kriminalität auftreten, spezialisiert.