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Rechtsanwalt Oliver Marson

Weiter Auswechslung des Staatsanwalts gefordert

Der Zeuge Yousif A. hat heute in dem Strafprozess wegen der Chemnitzer Messerattacke seine Zeugenaussage unter die Bedingung gestellt, dass der bisherige Staatsanwalt B. ausgewechselt wird und nicht an seiner Vernehmung teilnimmt. Die Forderung hatte Yousif A. schon bei dem ersten Versuch des Landgerichts, ihn als Zeugen zu hören, über eine von seinem Zeugenbeistand verlesene persönliche Erklärung erhoben.

Hintergrund für die Forderung war, dass Staatsanwalt B. gegen ihn ohne rechtliche Grundlage einen Haftbefehl herbeigeführt hatte. Er verdächtigte ihn willkürlich der Beteiligung an der Tötung des Daniel H.. Erst nach über drei Wochen wurde auf Druck der Verteidigung der Haftbefehl aufgehoben. Der Zeuge fühlt sich daher in seinem Aussageverhalten beeinträchtigt.  Hinzu kam, dass er u.a. gegen den Staatsanwalt B. Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung erstatten ließ und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das war die Ausgangslage vor vier Wochen, die sich für den Zeugen inzwischen verschärft hat.

Zeuge zweifelt am Willen der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung

Inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt B. von Oberstaatsanwalt Jürgen S. eingestellt. Aus Sicht des Zeugen völlig zu Unrecht, weshalb er nun in Beschwerde gegangen ist. Gerade auch wegen der fantasiereichen Einstellungsbegründung wirft nicht nur der Zeuge die Frage auf, ob sich die Sächsische Justiz schützend vor einen vermeintlich straffällig gewordenen Staatsanwalt stellt und deshalb das Ermittlungsverfahren einstellte. In seiner Zeugenerklärung ließ Yousif A. über seinen Zeugenbeistand heute vortragen:

„Zum Schluss erkläre ich, dass ich die Strafakte sehr gut kenne. Ich habe mich intensiv damit beschäftigt, was auch im Hinblick auf die Vorwürfe gegen mich für jedermann leicht verständlich ist. Ich bin kein Jurist. Auch ohne juristische Vorbildung konnte ich unschwer erkennen, dass sich der hier anwesende Sitzungsvertreter mir gegenüber und wohl auch gegenüber Alaa Sheikhi strafbar gemacht haben dürfte. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass eine Staatsanwaltschaft Straftaten verfolgt. Hier aber scheint die Strafverfolgung vereitelt zu werden. Deshalb habe ich meinen Rechtsanwalt beauftragt eine Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu prüfen.

Ich bin zu einer Aussage unter Verzicht auf mein Auskunftsverweigerungsrecht grundsätzlich bereit. Ich bitte das Gericht inständig, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Aus den vorgetragenen Gründen liegen sie bisher nicht vor.“

Nach Verlesung der Zeugenerklärung gab die vorsitzende Richterin bekannt, sich nochmals um die Auswechslung bemühen zu wollen.