Amtsgericht Konstanz stellte die Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung fest

Wohnungsdurchsuchung
Wohnungsdurchsuchung

Uniformierte Polizeibeamte vor der Wohnungstür, mitten in der Nacht. Sie verlangen Zutritt und berufen sich auf eine telefonische Anordnung der Staatsanwaltschaft. Muss das genügen? Eine Wohnungsdurchsuchung braucht eine überprüfbare rechtliche Grundlage. Tatverdacht, Durchsuchungszweck und besondere Eilbedürftigkeit dürfen nicht im Dunkeln bleiben. In einem von mir geführten Verfahren stellte das Amtsgericht Konstanz die Rechtswidrigkeit einer solchen Durchsuchung fest.

Der Fall: Zutritt unter Androhung von Gewalt

Gegen 3:30 Uhr verlangten Polizeibeamte Zutritt zur Wohnung meines Mandanten. Die Bereitschaftsstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Konstanz habe die Durchsuchung mündlich angeordnet, erklärten sie. Welcher konkrete Tatvorwurf bestand und worauf der Verdacht beruhte, erläuterten sie nicht näher.

Mein Mandant verweigerte zunächst den Zutritt. Erst als die Beamten mit Gewaltanwendung drohten, ließ er sie hinein.

Die entscheidenden Fragen stellten sich später bei der Akteneinsicht: Wer hatte tatsächlich was angeordnet? Warum musste sofort durchsucht werden? Und weshalb konnte keine richterliche Entscheidung eingeholt werden?

Die Ermittlungsakte offenbarte erhebliche Lücken

Nachdem ich mit erheblicher Verzögerung Akteneinsicht erhalten hatte, fehlten sowohl ein Durchsuchungsbeschluss als auch ein Vermerk über die behauptete telefonische Anordnung.

Erst zwei Monate nach dem Einsatz fertigte die Polizei einen Vermerk über die Wohnungsdurchsuchung. Ein Durchsuchungsprotokoll fehlte. Welche Gegenstände überhaupt gesucht worden waren, ergab sich erstmals aus einem ergänzenden Vermerk nach elf Monaten. Auch die dienstliche Stellungnahme der Staatsanwältin erklärte nicht nachvollziehbar, weshalb Gefahr im Verzug bestanden haben sollte.

Ich beantragte die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Konstanz folgte dem Antrag: Wegen der mangelhaften Dokumentation ließen sich die Voraussetzungen des Eingriffs nachträglich nicht überprüfen.

Wann ist eine Wohnungsdurchsuchung zulässig?

Artikel 13 GG schützt die Wohnung. Eine Durchsuchung beim Beschuldigten zur Beweissicherung setzt nach § 102 StPO einen tatsächlichen Tatverdacht und die begründete Erwartung voraus, Beweismittel zu finden. Außerdem muss sie verhältnismäßig sein.

Grundsätzlich entscheidet ein Richter. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen nach § 105 Absatz 1 StPO auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen die Durchsuchung anordnen. Entscheidend ist, ob das Warten auf die richterliche Entscheidung den Untersuchungserfolg konkret gefährden würde. Die bloße Behauptung besonderer Dringlichkeit reicht nicht.

Eine mündliche Eilanordnung ist nicht automatisch unwirksam. Ihre tatsächlichen Voraussetzungen und ihr Zustandekommen müssen jedoch zeitnah nachvollziehbar dokumentiert werden. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht bereits seit seinem Urteil vom 20. Februar 2001 (2 BvR 1444/00).

Nachts gelten zusätzliche Voraussetzungen

Die Nachtzeit reicht heute von 21 bis 6 Uhr. Eine Wohnungsdurchsuchung ist dann nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 104 StPO zulässig, etwa bei Verfolgung auf frischer Tat oder Gefahr im Verzug.

Für bestimmte elektronische Beweismittel existiert eine weitere, eng gefasste Ausnahme. Ein Smartphone in der Wohnung genügt dafür allein nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen konkret erfüllt sein. Auch ein richterlicher Beschluss erlaubt deshalb nicht ohne Weiteres eine nächtliche Durchsuchung.

Neuere Rechtsprechung: Kontrollierbarkeit bleibt entscheidend

Das Bundesverfassungsgericht betont auch im Beschluss vom 14. Januar 2026 (1 BvR 1409/25), dass Durchsuchungsanordnungen den Eingriff nachvollziehbar begrenzen müssen. Maßgeblich ist die Gesamtschau: Nicht jede fehlende Einzelangabe macht einen Beschluss rechtswidrig, wenn sein Umfang ansonsten ausreichend erkennbar bleibt. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen.

Für die Verteidigung bedeutet das: Entscheidend sind konkrete Mängel. Im Konstanzer Fall verhinderten die Dokumentationslücken gerade die gebotene gerichtliche Kontrolle.

Was können Betroffene tun?

Lohnt sich eine Überprüfung nach der Durchsuchung?
Ja. Auch ein abgeschlossener Eingriff kann gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Wie sollte ich mich währenddessen verhalten?
Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Schweigen Sie zum Tatvorwurf und kontaktieren Sie einen Strafverteidiger. Weitere Hinweise finden Sie unter Hausdurchsuchung – was tun?.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin prüfe ich persönlich die Anordnung, den Ablauf und die Dokumentation Ihrer Wohnungsdurchsuchung.

Rechtsanwalt Oliver Marson · Aktualisiert im September 2026.