Strafprozesse, Fachanwälte für Strafrecht
Rechtsanwälte Marson (l) & Dost Roxin (r)

Angeklagte im Blickpunkt der Öffentlichkeit

Nicht immer lassen sich Strafprozesse verhindern. Für den angeklagten Mandanten ist dies mit psychischer Belastung, hohem Zeitaufwand und selbst bei einem späterenFreispruch mit „Gesichtsverlust“ im Berufsumfeld, bei Freunden und in der Familie verbunden. Zeitungen und Fernsehen berichten über den Fall und somit auch über den Angeklagten. Gerade Strafverfahren wegen Sexualdelikten, wie etwa schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, haben in der Berichterstattung der Medien einen hohen, oft sensationslüsternen Stellenwert. Die Anonymisierung, wie hier auf dem Foto, hilft nur sehr  bedingt. Angeklagte verdecken vor den Kameras ihre Gesichter. Doch gerade Fernsehzuschauer, die den Angeklagten irgendwoher kennen, wissen natürlich um die Person. Selbst bei einem Freispruch wirken die Folgen des oft langwierigen Prozesses nach. So ist der Verlust des Arbeitsplatzes keine Ausnahmeerscheinung. Die Frage ist, ob Sie als Betroffener selbst etwas tun können, um einen Strafprozess zu verhindern.

Können Beschuldigte die drohenden Strafprozesse verhindern?

Natürlich sind viele Gerichtsverfahren nicht verhinderbar. Und dennoch gibt es auch viele, die verhindert werden können. Wir beobachten immer wieder, dass Beschuldigte lange vor Beginn eines gerichtlichen Verfahrens zögerlich mit der Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe sind. Das ist erfahrungsgemäß der falsche Schritt zur falschen Zeit. Wenn Sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfahren, sollten mit der Beauftragung eines Strafverteidigers nicht gezögert werden. So kann es dann auch möglich sein, eine Hausdurchsuchung oder drohende Untersuchungshaft zu vermeiden. Niemand sollte die Erfahrung von U-Haft „mitnehmen“ wollen. Zwar kann auch in diesen Fällen der Anwalt wie hier die Freilassung erreichen, aber das muss nicht immer und auch nicht immer auf Dauer von Erfolg gekrönt sein.

Einstellung der Ermittlungsverfahrens statt öffentlicher Strafprozess vor Gericht

Wenn die Sachlage es zulässt, so können Anwälte die Einstellung der Ermittlungsverfahrten erreichen. Etwa mit Hilfe einer Schutzschrift kann es dann zur Einstellung des Verfahrens kommen. Die Einstellung erfolgt über die Staatsanwaltschaft und in aller Regel nicht über das Gericht. In diesen Fällen bleiben Strafprozesse in der Öffentlichkeit aus. Wie nennen das auch „stillschweigende Verfahrenserledigung„.

Empfehlung zum Verhalten

Wenn Sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfahren, gehen Sie nicht zur Polizei. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Weg sollte zum Rechtsanwalt führen.